BVerfG Flashcards
Aufbau
2 Senate mit je 8 Richtern
- Senat „Grundrechtssenat“
- Senat „Staatsrechtssenat“
Effizienzsteigerung durch Kammern aus 3 Richtern
Wer wird Verfassungsrichter?
Vorraussetzungen
- Befähigung zum Richteramt & min. 3 Richter jedes Senats müssen Richter an obersten Bundesgerichten gewesen sein
- min. 40 max. 68 Jahre alt
Wahl erfolgt auf 12 Jahre
-keine Wiederwahl
Anzahl zur Hälfte BT und Hälfte BR
Verfahrensformen
Verfassungsbeschwerden:
-antragsberechtigt: jedermann, soweit der Rechtsweg ausgeschöpft ist
konkrete Normenkontrolle:
-antragsberechtigt: Gerichte
abstrakte Normenkontrolle:
-antragsberechtigt: Bundesregierung, Viertel MdB, Landesregierung
Parteiverbot:
-antragsberechtigt: Bundesregierung, BT, BR
Verwirkung von Grundrechten
-antragsberechtigt: Bundesregierung, BT, Landesregierung
Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren
-antragsberechtigt: Wahlberechtigte (mit zuvor vom BT abgelehntem Einspruch gegen Wahl), 1 Bundestagsfraktion, 1/10 der MdB
Organstreitverfahren:
-antragsberechtigt: Bundesregierung, BT, BR, Bundespräsident, Bundestagsfraktionen, einzelne Abgeordnete, Parteien, Bundesversammlung, Bundeskanzler, Bundesminister
Bund-Länder-Streitigkeiten:
-antragsberechtigt: Bundesregierung, Landesregierungen
andere
Anrufung 1951-2019
insgesamt 243.494 Verfahren, davon…
- 235.057 Verfassungsbeschwerden (96,5%) (2,3% erfolgreich)
- 2.698 konkrete Normenkontrollverfahren
- 184 abstrakte Normenkontrollverfahren
- 10 Parteiverbotsverfahren
- 4 Verwirkung von Grundrechten
- 431 Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren
- 236 Verfasssungsstreitigkeiten zw. Bundesorganen
- 47 Verfassungsstreitigkeiten zw. Bund und Ländern
- andere
Was entscheidet das Gericht?
entscheidet nur, wenn es angerufen wird
-wenn es angerufen wird, muss es entscheiden (keine political question)
kann (formal) nur Verfassungsmäßigkeit prüfen
keine Revisionsinstanz oberhalb BVerfG
mögliche Entscheidungen
- Verfassungskonforme Interpretation
- Nichtigkeit
- Unvereinbarkeit
Wirkung
Nichtigkeits-/Unvereinbarkeitserklärungen
- 502 Normen aus Bundesgesetzen und -verordnungen für nichtig/unvereinbar erklärt, darunter 50 ganze Gesetze/Verordnungen (bis 31.12.2018)
- weitere 273 Ländernormen
vorauseilender Gehorsam
Reforerzwinger
Justizalisierung der Politik?
These:
- zu starke Einengung des Spielraumes des Gesetzgebers wegen zu präziser Vorgaben
- Eigenständige Politikgestaltung durch das Gericht
Beispiele:
- Parteienfinanzierung
- Schwangerschaftsabbruch
- Steuerpolitik in den 1990er Jahren
- Wahlrecht
BVerfG als Gegenregierung?
These:
a) Das Gericht behindert systematisch die Politik der jeweiligen Regierung
b) Das Gericht versucht, eine bestimmte politische Linie durchzusetzen
empirisch insgesamt nicht haltbar
BVerfG als Instrument der Opposition?
These:
-die Opposition versucht, vor dem BVerfG parlamentarische Niederlagen noch in Siege umzumünzen
es gibt kein explizites Recht der Opposition, vor dem BVerfG zu klagen.
(1/4 der MdB und Landesregierungen steht der Opposition der Weg offen)
Empirische Auswertung
Beantragung (1951-2013) (nach Stüwe 2015):
Abstrakte Normenkontrolle:
-88 von 135 abstrakten Normenkontrollklagen (=65%) initiiert von Akteuren, die der jeweiligen Opposition nahestehen
—Lediglich 23 Verfahren aus Mitte des BT beantragt, davon 60,8% von der Opposition
Organstreit:
- 78 von 102 Organklagen (=76%) stammten aus der Opposition, inkl. Fraktionslose und nicht im BT vertretene Parteien
- 51 (=50%) von Angehörigen der parlamentarischen Minderheit
Bund-Länder-Streitigkeiten:
-18 Verfahren, davon 9 von „oppositionellen“ Länderregierungen initiiert
Erfolg (1951-1998) (nach Stüwe 2015)
SPD (1951-66; 1982-98)
- abstrakte Normenkontrolle; kaum Erfolge als Fraktion (1 von 9), als Länderregierung erfolgreicher (22 von 41 inkl. Teilerfolgen)
- Organstreit: Teilerfolge als Fraktion (5 (davon 4 Teilerfolge) von 10); Partei ohne Initiative
- Bund-Länder: sehr erfolgreich in der 1. Phase (4 von 5), erfolglos in der 2. Phase (0 von 4)
Union (1969-82)
- abstrakte Normenkontrolle: erhebliche Erfolge als Fraktion (2 von 3) und als Länderregierung (11 von 15 inkl. Teilerfolgen)
- Organstreit: erfolgreich sowohl als Fraktion (1 von 1) als auch Länderregierung (1 von 1)
- Bund-Länder: erfolgreich (1 von 1)
FDP ohne nennenswerte Aktivitäten während ihre Oppositionszeiten
Grüne:
-Organstreit: als Fraktion wenig erfolgreich (1 von 5), als Partei erfolgreich (2 von 4)
PDS:
-Organstreit: als Fraktion 1 Teilerfolg, 1 Misserfolg, als Partei 1 Erfolg, 1 Misserfolg