Wahlsystem und Wahlverhalten Flashcards
- Wahlsystem
Wahlrechtsgrundsätze
Art. 38 GG
- allgemein
- unmittelbar
- frei
- gleich
- geheim
Bundeswahlgesetz kann vom BT mit einfacher Mehrheit ohne Zustimmung des Bundesrates geändert werden
1.
Zwei-Stimmen-System
Erststimme bestimmt Wahlkreiskandidaten durch relative Mehrheit in 299 Einerwahlkreisen
Zweitstimme für eine starre Parteiliste
1.
Einordnung
Verhältniswahl: Relevant für die Vergabe der Bundestagssitze ist der Anteil der Zweitstimmen auf Bundesebene.
5-Prozent-Hürde: Bei der Sitzvergabe werden nur Parteien berücksichtigt, die mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben (oder man hat mindestens 3 Direktmandate gewonnen)
1.
Mandatsvergabe
Relevant für die Gesamtzahl der Mandate einer Partei sind die Zweitstimmen
Gewinner von Direktmandaten bekommen ein Madat
Soweit einer Partei mehr Mandate in einem Land zustehen, als sie Direktmandate gewinnt, kommen die Kandidaten von starren Partei-Landeslisten zum Zuge
1.
Überhangsmandate
wenn einer Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen „zustehen“, darf sie diese Mandate behalten (Überhangmandate)
Problem:
-Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses
-Lösung: seit 2013 Ausgleichsmandate für andere Parteien
—Gefahr: übergroßer Bundestag
—Reform im Oktober 2020 soll dies fortan vermeiden:
+Kompensation von Überhangsmandaten durch Ausgleichsmandate erfolgt erst ab dem vierten Überhangmandat für eine Partei
+Möglichkeit der Verrechnung von Direktmandaten einer Partei A in Bundesland 1 mit Listenmadaten von Partei A in Bundesland 2
+Reduktion der Zahl der Wahlkreise auf 280 (ab übernächster Wahl)
1.
Reformen
trotz leichter Änderbarkeit nur wenige substanzielle Änderungen:
- 1953: bundeseinheitliche 5-Prozent-Hürde, Einführung der Zweitstimme
- 1956: 3 statt 1 Direktmandat
- 1953, 64, 90, 95: Änderung Zahl MdB
- 1970: Herabsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts auf 18 Jahre
- 1985, 2005: Wechsel des Umrechnungsverfahrens
- 2011/13; Vermeidung negatives Stimmgewichtung; Ausgleich von Überhangsmandaten
- 2020: Ausgleich von Überhangsmandaten; zum 1.1.2024 Reduktion der Wahlkreise
- Wahlverhalten
Wählerschaft 2017
Alter:
- 18-29: 14,8%
- 60+: 36,3%
Geschlecht:
- Frauen: 51,7%
- Männer: 48,3%
Bildung:
- Mindestens Abitur: 42%
- Hauptschule: 19%
Klasseneinteilung nach Max Weber:
- „Erwerbsklasse“ (Berufstätigkeit): 59%
- „Versorgungsklasse“ (Rentner, Arbeitslose): 22% und 2%
Gewerkschaftsmitglieder: 14%
Konfession:
- Protestanten: 33%
- Katholiken: 28%
- andere: 9%
- konfessionslos: 30%
2.
Erklärungsvariablen
Makroebene:
-Konfliktlinien/Sozialstruktur (cleavages)
Mikroebene:
- Parteiidentifikation
- Kandidaten
- Themen/Problemlösungskompetenz (Tagespolitik)
2
Vergleich 2009 bis 2017
2009:
- Finanz- und Wirtschaftskrise
- Union mit „asymmetrischer Demobilisierung“ und größerer wahrgenommener Lösungskompetenz sowie Kanzlerbonus
2013:
- Positives Wirtschaftsentwicklung (trotz Eurokrise)
- Überparteilich hoch angesehene Kanzlerin, hohe „Zukunftskompetenz“ der Union
2017:
- noch positivere Wirtschaftsentwicklung, aber deutlich schlechter „auf Zukunft vorbereitet“
- Kanzlerinnenbonus noch vorhanden
- Migration als wichtigstes Problem, dort Kompetenzvermutung bei Union 35%, SPD 15%, AfD 12%