6. Teil: Der Erbgang - Eröffnung Flashcards

1
Q

Drei Schritte des Erbganges

A

Anfall der Erbschaft (eröffnet den Erbgang)

Definitiver Erwerb der Erbschaft durch Erbe(n)

Vornahme der Erbteilung bei mehreren Erben

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2
Q

1 Grundvoraussetzung?

2 Begriff, Zeitpunkt, Beweis des Todes?

3 Zeitpunkt der Eröffnung

A

1) Tod des Erblassers 537 I

2) 31 I, 32-34 / SAMW: Hirntod (vgl. 9 I TransplG)
Beweis durch Zivilstandsurkunden 33 I (! 9 I)
Sonderregeln bei Verschollenheit 546-550

3) “in der Sekunde” des Todes, ipso iure
kein Hoheitsakt / Willenserklärung nötig
Sofortiger Erwerb der Erbschaft 560 I
ZP bestimmt, wer Erbe ist 542 ff
ZP bestimmt, ob VvTw gültig ist 469 I, 508

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3
Q

Voraussetzungen auf Seiten der Erben

1 Voraussetzungen für die Beerbung

A

1) Erleben des Erbganges, Erbfähigkeit, keine Erbunwürdigkeit

=aktive Erbfähigkeit

gilt für gesetzliche und eingesetzte Erben
und Vermächtnisnhemher 543 I

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4
Q

Erleben des Erbganges

Allgemeines

A

542 I, 543 I: Koexistenzprinzip

Erbe/VN muss schon leben und noch leben.

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5
Q

Erleben des Erbganges

lebt schon
Ausnahmen (6)?

A

nat. Pers.: Bereits geboren 31 I
jur. Pers.: Rechtsfähig 52

Ausnahmen:

  • Nasciturus 544 I (Erbfähig mit Resolutivbedingung) Teilung 605 I
  • Errichtung einer Stiftung aus VvTw 493
  • Nacherbeneinsetzung für noch nicht geborene 545 I
  • Suspensiv bedingte Einsetzung 482, 545 analog
  • Bei “Nachrücken” bei Ausschlagung (ZP der Ausschlagung)
  • Präventiventerbung 480 I
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6
Q

Erleben des Erbganges

  • lebt noch*
  • 1 Erbe stirbt “gleichzeitig”*

2 Erbe stirbt danach: Rechtslage?

A

1) Kommorientenvermutung: Keiner Erbe des anderen
2) Recht an der Erbschaft vererbt sich auf seine eigenen Erben 542 I

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7
Q

Nichterleben des Erbganges

Wirkung?

A

Gilt als vorverstorben.

Bei gesetzlichen Erben: Eintrittsprinizp
Nachkommen rücken nach 457, 458, 459, je III
Diese fehlen: Anwachsung bei Miterben 458 IV, 459 IV V
Vorbehalten: Ersatzverfügung 487

Bei eingesetzten Erben:
Verfügung fällt zugunsten der gesetzlichen dahin 572 I, 481 II
Vorbehalten: Ersatzverfügung 572 II, 487

Bei Vermächtnis:
Entfällt zugunsten Belasteten 543 II
Vorbehalten: Ersatzverfügung 487

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8
Q

Erbfähigkeit

A

Teilgehalt der Rechtsfähigkeit 11, 53

nicht: Tiere (Konversionsregel in 482 IV)

nicht: Personenmehrheiten ohne RP > Konversion:
Erberb aller mit Zweckbestimmung (Auflage 482)
oder Stiftung 539 II

Sonderfall: Mitwirkende bei öff. VvTw 503 II
auch für Erbvertrag 512 I und Nottestament 506 III
= relative Erbunfähigkeit 520 II

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9
Q

Erbunwürdigkeit

1 Voraussetzungen?

2 Eigenschaften des “Täters”?

A

von Gesetzes wegen und von Amtes wegen zu beachten

1) Erbunwürdigkeitstatbestand 540 I (abschliessend)*

keine Verzeihung 540 II

= keine aktive Erbfähigkeit

2) Urteilsfähigkeit, Tat rechtswirdrig, (eventual-) Vorsätzlich, adäquat kausal, keine Rechtfertigung.
Keine Verurteilung nötig
Auch Mittäter, Anstifter, Gehilfe

*wenn EL nicht verfügungsfähig führt nur Ziff. 1 zu erbunwürdigkeit (evtl. Korrektur durch 2 II)

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10
Q

Erbunwürdikeitstatbestände

1

2

3

4

A

1 nicht gleich StGB TB!
Erfasst Tötungsdelikte 111-116 und Gefährdung 127-29, 133f
nicht: KV mit unerwarteter Todesfolge

2 Vss: Andauern der Verfügungsunfähigkeit bis zum Tod
sonst gäbe es Mögl. der Enterbung 477 I / Widerruf 509 I

3 gleich wie 469 (Ungültigkeits-TB)
gilt nur wenn EL VvTw unterlässt, nicht aufhebt oder niemand Ungültigkeitsklage erhebt. Versuch genügt nicht.
Auch durch Unterlassen (Aufklärungspflicht zB.)

4 gültige oder anfechtbare VvTw.
Beseitigung und Ungültigmachung
auch: Nichteinlieferung 556 / Fälschung
EL keine Möglichkeit zum Erneuern

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11
Q

Verzeihung

Vss. beim Erblasser

A

Erbunwürdigkeit wird aufgehoben

EL: Urteilsfähig und ausreichende Kenntnis des TB

Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe des Wilens
=rechtsgeschäftsähnliche Handlung

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12
Q

Wirkung der Erbunwürdigkeit

1 zweifache Relativität

2 Behandlung

3 Wirkung auf Pflichtteile

A

1 gegenüber betroffenem EL / nur für Unwürdigen selbst

2 Als wäre er vorverstorben
gesetzlich: Nachkommen rüclen nach; Eintrittsprinizp.

3 Wie bei Enterbung 478 II III

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