5. Teil: §17 Der Pflichtteil Flashcards

1
Q

Der Pflichtteil

Allgemeines

A

Gesetzliche Erbfolge ist dispositiv und somit subsidiär.
Erblasser kann selbst entscheiden.

Aber: Anordnungen in Schranken der Verfügungsfreiheit 481 I
> Pflichtteil als solche Schranke
Kann durch Vvtw 470 I und VuL 527 verletzt werden.

Summe zu beachtender PT = gebundene Quote
Rest: verfügbare Quote

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2
Q

Inhalt des Pflichtteilsrechts

A

Pflichtteil ungemindert, unbelastet und unbedingt zu Eigentum!

  • keine “vermögenswerten” Auflagen, ideelle: umstritten
  • keine Bedingungen
  • keine Nacherbeneinsetzung
  • keine Nutzniessung oder Rente, sondern Eigentum
  • keine schwer liquidierbaren Vermögenswerte

+Anspruch auf Erbenstellung

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3
Q

Verzicht auf den Pflichtteil

A

Vor Tod: Nur mittels Erbvertrag mit Erbverzicht 495

Nach Tod: Ausschlagung 566 I oder einseitiger Verzicht

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4
Q

Pflichtteilsberechtigte Personen

A

aussschliesslich gesetzliche Erben

470 I zählt sie abschliessend auf:

Nachkommen

und Eltern (wenn zur gesetzlichen Erbfolge berufen 458)

und der überlebende Ehegatte

keine solchen Erben: alles frei verfügbar 470 II

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5
Q

Vererblichkeit des Pflichtteilsrechts

A

PT ist vererblich,
wenn PT-Erbe nach dem Erleben des Erbangs stirbt 542 II

Wenn PT-Erbe vorverstirbt: Eintritt oder Anwachsung ohne PT

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6
Q

Pflichtteilsberechnung

A

PT ist Bruchteil des gesetzlichen Erbanteiles!

471 regelt die Bruchteile

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