Anspruch auf Verwendungs-/ Aufwandsrückerstattung bei Rücktritt Flashcards
Generelles Schema
AGL: § 347 Abs. 2 S. 1 BGB
A. Anspruch entstanden
B. Anspruch untergegangen/ durchsetzbar
–>§§ 384, 322 Abs. 1 BGB: Zug-um-Zug-Leistung
–>Zahlung gegen Rückgabe des Gegenstandes
C. Ergebnis
–>Verwendungsersatzanspruch gem. § 347 Abs. 2 S. 1 BGB
Anspruch entstanden
I. Wirksamer Rücktritt § 346 Abs. 1 BGB
II. Rückgabe der Kaufsache gemäß § 346 Abs. 1 BGB
III. Notwendige Verwendung § 347 Abs. 2 S. 1
–>Verwendung: Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Erhaltung, Widerherstellung oder Verbesserung dienen
–>Notwendige Verwendung: Verwendung, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv erforderlich sind
IV. Andere Aufwendung § 347 Abs. 2 S. 2
–>Andere Aufwendungen liegen vor, wenn die andere Partei durch diese Aufwendung noch im Zeitpunkt der Rückgabe bereichert ist
–>Andere Aufwendungen sind zweckbestimmte, freiwillige Vermögensopfer, auch wenn sie nicht der Sache unmittelbar Zugute kommen
V. Zwischenergebnis
–>Anspruch entstanden?