3. Gesundheitsfonds & Morbi-RSA und Internationale Gesundheitssysteme Flashcards

1
Q

Wie sieht die Verteilung der Versicherten auf die Kassenarten aus?

A
  • vdek: 38,3% (28,1 Mio.)
  • AOK: 36,9% (27,1 Mio.)
  • BKK: 14,9% (11,0 Mio.)
  • IKK: 7,0% (5,1 Mio.)
  • KBS: 2,0% (1,5 Mio.)
  • LKK: 0,8% (0,6 Mio.)
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2
Q

Wie viele Gesetzliche KKs gibt es heute?

A
  • 96
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3
Q

Wie viele gesetzliche KKs gab es 1970?

A
  • 1.815
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4
Q

Welche Strukturunterschiede gibt es zwischen den Kassenarten?

A
  • Anteil besser und geringer Verdienender
  • Risiken der Mitglieder
  • Zahl der Familienangehörigen
  • Zahl der Rentner
  • Leistungskosten (auch Verwaltung)
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5
Q

Welche Folge hatte der Strukturunterschied der Kassenarten?

A
  • hohe Beitragssatzunterschiede vor RSA-Einführung (8-16%)
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6
Q

Welche Ziele hatte die Einführung des Risikostrukturausgleichs?

A
  • Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen
  • Verhinderung eines Wettbewerbsvorteils durch Akquisition junger, gesunder, gutverdienender Mitglieder
  • Solidarausgleich zwischen den Kassen
  • gerechtere Beitragsbelastung
  • Beitragswettbewerb: Wettbewerb um “unattraktive” Versicherte
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7
Q

Was versteht man unter dem Risikostrukturausgleich?

A
  • finanzieller Ausgleichsmechanismus in sozialen Krankenversicherungssystemen mit Wahlfreiheit zwischen den Krankenkassen
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8
Q

Was versteht man unter dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich?

A
  • seit Anfang 2009 orientiert sich RSA in Deutschland zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand der Versicherten (Morbidität)
  • bestimmt Höhe der Zuweisungen einer Kasse aus dem Gesundheitsfonds
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9
Q

Wie funktionierte der RSA ab 1994?

A
  • Zahlerkassen mit mehr Finanzkraft als Beitragskraft (BKK, Ersatzkassen, IKK) zahlen an Bundesversicherungsamt
  • verwalten Ausgleichstopf
  • Zahlen an Empfängerkassen mit weniger Finanzkraft als Beitragskraft (AOK, BKN)
  • Faktoren: Alter, Geschlecht, Einnahmen, Mitversicherte, Renten
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10
Q

Wie funktionierte der RSA ab 1994?

A
  • Zahlerkassen mit mehr Finanzkraft als Beitragskraft (BKK, Ersatzkassen, IKK) zahlen an Bundesversicherungsamt
  • verwalten Ausgleichstopf
  • Zahlen an Empfängerkassen mit weniger Finanzkraft als Beitragskraft (AOK, BKN)
  • Faktoren: Alter, Geschlecht, Einnahmen, Mitversicherte, Renten
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11
Q

Was ist der Leitgedanke am Reformansatz “Bürgerversicherung”?

A
  • Einbeziehung aller Einkunftsarten (auch Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Kapitaleinkünfte)
  • Erweiterung des Versichertenkreises (auch Selbstständige, Beamte und Besserverdienende) durch Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzl. Rentenversicherung
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12
Q

Was ist der Leitgedanke am Reformansatz “Kopfpauschale”?

A
  • monatliche Pauschalprämie pro Versichertem bis zu einer festgesetzten Grenze des Einkommens
  • Festsetzung einer AG-Prämie -> Einzahlung in ein “Sondervermögen”
  • aus diesem Sondervermögen wird Solidarausgleich und AG-Beitrag bezahlt
  • Prämienfreie Mitversicherung der Kinder durch Steuermittel
  • erster Schritt in eine kapitaldeckende Versicherung
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13
Q

Wie lief die Entwicklung des Risikostrukturausgleichs ab?

A
  • 1994-1995 Einführungsphase
  • zeitgleiche Einführung mit freier Kassenwahl
  • Berücksichtigung von: Einnahmen, Mitversicherten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Alter, Geschlecht
  • 2009: Weiterentwicklung zum Morbi-RSA
  • Grundidee: Höhe der Zuweisung einer Kasse soll (auch) von Morbidität ihrer Versicherten abhängen
  • gesonderte Zuweisung für 50-80 Krankheiten
    -> chronische Krankheiten
    -> Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf
  • Gründung Gesundheitsfonds
  • 2021: GKV-FKG
  • Grundideen:
    -> Höhe der Zuweisung einer Kasse soll (zusätzlich) vom Wohnort ihrer Versicherten abhängen
    -> Stärkung der Manipulationsresistenz
  • Einführung regionaler Komponenten
  • Berücksichtigung aller Krankheiten im RSA (Vollmodell)
  • Einführung Risikopool
  • Versicherungsindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA
  • Streichung Erwerbsminderungskriterium
  • Einführung Manipulationsbremse
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14
Q

Was versteht man unter dem morbiditätsorientierten Klassifizierungsmodell (bis 2020)?

A
  • Regelwerk, nach dem für jeden Versicherten auf Basis definierter Morbiditätsindikatoren wie z.B. Diagnosen und/oder Arzneimittelverordnungen sowie Alter + Geschlecht standardisierte Leistungsabgaben bestimmt werden
  • Diagnosen aus ambulanten und stationären Sektor können Morbiditätszuschlag auslösen
  • nur gesicherte Diagnosen können Zuschlag auslösen
  • Arzneimittelwirkstoffe nur zur Validierung einzelner Diagnosen vorgesehen (lösen alleine keinen Zuschlag aus)
  • Retrospektive Krankheitsdaten (Vorjahr maßgeblich für Zuweisung)
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15
Q

Welche Arten der Zuschläge gibt es im Klassifizierungsmodell (bis 2020)?

A
  • AGG: 40 Alters- und Geschlechtsgruppen
    -> jeder Versicherter einer AGG zugeordnet
  • EMG: Erwerbsminderungsgruppen (6 EMGs)
    ->Versicherte, die im Vorjahr mind. 183 Tage EM-Rente bezogen haben, erhalten zusätzlich den EM-Zuschlag
  • HMG: Hierarchisierte Morbiditätsgruppen (199 HMGs)
    -> ausgelöst durch ambulante o. stationäre Diagnosen, mehrere Morbiditätszuschläge pro Versicherten möglich, hinter den 199 HMGs liegen über 400 Diagnose-Gruppen mit rd. 4000 Einzel-ICDs
  • KEG: (Sonderfall) Versicherte mit Wahl der Kostenerstattung
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16
Q

Wie werden ambulante Diagnosen validiert?

A
  • aus ambulanten Sektor werden nur gesicherte Diagnosen berücksichtigt (Qualifizierung “G”)
  • mit erforderlicher Arzneimittelzuordnung: zusätzlich zur gesicherten Diagnose muss Verordnung von Arzneimitteln für mind. 183 Behandlungstage vorliegen (bei akuten Krankheiten: 10 T)
  • ohne obligatorische Arzneimittelzuordnung: Diagnosen werden nur berücksichtigt, wenn eine weitere der gleichen Krankheit zugeordnete gesicherte Diagnose in einem anderen Quartal des Abrechnungsjahres dokumentiert wurde - M2Q-Kriterium
  • Berücksichtigung von Diagnosen aus dem ambulanten Sektor nur mit zusätzlicher Validierung
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17
Q

Wie werden Diagnosen hierarchisiert?

A
  • unterschiedliche Ausprägungen klinisch verwandter Morbiditätsgruppen sollen nicht mehrere Zuschläge auslösen
  • nur schwerste Ausprägung soll Zuschlag auslösen, Hinzufügen einer weniger gravierenden Diagnose soll keinen weiteren Zuschlag bewirken
  • werden einem Versicherten mehrere Morbiditätsgruppen aus der selben Hierarchie zugeordnet, so wird nur die dominierende (Höherwertige) gewertet -> Hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMGs)
  • durch Hierarchisierung sollen Doppelzuschläge vermieden werden
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18
Q

Welche Arten der Zuschläge gibt es im Klassifizierungsmodell (seit 2021)?

A
  • AGG: 40 Alters- und Geschlechtsgruppen
    -> jeder Versicherter einer AGG zugeordnet
  • EMG: gibt’s nicht mehr
  • HMG: Hierarchisierte Morbiditätsgruppen (199 HMGs)
    -> ausgelöst durch ambulante o. stationäre Diagnosen, mehrere Morbiditätszuschläge pro Versicherten möglich, hinter den 199 HMGs liegen über 400 Diagnose-Gruppen mit rd. 4000 Einzel-ICDs + 495 HMGs im Vollmodell (rd. 13000 Diagnosen)
  • KEG: (Sonderfall) Versicherte mit Wahl der Kostenerstattung
  • RGGs: Regionale Risikogruppen (81 RGGs)
    -> alle Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die dort lebenden Versicherten werden zu je 8 RGGs zugeordnet [Sterbekosten, Zuweisungen, ambulante Pflege, stationäre Pflege, Gesamtwanderungssaldo (Differenz Zuzüge + Abzüge), Pendlersaldo (Differenz der Ein- und Auspendler), Anteil kleiner + mittelständischer Unternehmen] RGG Gruppen sind in Dezile aufgeteilt
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19
Q

Was macht der RIsikopool?

A
  • Übernahme von 80% der Leistungsausgaben (Teilkostenausgleich), wenn jährliche Kosten > 100.000€ (Hochkostenfälle)
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20
Q

Was macht die Manipulationsbremse?

A

`- Herauslösung von Diagnosen aus Vollmodell für alle Krankenkassen, wenn Kodierung auffällig stark steigt

21
Q

Anhand welcher Kriterien vergleicht man üblicherweise unterschiedliche Gesundheitssysteme?

A
  • Systemausgaben
  • mittlere Lebenserwartung
  • die Preston-Kurve (plot mit x = GDP per capita, y = life expectancy)
  • besonders aber: Kindersterblichkeit
22
Q

Was ist ein gutes Gesundheitssystem?

A
  • Verbesserung und Aufrechterhaltung der Gesundheit der Bürger
  • Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung (universal, angemessen, bedarfsgerecht, solidarisch)
  • finanzielle Absicherung der Bürger im Krankheitsfall
  • Förderung der Versorgungsqualität
  • Gestaltung und Funktion entsprechend den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerungen
  • effiziente Leistungserbringung
  • Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit
23
Q

Was sind die 5 wesentlichen WHO-Indikatoren für ein gutes System?

A
  • Gesundheitsniveau der Bevölkerung
  • Verteilung des Gesundheitsniveaus in der Bevölkerung
  • Patientensouveränität und -zufriedenheit
  • Zugänglichkeit für alle
  • Fairness der Finanzierung
24
Q

Was sind mögliche Fragen zur Systemeinordnung?

A
  • Jemand muss Leistung nachfragen können
    -> alle?
    -> nur auserwählte (z.B. Bürger des Landes, Statusgruppen)?
  • jemand muss Leistung anbieten
    -> privater Anbieter?
    -> staatlicher Anbieter?
  • jemand muss Leistung bezahlen
    -> Einzelperson selbst?
    -> soziale Versicherung?
    -> private Versicherung?
    -> der Staat?
25
Q

Welche unterschiedlichen Philosophien gibt es für Gesundheitssysteme?

A
  • nationale Gesundheitssysteme
    -> Angebot vom Staat
    -> Steuerfinanziert
  • marktwirtschaftlich orientierte Gesundheitssysteme
    -> individuelle freie Entscheidung
    -> privatfinanziert
  • soziale Gesundheitssysteme
    -> Pflichtversicherung
    -> Beitragsfinanziert
    => alle Gesundheitssysteme auf Spektrum zwischen privatem und staatlichem System eingeordnet
26
Q

Welche Rolle spielt der Staat?

A
  • Intensität orientiert am politischen Spektrum
  • Gesundheit gilt als besonderes Gut
  • Angebot, Nachfrage und die Inanspruchnahme sollen nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden
  • Ziele des staatlichen Eingriffs/Einflussnahme:
    -> Solidarität, Gerechtigkeit, Effizienz
    -> Beschaffung und Verbreitung von Informationen über Angebot und Qualität der Leistungen
27
Q

Welche Arten der Finanzierung gibt es in Gesundheitssystemen?

A
  • Steuern
    -> Versicherungsschutz wird vom Staat getragen
    -> Beispielland: Großbritannien
  • Beiträge
    -> Versicherungsschutz wird von Sozialversicherungen übernommen
    -> Beispielland: Deutschland
  • Privat
    -> Versicherungsschutz durch private Versicherungen
    -> Beispielland: USA
28
Q

Was sind nationale Gesundheitssysteme und was sind Beispiele für diese?

A
  • Beispiele: Großbritannien, Spanien, Dänemark, Kanada
  • Gesundheitswesen von Staat finanziert, durch Steuern
    -> Steuer musste mit anderen Leistungen (z.B. Schulen, Polizei, Straßenbau, usw.) verteilt werden (Allokationsproblem und Opportunitätskosten)
29
Q

Wer bezahlt in nationalen Gesundheitssystemen?

A
  • Staat, durch allgemeine Besteuerung der Bevölkerung
  • Staat entscheidet, wie viel für Gesundheitswesen ausgegeben werden soll
30
Q

Wer sind die Leistungserbringer in nationalen Gesundheitssystemen?

A
  • meistens staatliche Einrichtungen und Angestellte
  • Staat besitzt sämtliche Leistungsersteller (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen)
  • oder kann Leistungen von privaten Anbietern kaufen
31
Q

Welche Vorteile hat das nationale Gesundheitssystem?

A
  • Einkaufsmacht
    -> Staat ist einziger Kunde, kann über die Mengen bessere Konditionen aushandeln
  • oft Akzeptanz in der Bevölkerung
    -> Verzicht auf eine Zwei-Klassen-Medizin
  • Gerechtigkeit bei der Finanzierung
  • jeder hat Zugang
  • niedrige Gesamtkosten
32
Q

Was sind Nachteile des nationalen Gesundheitssystems?

A
  • weitgehender Verzicht auf die Vorteile von Wettbewerbskräften
  • Gefahr der Bürokratie und Planwirtschaft
    -> ineffiziente, aufgeblähte Staatsverwaltung
  • Planbarkeit des Systems
    -> Staat hält alle Steuerungselemente in der Hand, aber kann er auch genau planen?
  • Abhängigkeit von finanziellen Möglichkeiten des Staats
  • weniger Patientenorientierung
  • wenig Bereitstellung von Leistungen
  • Wartelisten (Rationierung)
33
Q

Was sind marktwirtschaftliche Gesundheitssysteme?

A
  • “private”-Modelle
  • Beispiele: USA
  • keine grundsätzliche Versicherungspflicht
    -> obliegt es dem Einzelnen, sein Risiko zu versichern
  • Prämien risikoabhängig
    -> Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen
34
Q

Wer bezahlt im marktwirtschaftlichen System?

A
  • meiste private Versicherungen
    -> vom Arbeitsgeber
  • wenig vom Staat
    -> Medicare (über 65) und Medicaid (Benachteiligte) in USA
35
Q

Wer sind die Leistungserbringer im marktwirtschaftlichen System?

A
  • meistens Privatsektor (z.B: HMOs, Health Maintenance Organizations)
36
Q

Was sind Vorteile des marktwirtschaftlichen Systems?

A
  • risikogerechte Versicherung des Einzelnen
  • erheblicher Wettbewerbsdruck zwischen den Anbietern
  • hohe Qualität
  • keine Wartelisten
37
Q

Was sind Nachteile des marktwirtschaftlichen Systems?

A
  • Marktversagen:
    -> Prämien können derart hoch sein, dass sie prohibitiv wirken können
    => z.B. Wirkung von Vorerkrankungen
    => Zugang - 15% keine Versicherung
    -> Markt ist wenig transparent
    => Käufer von Versicherung kann selten einen geeigneten Versicherungsschutz auswählen
    => unglaublich teuer - keine Kontrolle über Ausgaben
    => keine Preisregulation
38
Q

Was passiert mit Nichtversicherten im marktwirtschaftlichen Gesundheitssystem?

A
  • modernste Behandlungsmöglichkeiten, aber wenige Anspruchsberechtigte
  • Lebenserwartung unter dem OECD-Durchschnitt
  • alle Nichtversicherten erhalten auf staatliche Kosten Notfallbehandlung
  • Zahnarztleistungen sind meist nicht im Versicherungsschutz enthalten
  • klassische Indikatoren für schlechte Versorgung: spanisch (33% nicht versichert), schwarz, arm
    1. Mio Amerikaner nicht versichert
39
Q

Was ist “Obamacare”?

A
  • Regulierung des Versicherungsmarktes, Kontrahierungszwang der Versicherer, Qualitätsstandards für Policen, Preiskontrolle
  • Erhöhung der Anzahl Versicherter auf 95% aller Bürger bis 2019 durch Versicherungspflicht, Erweiterung von Medicaid
  • Mehrkosten von 940$ Mrd. über 10 Jahre, finanziert durch Einsparungen im System, Steuererhebungen bei Versicherern, Pharmaka-Herstellern und Wohlhabenden
  • am 4.5.2017 wurde die Abschaffung von Teilen der Obama-Care-Reform im Repräsentantenhaus abgesegnet
40
Q

Was sind die Sozialversicherungsmodelle und was sind Beispiele dieser?

A
  • “Bismarck”-Modelle
  • Beispiele: Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Japan
  • Gesundheitswesen nicht durch Staat, sondern durch Beiträge finanziert
41
Q

Wer bezahlt im Sozialversicherungsmodell?

A
  • gesetzliche Krankenversicherung, durch Sozialversicherungssteuer (Beiträge)
  • Arbeitgeberbeteiligungen
  • risikounabhängige Prämien
42
Q

Wer sind die Leistungserbringer im Sozialversicherungsmodell?

A
  • Mix von privaten und staatlichen Unternehmen
  • Leistungserbringer darf für GKV und PKV Patienten betreuen
  • freie Leistungserbringerwahl
43
Q

Was sind die Vorteile des Sozialversicherungsmodells?

A
  • starke Solidarkomponente
    -> Beiträge einkommensabhängig
    -> (Fast) jeder hat Zugang
    -> hohe Qualität
    -> niedrige Wartezeit
  • weitgehende Unabhängigkeit vom Staat
    -> Entscheidungen an die Selbstverwaltung delegiert
    -> Staat greift nur ein, wenn Selbstverwaltung ihren Aufgaben nicht nachkommen kann
44
Q

Was sind die Nachteile des Sozialversicherungsmodells?

A
  • Abhängigkeit von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
    -> finanzielle Ressourcen abhängig von der Situation auf dem Arbeitsmarkt
    -> Beiträge verteuern den Faktor Arbeit und können die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes gefährden
  • finanziell nicht nachhaltig
    -> keine Reserven für demographische Entwicklung
45
Q

Welche Herausforderungen stellen sich einem Gesundheitssystem?

A
  • in allen westlichen Gesundheitssystemen im Wesentlichen gleich
  • finanzielle Ressourcenknappheit
  • sich verändernde Erwartungen der Patienten an das Gesundheitswesen
    -> Was wollen wir von unserem Gesundheitssystem?
  • Bewältigung und Erneuerung nach den Pandemieherausforderungen
  • Gesundheitsmarkt als bedeutenden Arbeitsmarkt erkennen
46
Q

Welche Merkmale haben die Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern?

A
  • Verschiedenheit zwischen:
    -> reichen und armen Ländern
    -> reiche und arme Leute in armen Ländern mit schwachen Gesundheitssystemen
    -> ländliche vs. städtische Struktur
  • fehlende Gelder
  • falsche Verteilung der ohnehin knappen staatlichen Gelder für Versorgung, die nicht kosteneffektiv ist
    -> z.B. Zentren der Maximalversorgung (auch eine Form des Marktversagens)
  • Korruption
  • Herausforderungen durch zunehmende Zahl der nicht übertragbaren Krankheiten
  • fehlende Fachkräfte
  • Ungleichheit des Zugangs zu Leistungen
  • wenig Prävention (z.B. Impfungen, Familienplanung)
  • Entwicklungsländer machen deutlich wie gering der Einfluss des Gesundheitswesens eigentlich ist, denn größtes Erkrankungsrisiko ist und bleibt Armut
47
Q

Was sind die größten Probleme von den Gesundheitssystemen von Entwicklungsländern?

A
  • mangelnde Grundleistungen
    -> nicht überall sauberes Wasser
    -> nicht überall ausreichende und richtige Nahrungsmittel - Hungersnot
  • Epidemien
    -> HIV/AIDS
    -> Ebola
  • Traditionelle Heilermedizin nicht integriert
  • keine tragfähigen Krankenversicherungssysteme
48
Q

Wie lässt sich das zusammenfassen?

A
  • untersch. Philosophien bestimmen Art von Krankenversicherung
  • Sozialversicherungssysteme, nationale Gesundheitssysteme u. marktwirtschaftliche Systeme
  • innerhalb eines Systems viele Gestaltungsformen
  • USA mit Abstand am teuersten
  • Leistungsvergleich über “harte” Ergebnisdaten, Mortalität, Säuglingssterblichkeit o.ä.