12. Der Markt für Arzneimittel Flashcards
Was sind Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)?
- Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
-> Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
-> die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelisch Zustände erkennen zu lassen,
-> vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen
-> Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
-> die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen
Was sind keine Arzneimittel?
- Lebensmittel
- kosmetische Mittel
- Tabakerzeugnisse
- Biozid-Produkte
- Futtermittel
- Medizinprodukte und Zubehör für Medizinprodukte im Sinne des §3 des Medizinproduktegesetzes
- Organe im Sinne des Transplantationsgesetzes, wenn sie Übertragung auf menschliche Empfänger bestimmt sind
Wer hat einen Leistungsanspruch auf Arzneimittel?
- Versicherte der GKV haben neben einem Anspruch auf ärztliche Behandlung u.a. auch Anspruch auf Arznei- und Verbandmittel und auf Versorgung mit Heilmitteln
Wer versorgt die Bevölkerung mit Arzneimitteln?
- öffentliche Apotheken
- Krankenhausapotheken
-> für Ärzte besteht in DE sog. “Dispensierverbot”, ärztliche Leistungserbringer dürfen keinen finanziellen Vorteil an Erbringung der Leistung eines anderen Heilberuflers haben
-> Ausnahme: Arzneimittelmuster, direkte Abgabe z.B. Injektionen
Wie werden Arzneimittel unterschieden?
Freiverkäufliche AM
- freiverkäuflich in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
Apothekenpflichtige AM
- nur in Apotheke (Selbstbedienungsordnung)
- keine ärztliche Verordnung erforderlich
Verschreibungspflichtige AM
- nur in Apotheke
- nur nach ärztlicher Verordnung
- Festlegung durch BMG
Betäubungsmittel
- besonders strenge Auflagen
- Voraussetzung/Verfahren der Abgabe im BtMG
Welche AM sind erstattungsfähig zulasten der GKV?
- alle verschreibungspflichtigen
- teilweise frei verkäufliche
Wofür ist das Arzneimittelgesetz (AMG) zuständig?
- Herstellung, Zulassung und Abgabe von AM
- Staatliche Überwachung
Wofür ist das Apothekengesetz (ApoG) / die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zuständig?
- Voraussetzung für Erlaubnis
- Anforderungen an Betrieb einer Apotheke
Wofür ist die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zuständig?
- Vorgaben zu zulässigen Preisaufschlägen des Großhandelns und der Apotheken
Wofür ist das SGB V zuständig?
- regelt die Leistungsansprüche der Versicherten
Wofür ist das Heilmittelwerbegesetz zuständig?
- verschreibungspflichtige Arzneimittel - Werbung nur bei Ärzten, nicht bei Endverbrauchern
- apothekenpflichtige Arzneimittel - Werbung unter Zusatz von “Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder…” erlaubt
- Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Vitamine, Mineralien) - Vertrieb über den Einzelhandel und Apotheken, Werbung uneingeschränkt
Wie sieht die Überwachung von Arzneimitteln aus?
- abgeleitet aus Daseinsvorsorgepflicht des Staats
- bezieht sich auf Vorgabe von Qualitätsstandards, Überwachung der Produktion, des Vertriebs und Abgabe an Endverbraucher
- Ziel: keine Verbreitung schädlicher AM
-> BfArM (insb. Zulassung von Fertigarzneimitteln)
-> PEI (insb. Zulassung Impfstoffe und Blutprodukte)
Wofür ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig?
- Zulassung Fertigarzneimittel
- Risikoerfassung & Bewertung
-> Arzneimittel, Medizinprodukte, DiGAs - Überwachung Betäubungsmittelverkehr
-> u.a. Cannabisagentur - Beratung & Forschung
Inwiefern wird bei der Herstellung von Arzneimitteln reguliert?
Staatliche Erlaubnis erforderlich
- dafür Nachweis erforderlich Sachkenntnis erforderlich (z.B. Approbation als Apotheker)
Industrielle Hersteller
- BPI (Bundesverband pharmazeutischer Industrie)
-> ca. 260 hauptsächlich kleine/mittelständische Unternehmen (vor allem Generika Hersteller)
- VFA (Verband forschender Arzneimittelhersteller)
-> ca. 50 große Pharmakonzerne
- BAH (Bundesverband der Arzneimittelhersteller)
-> ca. 400 Unternehmen, vor allem Hersteller nicht-verschreibungspflichtiger Arzneien
Inwiefern wird bei der Herstellung von Arzneimitteln reguliert?
Staatl
Inwiefern werden Arzneimittel durch die Zulassung reguliert?
Nachweis von:
- Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, Qualität anhand Ergebnissen klinischer Prüfung
5 Jahre Befristung
BfArM und PEI
Patentschutz (ca. 10 Jahre)
EU-weite Zulassung:
- zentrales Zulassungsverfahren
-> Erstzulassung durch Europ. Arzneimittelagentur
-> dezentrales Zulassungsverfahren
-> gegenseitige Anerkennung
-> National
Inwiefern werden Arzneimittel nach der Zulassung staatlich überwacht?
Sammeln von Berichten über Nebenwirkungen und Arzneimittelrisiken (von Ärzten/Herstellern)
Befugnis der Behörden:
- Betreten der Geschäftsräume
- Einsehen von Unterlagen
- Auskünfte verlangen
- Anordnungen treffen, z.B.
-> Gebrauchsinformationen ändern
-> Zulassung zurücknehmen
Nach welchen Kriterien werden Arzneimittelrisiken bewertet?
- Wirksamkeit
- Unbedenklichkeit
- Anwendung
- Dosierung
- Qualität
Was sind mögliche Risiken von Arzneimitteln?
- Nebenwirkungen (unerwünschte Wirkungen)
-> Thromboserisiko bei Einnahme der “Pille” - Wechselwirkungen
-> Abschwächung der Wirkung der Pille bei gleichzeitiger Einnahme von Johanniskrautpräparaten - Gegenanzeigen
-> Rauchen und Pille erhöht Thromboserisiko - Resistenzbildung
-> Antibiotikatherapie - Missbrauch, Fehlgebrauch
-> Opioide Schmerzmittel - Gewöhnung, Abhängigkeit
-> Abführmittel
Was sind mögliche Nutzen von Arzneimitteln?
- Heilung von Krankheiten
-> Antibiotika bei Infektionskrankheiten - Linderung von Beschwerden
-> Tabletten gegen Halsschmerzen - Verhütung von Krankheiten
-> Impfungen - Erkennung von Krankheiten
-> Röntgenkontrastmittel - Beeinflussung seelischer Zustände
-> Psychopharmaka - Beeinflussung von Körperfunktionen
-> Hormone
Was sind mögliche unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln?
- Arzneistoffspezifisch, dosisabhängig
-> Nebenwirkungsspektrum erklärbar und vorhersehbar
-> bei bestimmter hoher Dosierung bei jedem Menschen
-> Stärke ist dosisabhängig z.B. Atemdepression bei Opioiden - sekundäre unerwünschte Wirkungen
-> Folgen der Hauptwirkung, z.B. Schädigung der physiologischen Bakterienflora durch Therapie mit Breitspektrum-Antibiotikum - Allergie
-> weitgehend dosisunabhängig, nicht charakteristisch für den Arzneistoff - Arzneimittelkrankheit
-> durch Pharmaka ausgelöste krankhafte Zustände bleiben nach Absetzen des Arzneimittels bestehen
Inwiefern sind Beipackzettel transparent?
- Verpflichtung des Arzneimittelherstellers
- Auflistung aller bekannten Nebenwirkungen des Arzneimittels
- kann zur Verunsicherung der Patienten beitragen
- verständliche Hinweise zur Wahrscheinlichkeit, dass die Nebenwirkung auftritt
Gibt es nebenwirkungsfreie Arzneien?
nö
Wovon ist das Ausmaß an tolerierten Nebenwirkungen abhängig?
- Krankheitsrisiko
- Vorhandensein gleich wirksamer Arzneimittel gegen die Erkrankung
- Ausmaß der unerwünschten Wirkungen vorhandener Arzneimittel
-> Nutzen-Risiko-Bewertung
Was ist die Nutzen-Risiko-Bewertung?
- tolerierbares Ausmaß der unerwünschten Wirkung abhängig vom Zweck der Anwendung
- Abwägen des Krankheitsrisikos gegen das therapeutische Risiko
- Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen oft erst nach der Zulassung
-> Arzneimittel mit unbekanntem Wirkstoff werden der Verschreibungspflicht unterstellt
=> ärztliche Kontrolle
=> Sammlung von Informationen
=> Auswertung
=> Entscheidung über Verschreibungspflicht