5.2: Gehilfenzurechnung Flashcards
Erfüllungsgehilfe
§ 1313a: wenn ein Schuldverhältnis zwischen GH und Geschädigtem besteht
Erfüllungsgehilfen werden dem GH umfassend zugerechnet (für jedes Verhalten wie für sein eigenes)
Besorgungshilfe
§ 1315: Geschäftsherr haftet nur, wenn sich einer habituell untüchtigen oder wissentliche gefährlichen Person bedient hat
Machthaber/Repräsentanten
diese sind zwar keine Organe, aber sonst in verantwortlicher, leitender oder überwachender Funktion für ein juristisches Organ tätig
Zurechnung wie für eigenes Verhalten
Regress
§ 1313 Satz 2: hat der Geschäftsherr den Schaden ersetzt, kann er Regress nehmen
grundsätzlich kann der GH vollen Regress beim Gehilfen nehmen, das gilt unabhängig davon, ob eine Solidarhaftung besteht oder nicht
Modifikation durch DHG
schützt wirtschaftlich unselbstständige Personen (Arbeitnehmer)
- § 4 DHG: kann bei entschuldbarer Fehlleistung keinen Regress nehmen
- § 3 DHG: hat der Gehilfe den Schaden schon selbst aufgrund seiner (deiktischen) SE Pflicht ersetzt, kann er vom Dienstgeber Rückersatz fordern
- § 2 DHG: schädigt ein Dienstnehmer nicht einen Dritten, sondern unmittelbar seinen Dienstgeber