2. Das Krankenversicherungswesen Flashcards

1
Q

Was ist eine Versicherung?

A
  • Solidargemeinschaft von Versicherungsnehmern, die einen Beitrag in einen Pool einzahlen und hierfür im Schadensfall aus dem Pool eine Zuwendung, im Regelfall in Höhe des Schadens, erhalten
  • Versicherungsunternehmen verwalten diese Pools; die Prämien werden hierbei so kalkuliert, dass den Versicherungsunternehmen ein Gewinn bleibt (Ausnahme soziale Versicherungen)
  • prinzipiell alles versicherbar
  • Rechtsgrundlagen: VVG (Versicherungsvertragsgesetz); VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
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2
Q

Wie funktioniert eine Versicherung?

A
  • von Versicherungsunternehmen gesteuerte Zuflüsse
    -> Prämienzufluss von allen Versicherungsnehmern
    -> Zufluss zusätzlicher Sicherheitsreserven
    => Kollektive Reserve
    -> vom Zufall gesteuerte Abflüsse (Versicherungsleistungen an einzelne Versicherungsnehmer)
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3
Q

Was ist eine Versicherung einfacher gesagt?

A
  • Zusammenschluss gleichartig Bedrohter mit dem Ziel der gemeinsamen Vorsorge im Schadensfall
  • schwer kalkulierbare Einzelrisiken -> Schadensausgleich im Kollektiv
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4
Q

Was ist das Gesetz der großen Zahlen?

A
  • relative Häufigkeit eines Zufallsereignisses nähert sich immer weiter der theoretischen Wahrscheinlichkeit an, je größer die Zahl der beobachteten Fälle ist
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5
Q

Was bedeutet das Gesetz der großen Zahlen für Versicherungen?

A
  • je größer die Zahl der versicherten Personen, Güter und Sachwerte, die von gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss des Zufalls
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6
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich des Vertragsverhältnisses?

A

PV:
- Prinzip der Freiwilligkeit
SV:
- Pflicht- bzw. Zwangsversicherung

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7
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der versicherten Risiken?

A

PV:
- grundsätzliche sämtliche (versicherbare) Risiken
SV:
- definierte Grundrisiken

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8
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Prämienbemessung?

A

PV:
- individuelle Risikogerechtigkeit (Äquivalenzprinzip)
SV:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Solidaritätsprinzip)

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9
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Finanzierung?

A

PV:
- Kapitalbildung
SV:
- Umlagesystem und Steuerfinanzierung

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10
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Gewinnorientierung?

A

PV:
- ist gewinnorientiert
SV:
- ist nicht gewinnorientiert

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11
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Trägerschaft?

A

PV:
- private Versicherungsunternehmen, öffentlich-rechtliche Versicherer (Körperschaft)
SV:
- Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Region, AOKs, Ersatzkassen, Bundesanstalt für Arbeit, Berufsgenossenschaften etc.)

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12
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Rechtsquellen?

A

PV:
- BGB, HGB, AGBG, VVG, VAG, u.a.
SV:
- Sozialgesetzbuch (SGB VI und SGB V), Rechtversicherungsordnung (RVO), u.a.

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13
Q

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Individual-/Privat-Versicherung und der Sozialversicherung bezüglich der Gerichtsbarkeit?

A

PV:
- ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit
SV:
- Sozialgerichtsbarkeit

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14
Q

Welche Versicherungstypen gibt es?

A
  • Personen (z.B: Leben, Krankheit, Unfall)
    -> Versicherungsgegenstand ist eine Person
  • Sach (z.B. Feuer, Einbruch, Kfz-Kasko)
    -> Versicherungsgegenstand ist eine Sache
  • Vermögen (z.B. Haftpflicht, Rechtschutz)
    -> Versicherungsgegenstände sind Vermögenswerte
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15
Q

Wovon ist das Entscheiden für oder gegen einen Versicherungsschutz abhängig?

A
  • Schadenshöhe und Schadeneintrittswahrscheinlichkeit sowie individuelles Risikoempfinden
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16
Q

Was sind Alternativen zur Versicherung?

A
  • Risikoabwälzung: Risiko wird gar nicht erst eingegangen (nicht möglich bei Krankheit)
  • Schadensvorsorge: Bereitstellung eigener Sparreserven um Ruinwahrscheinlichkeit zu reduzieren
  • Schadensverminderung: Maßnahmen zur Verminderung der Schadenshöhe
  • Schadensverhütung: Maßnahmen zur Verminderung der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit
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17
Q

Welche wichtigen Versicherungsprinzipien gibt es?

A
  • Solidaritätsprinzip & Äquivalenzprinzip
  • Umlageverfahren & Kapitaldeckungsverfahren
  • Sachleistungsprinzip & Kostenerstattungsprinzip
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18
Q

Was ist das Solidarprinzip?

A
  • z.B: in der Sozialversicherung (außer gesetzl. Rentenversicherung)
  • Grundsatz: jeder gibt nach seiner Leistungskraft (einkommensabhängige Beiträge) und empfängt nach seiner Bedürftigkeit
    -> in GKV mit Kontrahierungszwang/Diskriminierungsgebot
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19
Q

Was ist das Äquivalenzprinzip?

A
  • auch “Individualversicherung”
  • bei jeder privaten Versicherung
  • jeder gibt nach seinem individuellen Risiko und empfängt nach seiner tatsächlichen Bedürftigkeit
  • niedrige Versicherungsprämie: geringes individuelle RIsiko
  • hohe Versicherungsprämie: hohes individuelles Risiko
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20
Q

Was ist das Umlageverfahren?

A
  • laufende Einnahmen werden für Finanzierung laufender Ausgaben herangezogen
  • in Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung
  • Problem: Anfangsschuld und Demographie
  • Systemwechsel kostspieliger, je älter das System wird
  • im hypothetischen Falle einer “letzten” Generation, die keine Kinder mehr hat, müsste diese Generation die Kosten ihres eigenen und des Ruhestandes der Vorgängergeneration finanzieren
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21
Q

Was ist das Kapitaldeckungsverfahren?

A
  • jeder Versicherte spart sich im Laufe seines Lebens einen Kapitalstock an, der dann für Aufwendungen aufgelöst wird
  • Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und für jeden Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das die zu zahlende Leistungen abdeckt
  • laufende & zukünftige Ansprüche sind durch dieses Deckungskapital in entsprechender Höhe gedeckt
  • am Kapitalmarkt erzielte Erträge werden in Form einer Verzinsung der Beiträge berücksichtigt
  • weniger demographieabhängig
  • Problem: Inflationsrisiko
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22
Q

Was für versicherungstechnische Risiken gibt es?

A
  • ungünstige Abweichung des tatsächlichen Gesamtschadens von seinem Erwartungswert
  • tatsächlicher Gesamtschaden übersteigt die Summe aus Risikobeitrag und Sicherheitskapital
  • Ungewissheit über den tatsächlichen Gesamtschaden und eine daraus resultierende Zielabweichung des Versicherungsunternehmens
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23
Q

Was ist eine asymmetrische Informationsverteilung?

A
  • bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragspartner bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Vertrags nicht über die selben Informationen verfügen
  • Versicherer und Versicherter haben ungleiche Informationen über das zu versichernde Risiko
  • Versicherter weiß, welches Risikoverhalten er hat
  • Versuch der Verschleierung möglich
  • Versicherer ist über Risiko nur unzureichend informiert
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24
Q

Was versteht man unter “adverser Selektion”?

A
  • wegen asymmetrischer Informationsverteilung kann ein Versicherer Risikotypen nicht unterscheiden
  • Erwartungswert der Kosten (wenn z.B. 1 Person 50€ und 1 Person 150€ Kosten im Jahr verursacht) = 100€ Prämie
  • für 100€ sind Gesundheitsbewussten nicht bereit, eine Krankenversicherung abzuschließen
    -> versichern sich selbst und tragen evtl. anfallende Kosten selber
  • nur Menschen Typ B versichert
    -> Versicherer muss Preis auf mind. 150€ erhöhen
  • Situation für Menschen in Gruppe A noch ungünstiger, selbst wenn sie gerne Versicherung abschließen würden, können sie dies nicht
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25
Q

Was beschreibt “Moral Hazard”?

A
  • beschreibt Gefahr einer Verhaltensänderung, nach vermeintlichem Wegfall des Risikos (z.B. Kontrolle des Chefs am Arbeitsplatz; Bankenrettung durch Staat)
  • bei Versicherung: “…wenn Individuum, weil es versichert ist, eigene Maßnahmen zur Reduzierung seines Risikos vernachlässigt, oder sein Risiko bewusst erhöht” (Bsp.: Versicherung für Parkknöllchen)
  • vermeintlich kostenlose Leistungen laden dazu ein, ein System überzubeanspruchen und zu verteuern
  • mengenerhöhend (Bsp. Ärztehopping)
  • preiserhöhend (Bsp. Nachfrage hochpreisiger Arzneimittel)
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26
Q

Was sind Gegenmaßnahmen zu “Moral Hazard”?

A
  • Versicherer holt unabhängige Informationen über zu versicherndes Risiko ein (z.B. Gesundheitscheck)
  • Selbstbeteiligung
  • Subventionierung von Schadensverhütung (Bezahlung von Antiraucherkursen)
  • Staat als Monopolversicherer
  • Bonus-Malus-Tarife
27
Q

Welche weiteren versicherungstechnischen Risiken gibt es?

A
  • Zufallsrisiko
    -> Ansteckungsrisiko
    -> Katastrophenrisiko
  • Änderungsrisiko
    -> Schadenseintrittswahrscheinlichkeiten haben sich verändert, die Veränderung wurde jedoch nicht berücksichtigt
  • Irrtumsrisiko
    -> Schadenseintrittswahrscheinlichkeit wurde von Beginn an falsch kalkuliert
28
Q

Welche 5 Säulen der Sozialversicherung gibt es?

A
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
29
Q

Welche Versorgungsprinzipien gibt es?

A
  • Ausgleich für Schäden/Opfer durch Handlungen im öffentlichen Interesse
  • Beihilfe für Beamte
  • aus Steuermitteln
30
Q

Woraus besteht das Fürsorgeprinzip?

A
  • Sozialhilfe
  • Subsidiaritätsprinzip
31
Q

Wie sieht die Geschichte der Sozialversicherung aus?

A
  • erste Krankenversicherungen über Zünfte bereits im Mittelalter
  • 1883: Krankenversicherung (“Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter”) [Bismarck]
  • 1884: Unfallversicherung [Bismarck]
  • 1889: Rentenversicherung [Bismarck]
  • 1927: Arbeitslosenversicherung
  • 1994: Pflegeversicherung
32
Q

Welche Versicherungen fallen unter die paritätische Finanzierung (50% AG/50% AN?

A
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
33
Q

Welche Versicherung wird allein durch Arbeitgeber finanziert?

A
  • Unfallversicherung
34
Q

Wer ist pflichtversichert?

A
  • Arbeiter und Angestellte
  • Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Künstler und Publizisten
  • Personen mit Bezug Jugendhilfe zur Befähigung Berufsausübung
  • Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Behinderte
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Berufspraktikanten
  • Empfänger der gesetzlichen Rente
35
Q

Wer kann sich freiwillig versichern lassen?

A
  • Personen mit Wunsch GKV-Versicherung trotz überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (63.350€ Bruttojahreseinkommen)
  • Selbstständige, die nicht Mitglied der PKV sein wollen
36
Q

Was bedeutet Kontrahierungszwang und Diskriminierungsverbot?

A
  • Krankenkassen müssen alle Personen innerhalb des definierten Personenkreises aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und Vorerkrankungen
37
Q

Wer ist in Deutschland nicht versichert?

A
  • Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung
  • Arbeitslose, die Kontakt zu Behörden wegen Barrieren (z.B. Analphabetismus) scheuen
  • Obdachlose (Sozialversicherungen setzen festen Wohnsitz voraus)
  • diverse Gründe, die in Einzelfällen zur Befreiung der Versicherungspflicht führen, z.B. ehemals PKV-Versicherte/Selbstständige, die sich von Versicherungspflicht befreien können
38
Q

Was sind die Aufgaben der GKV?

A
  • Erhaltung der Gesundheit (Prävention)
  • Wiederherstellung der Gesundheit (Kuration & Rehabilitation)
  • Verbesserung der Gesundheit (Gesundheitsförderung)
39
Q

Was bietet die GKV bezüglich der Gesundheitsförderung/Prävention an?

A
  • zahnmedizinische Prophylaxe, Vorsorge für Schwangere
40
Q

Was bietet die GKV bezüglich der Früherkennung an?

A
  • Mammakarzinom-Screening
  • Koloskopie
  • U1-U9
41
Q

Was bietet die GKV bezüglich der Leistungen nach Krankheit an?

A
  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Krankenpflege
  • Krankenhausbehandlung
  • Rehabilitation
  • Krankengeld
  • Transportkosten
42
Q

Was besagt die Mitwirkungspflicht des Versicherten?

A
  • gesundheitsbewusste Lebensführung
  • Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen
  • Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation
43
Q

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

A
  • ca. 60.000€
  • bis zu diesem maximalen Bruttogehalt werden prozentuale Beiträge vom Versicherten erhoben, darüber hinausgehende Beiträge werden bei der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt
44
Q

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

A
  • ca. 67.000€
  • Bruttogehalt, bis zu dem man als Pflichtversicherter in der GKV gilt
45
Q

Wer ist in der PKV versichert?

A
  • ca. 50/50 mit und ohne Beihilfe
46
Q

Was sind Vorteile der PKV für Versicherte?

A
  • individuell wählbarer Leistungsumfang
  • freie Arztwahl
  • relativ niedrige Beiträge in jungen Jahren
47
Q

Was sind Nachteile der PKV für Versicherte?

A
  • keine kostenneutrale Familienversicherung
  • Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich
  • Risiko hoher Beiträge im Alter
  • Versicherungswechsel schwierig
48
Q

Wie sind die Krankenversicherungen in der Bevölkerung verteilt?

A
  • 90% der Bevölkerung in GKV
  • 10% der Bevölkerung in PKV
49
Q

Wer sind die Anbieter der GKV?

A
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    -> 96 gesetzliche Krankenkassen
50
Q

Wer sind die Anbieter der PKV?

A
  • Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
    -> 52 private Krankenversicherungen
51
Q

In welchen wesentlichen Merkmalen unterscheiden sich GKV und PKV?

A
  • GKV:
  • Solidaritätsprinzip
    -> Prozentsatz auf beitragspflichtiges Einkommen
    -> Zusatzbeitrag möglich
    -> Kontrahierungszwang
    -> beitragsfreie Familienversicherung
    -> paritätische Finanzierung durch AG und AN
  • Sachleistungsprinzip
  • PKV:
  • Äquivalenzprinzip
    -> Prämie abhängig von persönlichem Risiko
    -> kein Kontrahierungszwang
    -> Prämie für jeden Versicherten
  • Kostenerstattungsprinzip
52
Q

In welchen wesentlichen Merkmalen unterscheiden sich GKV und PKV?

A
  • GKV:
  • Solidaritätsprinzip
    -> Prozentsatz auf beitragspflichtiges Einkommen
    -> Zusatzbeitrag möglich
    -> Kontrahierungszwang
    -> beitragsfreie Familienversicherung
    -> paritätische Finanzierung durch AG und AN
  • Sachleistungsprinzip
  • PKV:
  • Äquivalenzprinzip
    -> Prämie abhängig von persönlichem Risiko
    -> kein Kontrahierungszwang
    -> Prämie für jeden Versicherten
  • Kostenerstattungsprinzip
53
Q

Inwiefern unterscheiden sich PKV und GKV bezüglich der Finanzierung?

A
  • GKV:
    -> Umlageverfahren
  • PKV:
    -> Kapitaldeckungsverfahren
54
Q

Was ist das Solidaritätsprinzip?

A
  • einkommensabhängige Beiträge (reiche geben viel, ärmere weniger)
  • Leistungen nach Bedarf
55
Q

Was ist das Äquivalenzprinzip?

A
  • auch “Individualversicherung”
  • Prämie in Abhängigkeit von individuellem Risiko (Alter, Geschlecht, Krankheit)
  • Leistungen werden nach tatsächlicher Bedürftigkeit empfangen (wie vereinbart)
56
Q

Was ist das Umlageverfahren?

A
  • laufende Einnahmen werden für die Finanzierung laufender Ausgaben herangezogen
  • in Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung
  • Problem: Anfangsschuld und Demographie
  • Systemwechsel kostenspieliger, je älter das System wird
  • im hypothetischen Falle einer “letzten Generation”, die keine Kinder mehr hat, müsste diese Generation die Kosten ihres eigenen und des Ruhestandes der Vorgängerinnengeneration finanzieren
57
Q

Was ist das Kapitaldeckungsverfahren?

A
  • jeder Versicherte spart sich im Laufe des Lebens einen Kapitalstock an, der dann für Aufwendungen aufgelöst wird
  • Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und für jede Versicherte eine Deckungskapital gebildet, das die zu zahlenden Leistungen abdeckt
  • laufende & zukünftige Ansprüche sind durch dieses Deckungskapital in entsprechender Höhe gedeckt
  • am Kapitalmarkt erzielte Erträge werden in Form einer Verzinsung der Beiträge berücksichtigt
  • weniger Demographie abhängig
  • Problem: Inflationsrisiko
58
Q

Was ist das Sachleistungsprinzip?

A
  • Ärztin behandelt Patient (welcher Beiträge zahlt)
  • stellt Rechnung an Leistungsfinanzierer (KK), welcher Ärztin bezahlt
59
Q

Was ist das Kostenerstattungsprinzip?

A
  • Ärztin behandelt Patienten gegen Rechnung, der Prämien zahlt und Behandlung bezahlt
  • Leistungsfinanzierer erstattet die Kosten rück bei Vorlage der Rechnung
60
Q

Was sind Vorteile der Kostenerstattung?

A
  • Erhöhung der Transparenz
  • Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen und “Doktorshopping”
  • vorheriges Gespräch über Leistungen fördert mündige Patienten
  • freie Arztwahl
61
Q

Was sind Nachteile der Kostenerstattung?

A
  • Gefahr Unterlassen notwendiger Behandlung mit Gefahr Verschlimmerung und Erhöhung der Kosten
  • Arzt muss Solvenz von Patienten prüfen und trägt Ausfallrisiko
  • evtl. Vorschuss hoher Rechnungsbeträge
  • Mehraufwand für Patienten
62
Q

Was sind Vorteile der Sachleistung?

A
  • bequem für Patienten
  • einfache Inanspruchnahme
  • administrierte Preise
63
Q

Was sind Nachteile der Sachleistung?

A
  • Verstärkung von Moral-Hazard (Freifahrer-Mentalität)
  • Beschränkung auf Vertragsärzte
  • Verstärkung von angebotsinduzierter Nachfrage
  • Kürzungs- und Regressgefahr