Anspruch auf Schadensersatz nach Anfechtung Flashcards

1
Q

Generelles Schema

A

AGL: § 122 Abs. 1 BGB
A. Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB
B. Kein Ausschluss des Schadensersatzanspruches nach § 122 Abs. 2 BGB
–>Kenntnis der Anfechtbarkeit? des Beschädigten
–>Fahrlässige Unkenntnis des Beschädigten
C. Umfang des Schadensersatzes
D. Ergebnis

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Q

Umfang des Schadensersatzes

A
  • ->Schaden: jede negative Gestaltung der Vermögenslage
  • ->Vertrauensschaden: Schaden, den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärungen vertraut
  • ->Geschädigter ist so zu stellen, wie er stände, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hätte. Der Geschädigte darf nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn der Vertrag tatsächlich wirksam gewesen wäre.
  • ->Erfüllungsschaden: Schaden, der dem Geschädigten dadurch entstanden ist, dass das Schuldverhältnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist
  • ->Geschädigter soll jedoch auch nicht bessergestellt werden, als er stünde, wenn er das Geschäft nicht stattgefunden hätte
  • ->Ersatzfähig sind die umsonst entrichteten Aufwendungen
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