5.2: Schaden Flashcards
Vermögensschaden
ist ein in Geld messbarer Schaden, der auf die Beeinträchtigung geldwerter Güter oder der Person (Behandlungskosten) zurückgeht
immaterieller Schaden
ein nicht in Geld messbarer Schaden
Bsp: Schmerzensgeld, entgangene Urlaubsfreude, Trauerschaden
fiktive Mietwagenkosten
es ist strittig, ob der Geschädigte, der für einen beschädigten Gegenstand Aufwendungen tätigen müsste (dies aber nicht tut) auch Ersatz verlangen kann
in Ö gewährt man hier keinen Schadenersatz
frustrierte Aufwendungen
wenn der Geschädigte bereits Aufwendungen getätigt hat, die durch das schädigende Ereignis sinnlos werden
wird erstattet
positiver Schaden
die Vermögensminderung, die sich aus der Zerstörung eines schon vorhandenen Rechtsgutes ergibt
wird immer ersetzt
entgangener Gewinn
die unterbliebene Vermögensvermehrung durch Vernichtung einer Erwerbschance
wird nur bei grobem Verschulden ersetzt, aber wird im UGB immer ersetzt
Interesse
positiver Schaden und entgangener Gewinn bilden zusammen das “Interesse” und werden auch “volle Genugtuung” genannt
Schadensberechnung bei Körperverletzung
§ 1325:
- Heilungskosten
- Verdienstentgang
- Schmerzensgeld
- Verunstaltung (äußeres Erscheinungsbild)
Heilungskosten
alle Kosten zur Heilung oder Besserung des Gesundheitszustandes
Verdienstentgang
ist ein bereits eingetretener Ausfall, aber auch eine künftige Verdienstminderung
für die Zukunft ist der Verdienstentgang idR als Rente zu bezahlen, mit der das konkrete Minus ersetzt wird
Schmerzengeld
Ersatz immaterieller Schäden
Verunstaltung
§ 1326: Verunstaltungsentschädigung, wenn der Verletzte in seinem äußeren Erscheinungsbild beeinträchtigt wird
Tötung
gem § 1327 sind die Begräbniskosten zu ersetzen, die gesetzliche Unterhaltsberechtigten haben Anspruch auf Ersatz des entgangenen Unterhaltes
objektiv-abstrakte Berechnung
nach dem gemeinen Wert (vgl § 1332)
subjektiv-konkrete Berechnung
man vergleicht die hypothetische Vermögenslage ohne Schädigung mit der tatsächlichen nach Schädigung (Differenzmethode)
bei grobem Verschulden wird der Schaden subjektiv-konkret berechnet