5.2: Vertrags- und Deliktshaftung Flashcards
cupa in contrahendo (cic)
entsteht schon mit der Aufnahme rechtsgeschäftlichen Kontakts ein besonderes Schuldverhältnis
Schuldner haftet wie ein Vertragspartner, also nach strengen vertraglichen Regeln (§ 1313a & 1298 Beweislastumkehr bei Verschulden)
es gibt Ersatz bei bloßen Vermögensschäden
Inhalt des Schuldverhältnisses in contrahendo
- Schutz- und Sorgfaltspflichten
- Aufklärungspflichten
Abstehen
rechtswidrig handelt, wer einen ernsthaften Abschlusswillen vortäuscht, beim anderen so ein besonderes Vertrauen auf den Vertragsabschluss erweckt und den Vertrag dann grundlos ablehnt
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
bestimmte Personen werden in den Schutzbereich des Vertrages muteinbezogen, wenn sie von der Erfüllung vorhersehbar mitbetroffen sind
werden dann von den Schutz- und Sorgfaltspflichten erfasst
Erfüllungsinteresse
der Vorteil, den der Vertragspartner bei korrekter Erfüllung des Vertrages gehabt hätte
der Gläubiger ist so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre
Voraussetzung: Vertrag und die Erfüllung des Vertrages zumindest im Vertragsabschlusszeitpunkt möglich war
Vertrauensinteresse
Geschädigte vertraut auf die Erfüllbarkeit eines ungültigen oder eines nicht erfüllbaren Vertrages
typische Vertrauensschäden sind Aufwendungen für den Vertragsabschluss und für die Erfüllung
hypothetisches Erfüllungsinteresse
das gedachte Erfüllungsinteresse; es begrenzt den Ersatz des Vertrauensschadens
der Geschädigte soll durch Ausgleich des Vertrauensschadens nicht besser stehen, als er bei tadelloser Erfüllung gestanden wäre, es gibt keinen Ersatz für Fehlspekulationen