Anspruch gegen Aufsichtpflichtige, § 832 BGB Flashcards
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Q
Anspruch gegen Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB
A
Haftungsbegründender TB
- Anwendbarkeit
- § 839 ist lex speciales bei Amtspflichtverletzungen
- Anspruchskonkurrenz zu § 823 ff BGB - Aufsichtpflicht ggü. einer aufsichtbedürftigen Person
- widerrechtliche Schadenszufügung
- Rechtswidrigkeit
allg. Regeln, grds. inidziert - Verschulden des Aufsichtspflichtigen
II. Haftungsausfüllender TB
III. Verjährung, § 194 ff. BGB
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Q
Aufsichtspflicht ggü. einer aufsichtsbedürftigen Person, § 832 BGB
A
- kraft Gesetzes
- Eltern ggü. minderjährigen Kindern, §§ 1626 ff, 1671 ff, 1757, 1756
- Vormund/ Pfleger ggü. Mündel, §§ 1793, 1797, 1800, 1909 f, 1915
- Ausbilder ggü. minderjährigem Azubi, §§ 6, 9 BerufsbildG - kraft Vertrag
- zB. Kindermädchen, Ärzte
- tatsächliche Übernahme genügt nicht (str.)
- Abschluss des Vertrages mit Dritten genügt
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Q
widerrechtliche Schadenszufügung, § 832
A
Tatbestandsmäßige, rechtswidrige unerlaubte Handlung des Aufsichtbedürftigen
- Zurechnung einer Handlung des AufsichtsbedürftigeniRd § 823 ff
- Keine Verschuldensfähigkeit oder tatsächliches Verschulden
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Q
Verschulden des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB
A
Aufgrund der widerrechtlichen Schadenszufügung indiziert
§ 832 I 2: Exkulpation durch Widerlegen der Verschuldens-/
Kausalvermutung
- Aufsichtspflicht erfüllt
Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach
- Alter, Entwicklung, Eigenart, Charakter des Aufsichtsbedürftigen - - Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens
- Zumutbar iRd Lebensverhältnisse des Aufsichtspflichtigen
Aber: Die Änderung der Haftungsmaßstäbe für Kinder im
Straßenverkehr verschärft die Aufsichtspflicht der Eltern nicht! - Fehlende Kausalität von Pflichtverstoß und Schadenseintritt.
(Schaden zu 99% auch bei ordentlicher Aufsichtspflicht eingtreten)