GG Flashcards
Entstehung des Grundgesetz
Verfassung der BRD heißt Grundgesetz
verfassungsgebende Versammlung hieß „Parlamentarischer Rat“
wurde nie in einer Volksabstimmung angenommen
Entstehung des GG
Frankfurter Dokumente (Vorgaben)
1.7.1948: Westliche Militärgouverneure schlagen Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung vor
Vorgaben:
- demokratische Verfassung
- Regierungsform des föderalistischen Typs
- angemessene Zentralinstanz
- Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten
Entstehung des GG
Chronologie
- -23. August 1948: Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
- September 1948: Konstitutierung des Parlamentarischen Rates (PR)
- Mai 1949: Lesung des GG im PR
- Mai: Letter of Approval der Alliierten; Verkündung des Besatzungsstatuts
- , 20., 21.5.: Abstimmung in Landtagen
- 5.1949: Unterzeichnung des GG
Entstehung des GG
Von den Alliierten oktroyiert?
Vorgaben der Frankfurter Dokumente
Unsicherheit über Besatzungsstatut
2 explizite Interventionen:
-22.11.1948: Forderung nach zweiter Kammer mit ausreichenden Befugnissen
-2.3.1949: Rückmeldugng zum in 3. Lesung des Hauptausschusses verabschiedeten GG-Entwurf: Einspruch gegen 8 Punkten,z.B. Finanzverwaltung und Gesetzgebungskompetenzen
Entstehung des GG
Konsens und Konflikt im PR
in den meisten Bereichen herrschte breiter Konsens zwischen den Parteien
Konflikte vor allem in 4 Bereichen:
-Wirtschaftsverfassung, Recht auf Eigentum
-Beziehungen Staat — Kirche
-2. Kammer (Senat versus Bundesrat, gleichberechtigt vs. untergeordnet)
Organisation Bundesverfassungsgericht
Entstehung des GG
Mehrheitserfordernis im PR
Mehrheit im PR:
- 65 Mitgleider: 27 SPD, 27 CDU/CSU, 5 FDP, 2 DP, 2 Zentrum, 2 KPD
- ANnahme mit 53:12 Stimmen
Mehrheit in 2/3 der Landtage:
-Annahme in allen Landtagen außer dem Bayerns
Genehmigung durch die Miliärgouverneure
Verfassungsgrundsätze Art. 1 Abs. 1 GG Art. 20 Abs. 1 GG Art. 20 Abs. 2 GG Art. 20 Abs. 3 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG)
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (Art. 20 Abs. 3 GG)
Verfassungsgrundsätze
6 Weichenstellungen
Rechtsstaat und Grundrechte Demokratie Republik Föderalismus (Bundesstaat) Sozialstaat Offenheit zu internationaler Einbindung („offener Staat“)
Verfassungsgrundsätze
BVerfGE 2,1
Die freiheitlich demokratische Grundordnung
Urteil BVerfG:
-rechtsstaatliche Herrschaft auf Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes, Freiheit und Gleichheit und Achtung der Menschenrechte
„Ordnung ,die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaft auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparte ienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“
Änderungen am Grundgesetz nach Legislaturperiode
2.Regierung Adenauer (ca.28)
1. Große Koalition (knapp 70)
Wiedervereinigung (knapp mehr als 50)
2. Große Koalition (rund 65)
Warum die häufigen Änderungen
Vergleichsweise leichte Änderbarkeit des GG
Funktionale Notwendigkeit: Reaktion auf Veränderungen der Umwelt
- Unvollständige Verfassung (Wehrverfassung, Notstandsverfassung, Wiedervereinigung)
- Detaillierte Verfassung (Gesetzgebungskataloge)