5.4: Gefährdungshaftung Grundlagen Flashcards
Gefährdungshaftung
es bedarf weder rechtswidrigen noch schuldhaften Verhaltens
Anknüpfungspunkt ist eine gefährliche, aber erlaubte Tätigkeit (Bsp Halter eines Kfz nach dem EKHG)
guter Tropfen - böser Tropfen
die Gefährdungshaftung tragen dem Gedanken Rechnung, dass derjenige, der den Vorteil aus einer gefährlichen Tätigkeit hat, auch die damit verbundenen Nachteile tragen soll
Konkurrenz ABGB - Gefährdungshaftung
der Geschädigte kann sich aussuchen, nach welcher Haftungsgrundlage er den Schädiger in Anspruch nimmt
Sondergesetze Gefährdungshaftungen
- EKHG
- Luftfahrtgesetz
- Gentechnikgesetz
- Atomhaftpflichtgesetz
- Produkthaftungsgesetz
Vertrag mit Schutzwirkung
der Vertrag zwischen Hersteller und Händler entfaltet Schutzwirkungen gegenüber dem Letztabnehmer
innocent bystander
Schutzwirkungen kann ein Vertrag aber nur für Personen entfalten, die vorhersehbar betroffen sein werden
Unschuldige Dritter werden daher nicht erfasst