Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung (Pflichtverletzung) Flashcards
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Q
Generelles Schema
A
AGL: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 631 BGB (für Werkvertrag)
A. Anspruch entstanden
I. Wirksames Schuldverhältnis, § 280 Abs. 1 BGB
II. Pflichtverletzung § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
III. Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 1
V. Kausaler Schaden § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
–>Schaden: Negative Gestaltung der Vermögenslage
VI. Rechtsfolge (§ 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB)
–>Grundsatz Naturalrestitution, § 249 Abs. 1
–>Wenn Naturalrestitution nicht möglich: Wertersatz in Geld, § 251 Abs. 1
B. Anspruch nicht erloschen und durchsetzbar
C. Ergebnis
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Q
Wirksames Schuldverhältnis
A
Werkvertrag gemäß § 631, §§ 145 ff. BGB
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Q
Pflichtverletzung
A
- Verletzung einer (Haupt-) Leistungspflicht (§ 631 Abs. 1/ §433 Abs. 1)
- Verletzung einer nicht-leistungsbezogenen Nebenpflicht
- ->Nebenpflicht iSd § 241 Abs. 2 BGB: Wahrung des Integritätsinteresses
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Q
Vertretenmüssen
A
- Grds. Wird das Verschulden nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet: Gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 sind Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten
- Eigenes Verschulden?
- Zurechnung des Verschulden eines Dritten zum Vertragspartner gemäß § 278 BGB
a. Verschuldender ist Erfüllungsgehilfe
- ->Wird wie eigenes Verschulden iSv § 276 BGB gewertet - Beachte Haftungserleichterung oder Haftungsverschärfungen