4. Zulassung von Arzneimitteln, Gemeinsamer Bundesausschuss Flashcards

1
Q

Welche Punkte müssen erfolgt sein, damit ein Arzneimittel zugelassen werden kann?

A
  1. Prüfung von Arzneimitteln auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie notwendige pharmazeutische Qualität
  2. Pharmazeutische Unternehmen müssen erforderliche Zulassungsunterlagen einreichen
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2
Q

Was gehört zu den erforderlichen Zulassungsunterlagen?

A
  • Pharmakologisch-toxikologische Prüfung
  • klinische Prüfung
  • Gebrauchs- und Fachinformation
  • Angaben zu Packungsgrößen
  • Sachverständigen Gutachten
  • Vorgesehenes Pharmakovigilanz-System
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3
Q

Was bedeutet “Pharmakovigilanz?

A
  • Alle Aktivitäten, die sich mit der Aufdeckung, Bewertung, dem Verstehen und der Prävention von Nebenwirkungen oder von anderen Arzneimittel-bezogenen Problemen befassen
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4
Q

Was ist das Nationale Zulassungsverfahren?

A
  • Vermarktung ausschließlich in DE
  • Zulassungsverfahren läuft über nationale Bundesoberbehörde
  • Zuständigkeit für Humanarzneimittel liegt beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
  • ## Zuständigkeit für Tierarzneimittel liegt bei BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
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5
Q

Wodurch ist eine Zulassung gleichzeitig innerhalb mehrerer EU-Länder möglich?

A
  • Dezentralisiertes Verfahren (DCP) + Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP)
  • > Dadurch erteilt jedes beteiligte Mitgliedsland eine nationale Zulassung
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6
Q

Was ist das Zentrale Zulassungsverfahren?

A
  • europäisches Verfahren
  • Gleichzeitige Zulassung des Arzneimittels in allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EU+ Norwegen, Island)
  • Zulassung erfolgt über Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
  • es folgt wissenschaftliche Bewertung der Arzneimittelunterlagen durch Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medical Products for Human Use [CHMP] -> gibt positive und negative Empfehlungen zur Zulassung)
  • > auf Grundlage der CHMP-Empfehlung entscheidet Europäische Kommission über Zulassung
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7
Q

Was passiert in Phase (0) I der klinischen Prüfung?

A
  • Untersuchung zur Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, Verträglichkeit und Sicherheit bei gesunden Probanden
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8
Q

Was passiert in Phase II der klinischen Prüfung?

A

Bestätigung von Therapiekonzepten (Proof of Conecept), Festlegung geeigneter Dosierung (Dose Finding) von kranken Patienten

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9
Q

Was passiert in Phase III der klinischen Prüfung?

A
  • Studien zur Wirksamkeit (pivotal Studies, Endpunktstudien) an einem Patientenkollektiv (oft multizentrisch) = bei kranken Patienten
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10
Q

Was passiert in Phase IV der klinischen Prüfung (nach Zulassung)?

A
  • Wirksamkeit und Unbedenklichkeit unter Routinebedingungen, post-authorization studies
  • Pharmakovigilanz und Pharmakoepidemiologie
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11
Q

Was ist die Pharmakoepidemiologie?

A
  • untersucht mit epidemiologischen Methoden die erwünschten und unerwünschten Effekte einer breiten Arzneimittelanwendung in definierten Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel, kausale Zusammenhänge zwischen Exposition und Wirkung zu erkennen, den therapeutischen Nutzen zu erhöhen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst prophylaktisch auszuschließen
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12
Q

Was ist die Klinische Prüfung (Studie)?

A
  • am Menschen durchgeführte Untersuchung, dazu bestimmt, die klinische oder pharmakologische Wirkung von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen oder die Resorption, Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung zu untersuchen
  • Ziel: sich von Unbedenklichkeit, Wirksamkeit der Arzneimittel zu überzeugen
  • Fokus: Vor- und Nachteile des Arzneimittels XYZ für spezielle Patientengruppe/ bei einer definierten Erkrankung
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13
Q

Was ist bei der Klinischen Prüfung hinsichtlich des Nutzens und Risikos zu beachten?

A
  • jedes Arzneimittel birgt Risiken + kann potentiell schädlich wirken -> Abwägung v. Risiko und Nutzen nötig (Schwanger, Alte etc. beachten)
  • präklinische Daten (inkl. Tierversuche) sind nur bedingt auf Menschen übertragbar; gilt für erwünscht Effekte + unerwünschte Wirkungen/Toxizität
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14
Q

Wie erfolgt die Genehmigung?

A
  • durch jeweils zuständige Bundesoberbehörde, je nach Arzneimittel BfArM o. PEI
  • -> PEI: Antikörper, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Gentransfer-Arzneimittel
  • -> BfArM: alle anderen Arzneimittel
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15
Q

Welche Rolle spielt die zuständige Ethikkommission im Genehmigungsverfahren?

A
  • zusätzlich zustimmende Bewertung
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16
Q

Was ist der rechtliche Rahmen, die festgelegten ethischen Normen?

A
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften der jeweiligen Länder als Mindeststandard
  • Durchführung der Forschung gemäß allgemeiner anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze
  • Sorgfältige Abschätzung der körperlichen und geistigen Risiken und Belastungen für Probanden/Patienten in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Nutzen für ihn und andere
  • informierte Einwilligung zur freiwilligen Teilnahme von Proband/Patient –> informed consent
17
Q

Was ist “informed cosent”?

A
  • mündliche und schriftliche Information
  • > Freiwilligkeit der Teilnahme
  • > Ziel der Prüfung, Information über Prüfsubstanz einschließlich Risiken
  • > Ablauf, geplante Untersuchungen, Termine, Dauer
  • > Versicherung
  • > Datenschutz
  • nach Bedenkzeit -> schriftliche Einverständniserklärung
  • Vorlage bei Ethikkommission
18
Q

Woraus setzt sich der G-BA zusammen?

A

. für ärztliche Versorgung verantwortliche Kostenträger

- Leistungserbringer

19
Q

Woraus setzt sich das Entscheidungsgremium des G-BAs zusammen?

A

13 stimmberechtigte Mitglieder
-> 3 unparteiische Mitglieder
-> 5 Vertreter der Leistungserbringer (DKG, KBV etc.)
-> 5 Vertreter der GKV (GKV-Spitzenverband)
(+ 5 Patientenvertreter

20
Q

Was sind die Aufgaben des G-BA?

A
  • Arzneimittel und Medizinprodukte
  • ambulante und stationäre Versorgung, Bedarfsplanung
  • diagnostische und therapeutische Behandlungsmethoden und -verfahren
  • Disease Management Programme für chronische Erkrankungen
  • Methodenbewertung
  • Psychotherapie
  • Qualitätssicherung
  • Zahnärztliche Versorgung
21
Q

Was ist das AMNOG?

A
  • Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
  • Eindämmung der Arzneimittelausgaben
  • Grundlage für den Preis eines Medikamentes ist Zusatznutzen der Medikamente
  • > Ziel: Einsparung v. rund 2 Milliarden p.a.
  • > Preisverhandlung auf Basis des Zusatznutzen seit AMNOG
22
Q

Was passiert bei der Zulassung?

A
  • Komparator: wird vom pharmazeutischen Unternehmen vorgeschlagen und mit Zulassungsbehörde diskutiert und festgelegt
  • Endpunkte: Wirksamkeits- und Sicherheitsendpunkte
  • Bewertung: Abwägung Nutzen/Risiko, keine “Quantifizierung” der Wirksamkeit
23
Q

Was passiert bei der Nutzenbewertung?

A
  • Komparator: ist die zweckmäßige Vergleichstherapie und wird nach den Kriterien der Verfahrensordnung des G-BA bestimmt; Vergleich mit dem Therapiestandard
  • Endpunkte: Patientenrelevante Endpunkte
  • Bewertung: Quantifizierung des Zusatznutzens (Ausmaß und Wahrscheinlichkeit)
24
Q

Was ist der Zusatznutzen und was sind die Kategorien dessen Ausmaß`?

A
  • ein Nutze, der quantitativ oder qualitativ höher ist als der Nutzen, den die zweckmäßige Vergleichstherapie aufweist
  • Kategorien für Ausmaß des Zusatznutzen
  • > erheblich
  • > beträchtlich
  • > gering
  • > kein Zusatznutzen
  • > Nutzen ist geringer
  • > nicht quantifizierbar
25
Q

Was bedeutet ein “Beleg” hinsichtlich der Aussage zum Zusatznutzen?

A
  • i.d.R. zwei Studien mit hoher Ergebnissicherheit als Grundlage für Aussage zum Zusatznutzen
26
Q

Was bedeutet ein “Hinweis” hinsichtlich der Aussage zum Zusatznutzen?

A
  • z.B. nur eine Studie mit hoher Ergebnissicherheit o. mehrere Studien mit mäßiger Ergebnissicherheit als Grundlage für Aussage zum Zusatznutzen
27
Q

Was bedeutet ein “Anhaltspunkt” hinsichtlich der Aussage zum Zusatznutzen?

A
  • z.B. eine Studie mit mäßiger Ergebnissicherheit o. mehrere Studien mit geringer Ergebnissicherheit für Aussage zum Zusatznutzen