6. Überblick stationärer Sektor und Vergütung stationärer Versorgung Flashcards
Wer ist Teil der stationären Versorgung?
- Akutkrankenhäuser der Grund-, Regel-, Zentral- und Maximalversorgung
- teilweise MVZ
- Sonderkrankenhäuser:
-> Rehaklinik
-> Berufsgen. (KH der Berufsgenossenschaft?) KH
-> psychiatrisches Krankenhaus
Was ist ein Krankenhaus?
- wird im Sinne des deutschen Krankenhausfinanzierungsgesetzes als eine Einrichtung bezeichnet, in der:
-> durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körper-Schäden festgestellt,
-> geheilt oder gelindert werden sollen
-> oder Geburtshilfe geleistet wird
-> und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können
Wer ist der Verband und die Interessenvertretung der Krankenhäuser?
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger
- Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens (z.B. im G-BA)
- Sitz in Berlin
Was ist die gesetzliche Grundlage für Krankenhäuser?
- SGB V
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
-> seit 1972
-> dient der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und regelt die Investitutionsförderung aber auch Grundsätze der Vergütung - Fallpauschalengesetz (FPG)
-> seit 2002
-> mit Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG seit 2003/04)
-> regelt die Vergütung der vollstationären und teilstationären Leistungen der zugelassenen Krankenhäuser
Welche Kriterien gibt es zur Unterscheidung von Krankenhäusern?
- Standort (Stadt, Land, …)
- Trägerschaft (Bund, Länder, Privat, Kirchlich, …)
- Größe / Versorgungsstufe (Bettenzahl, Anzahl Ärzte, Anzahl Pflegekräfte,…)
- Spezialisierung (Lehrkrankenhaus, Krankheitsspezifisch, …)
- nach Zulassung
- ggf. neu: Nach Versorgungslevel
Inwiefern können Krankenhäuser nach der Trägerschaft unterschieden werden?
- öffentliche Träger
-> z.B. Bund, Land, Kreis, Gemeinde, Berufsgenossenschaft - freigemeinnützige Träger
-> z.B. Kirchengemeinden, Stiftungen, Vereine - private Träger
-> bedürfen als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung
Wie lief die Privatisierung von Kliniken ab?
- Welle ab 1991
-> vorwiegend in Ostdeutschland
- Welle ab 1991
- Welle ab 2000
-> Ost- und Westdeutschland
-> Privatisierung von großen Häusern
-> Übernahmen/Fusionen von privaten Krankenhäusern
- Welle ab 2000
- in Zukunft evtl. bis zu 50% aller Krankenhäuser in privater Hand
Was sind Merkmale privater Krankenhäuser?
- geringe Personalkosten
-> Abkehr vom TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), Haustarifverträge
-> höhere Lohnspreizung
-> stärkeres Outsourcing von Service-Tätigkeiten - Arbeits- und Leistungsverdichtung
- geringere Fallkosten
-> hoher Anteil an kleineren Häusern mit spezialisiertem Versorgungsprofil - effizienteres Management
-> Vorteile durch Verbundeffekte innerhalb des Konzerns
Inwiefern können Krankenhäuser nach der Größe/Versorgungsstufe unterschieden werden?
- Grundversorgung (bis ca. 250 Betten)
- Regelversorgung (ca. 230-800 Betten + Intensivstation)
- Schwerpunktversorgung (800 - 1200 Betten + weitere Fachgebiete)
- Maximalversorgung (über 1000 Betten, Universitätskliniken)
Inwiefern können Krankenhäuser nach der Spezialisierung unterschieden werden?
- allgemeine Krankenhäuser
- Fachkrankenhäuser
-> Neurologie
-> Psychiatrie
-> Lungenerkrankung
-> Herz- und Gefäßkliniken
(Krankenhausvergütung nach Fallpauschalen (ab 2004) hat zu einem verstärkten Trend zur Spezialisierung von Krankenhäusern geführt)
Inwiefern können Krankenhäuser nach der Zulassung für GKV-Patienten unterschieden werden?
- Zulassung für GKV-Patienten
-> Plankrankenhäuser
-> Hochschulkliniken
-> Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen - Privatkliniken ohne Zulassung für GKV-Patienten
Welche Krankenhäuser sind zur Versorgung zugelassen?
- Hochschulkliniken
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind
- Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben
- andere Krankenhäuser haben keinen Anspruch auf Versorgung von GKV-Patienten
- nachdem ein Krankenhaus zugelassen ist, kann es jedoch für alle Kassen Leistungen erbringen
- Krankenkassen können nicht selektiv Verträge abschließen
Wie sieht die stationäre Bedarfsplanung aus?
- Verantwortung der Bundesländer, die damit die Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten haben
- Landeskrankenhausgesellschaften (LKGs) und Landesverbände der Krankenkassen beteiligt
- im Krankenhausplan werden Feststellungen getroffen über:
-> die voraussichtliche Bedarfsentwicklung und erforderliche Veränderungen der benötigten Kapazitäten in den Krankenhäusern,
-> die Entwicklung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten für medizinisches Fachpersonal - Sicherstellungsauftrag:
-> jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen
-> Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen und nicht die konkreten Leistungen - Grundlage für die Planung ist das “Bett”
- Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung)
Mit welcher Formel wird der Bettenbedarf berechnet?
- Hill-Burton-Formel
Was ist der Krankenhausplan?
- Voraussetzung für die “duale” Finanzierung:
-> Land: Investitionskosten
-> Kassen: Betriebskosten - Bsp: Gesundheitsregion Berlin + Brandenburg = unterschiedliche Herausforderungen
-> Metropole Berlin:
=> verdichtetes Versorgungsangebot
=> kurze Wege
=> teils überregionale Versorgung
-> “Umlandregion” Brandenburg:
=> weite Wege
=> Bevölkerungsrückgang
Welche Herausforderungen gibt es für Berlin?
- Bevölkerungsgröße schwankt, Prognose 4 Jahre im Voraus schwierig
- Anstieg der Umlandversorgung
- Altersstruktur ändert sich: deutlicher Anstieg der über 65-Jährigen
- Altersdurchschnitt und Lebenserwartung steigen an _> deutlich höherer Leistungsaufwand bei älteren Patienten
- Morbiditätsveränderungen beeinflussen Fallzahlhäufigkeit, Schweregrad und VD
Wie verläuft die duale Finanzierung?
- Länder unterstützen Krankenhäuser durch Steuergelder
-> Investitionskostenfinanzierung - Krankenkassen (durch Beiträge) und PKV-Unternehmen (durch Prämien) unterstützen Krankenhäuser
-> Betriebskostenfinanzierung
=> Krankenhäuser bieten Patienten/Versicherten Leistungen an
Was ist der Unterschied zwischen Investitions- und Betriebskosten?
- Bild auf Handy mit Grafik
Was genau ist die duale Finanzierung?
- bei Investitionsfinanzierung wird zwischen Pauschalförderung und Einzelförderung unterschieden
-> Pauschalförderung erhalten die Plankrankenhäuser unabhängig vom jeweiligen Bedarf, allerdings in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsstufe
-> Krankenhäuser können mit ihr im Rahmen der gesetzlichen Zwecksbindung der Fördermittel frei wirtschaften
-> Einzelförderung kann auf Antrag der Krankenhausträger gewährt werden
-> kommt für umfangreichere Investitionen infrage (z.B. Einrichtung von Krankenhäusern einschließlich der für den Krankenhausbetrieb erforderlichen Erstausstattung)
Wie hat sich die stationäre Finanzierung über die letzten Jahre verändert?
- bis 1993 Principle of full cost recovery
- bis 1996 (auch zusammen mit dem oben genannten): undifferentiated per diems (Tagespauschalen)
-> alle Tagespauschalen in jedem Krankenhaus gleich
-> Unterschiede in Behandlung der Patienten wurden nicht beachtet - seit 1993: individuelle Budgets pro Krankenhaus
- von 1993 bis 2004: gemischtes System
-> in 75% der Fälle: Erstattung durch ein zweistufiges System auf Basis von Tagespauschalen: eine Basispauschale (nicht-medizinische Kosten) und eine einrichtungsspezifische Pauschale (medizinische Kosten)
-> in 25% der Fälle: Erstattung durch Fallkosten oder Behandlungskosten
Welches System gibt es seit 2004?
- DRG-System
- Erstattung durch Fallkosten
- Ziel: Großteil der Dienstleistungen sollte durch Fallkosten erstattet werden