5.1: Grundlagen Flashcards

1
Q

Schadenersatzrecht

A

regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einem anderen Ausgleich für eine Schädigung verlangen kann

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2
Q

casum sentit dominus (§ 1311)

A

jeder trägt das allgemeine Lebensrisiko - und damit seinen Schaden - selbst

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3
Q

Zurechnungsgründe

A
  • Verschulden
  • Gefährdung (durch abstrakt gefährliche Tätigkeit)
  • Eingriff (zB im rechtfertigendem Notstand)
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4
Q

ex contractu

A

= vertraglicher Schadenersatzanspruch

entsteht bei der Verletzung von Pflichten aus einem vertraglichen Schuldverhältnis (ABER auch gesetzlich)

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5
Q

ex delicto

A

= deiktischer Schadenersatzanspruch

folgt aus der Verletzung von Pflichten aus einem vertraglichen Schuldverhältnis

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6
Q

Ausgleichsfunktion

A

der Geschädigte soll bei Vorliegen der Zurechnungsgründe durch die Ersatzleistung des Schädigend Ausgleich für den erlittenen Schaden erhalten

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7
Q

Präventionsfunktion

A

durch die Pflicht des Ersatzes wird ein Anreiz geschaffen, nicht zu schädigen

-> fördert sorgfältiges Verhalten = Verhaltenssteuerung

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8
Q

Sanktionsfunktion

A

auf rechtswidrige und schuldhafte Schadenzufügung wird mit dem “Übel” der Ersatzpflicht reagiert

bei grobem Verschulden ist mehr Ersatz zu leisten

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9
Q

Straffunktion

A

ist im eigentlichen Sinn im österreichischen Schadenersatz nicht verwirklicht

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