Bundesrat Flashcards
Stellung
Parlamentarischer Rat konstruierte den Bundesrat als „Widerlager gegen die Parteipolitik“
-keine zweite Parlamentskammer
Gegengewicht der Länderverwaltungen gegen die Bundesregierung:
- muss einer ganzen Reihe von Verordnungen zustimmen
- besondere Rolle im Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG)
Zusammensetzung
repräsentiert sind die Regierungen der Bundesländer:
- jedes Lnad hat mind. 3 Stimmen
- mehr als 2Mio. Einwohner 4 Stimmen
- mehr als 6Mio. Einwohner 5 Stimmen
- mehr als 7 Mio. Einwohner 6 Stimmen
Disproportionalität, so z.B.:
- HB: 1 BR-Stimme pro ca. 227.000 Einwohner
- NW: 1 BR-Stimme pro ca. 2,99 Mio. Einwohner
Formelle Arbeitsweise
Ausschüsse nach Bereichen der Bundesregierung:
- 1 Vorsitz je Land (=16Auschüsse)
- jedes Land 1 Stimme im Auschuss
- Vertretung nach Ressortsprinzip
- daher erheblich divergierende parteipolitische Mehrheiten in einzelnen Auschüssen (Umwelt, Inneres)
- Ausschussabstimmung keine Vorwegnahme von Plenumabstimmung
im Plenum:
- Länder können Stimmen nur geschlossen abgeben
- Uneinheitliche Stimmabgabe gilt als ungültig
Politische Koordination
neben der formellen Koordination auch frühzeitige (partei)politische Koordination
innerparteiliche Koordination in Parteivorständen etc.
Fachministerkonferenzen oder Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK)
-teilweise schon bei Koalitionsbildung im Bund
MPK-Verfahren unter Merkel prominent:
-Atomausstieg, Energiewende, Migration, Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Corona-Pandemie
Aufgaben
Wahl der Hälfte der BVerf-Richer
Beteiligung an der Gesetzgebung und Verabschiedung von Verordnungen:
- Durchgang — Stellungnahme zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung
- Durchgang — Behandlung von Entwürfen, die der Bundestag in 3. Lesung angenommen hat
Einspruchsgesetze
alle Gesetze, für die im GG nichts anderes bestimmt ist, sind Einspruchsgesetze
BR kann gegen ein vom BT beschlossenes Gesetz Einspruch einlegen:
- BT kann den Einspruch zurückweisen
- wenn BR mit Mehrheit Einspruch erhebt, ist Mehrheit im BT erforderlich
- legt BR mit 2/3-Mehrheit Einspruch ein, ist 2/3-Mehrheit im BT nötig
Zustimmungsbedürftige Gesetze
Zustimmung des BR notwendig, damit das Gesetz zustande kommt:
- betrifft meist Länderinteresssen
- Einzelfall kann Zustimmungsbedürftigkeit umstritten sein
- zunächst sollte Zustimmungsbedürftigkeit Ausnahme sein
- Einheitstheorie des BVerfG von 1958
im GG einzeln geregelt (28 Sachverhalte in 22 Artikeln
Föderalismusreform I
Ziel: Entflechtung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern
Neufassung Art. 84 (1) GG ermöglicht es, in bestimmten Fällen Zustimmungsbedürftigkeit zu umgehen
Vermittlungsausschuss
Ständiges Gremium:
- 16 Mitglieder aus BT und BR
- Weisungsfreiheit
- tagt nicht-öffentlich
- Ergebnisse können nur angenommen oder abgelehnt werden
Einspruchsgesetze: BR muss mit Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen
Zustimmungsbedürftige Gesetze: Vermittlungsausschuss kann von BR, Bundesregierung und BT angerufen werden
Einfluss
parteipolitische vs. Länderinteressen
selbst bei gleichgerichteten Mehrheiten spielt der BR eine wichtige Rolle
in Zeiten gegenläufiger Mehrheiten selten Blockaden:
-häufig findet Kompromissbildung bei gegenläufigen Mehrheiten schon vor dem 2. Durchgang statt
seit der Wiedervereinigung bestand kaum je die Möglichkeit „durchzuregieren“
Besonderheiten bei unklaren Mehrheitsverhältnissen
„gemischt“ regierte Länder enthalten sich bei kontroversen Fragen oft
Faktisch wirkt Enthaltung wie Nein, aber mit unterschiedlichen Folgen:
- bei Einspruchsgesetzen: Anrufung des VA und Einspruch benötigen BR-Mehrheit — kein Einspruch
- bei Zustimmungsgesetzen: Mehrheit für Zustimmung notwendig — keine Zustimmung
Einschränkung bei Zustimmungs-, aber nicht bei Einspruchsgesetzgebung