Europäisierung Flashcards
2 Arten von Europäisierung
Übertragung staatlicher Kompetenzen auf die EU
Auswirkungen dieses Kompetenztransfers auf die nationalstaatlichen Institutionen
„80-Prozent-Mythos“
Delors (1988): „In 10 Jahren werden 80 Prozent der Wirtschaftsgesetzgebung, vielleicht auch der steuerlichen und sozialen, gemeinschaftlichen Ursprungs sein.“
—hält sich seither in der politischen Debatte ebenso wie in der Wissenschaft
Europäisierung der Interesssenvermittlung
Verbände profitieren von Europäisierung
- Venue-Shopping
- sind bei europäischen Institutionen wegen Expertise und Legitimation gefragt
Parteien tun sich schwer
-sind durch die Wählerschaft national gebunden
-europäische Parteien sind oft heterogen, weil die nationalstaatliche Konfliktlinie dominiert
-keine funktionale Notwendigkeit (kein parlamentarisches Regierungssystem)
—aber: zunehmende parteipolitische Konflikte
Europäisierung der Institutionen?
Europäisierung hat erheblichen Einfluss auf die Mitgliedstaaten
Europäische Willensbildung ist vergleichbar der deutschen Politikverflechtung
- Regierung wird auf Kosten des Parlaments gestärkt
- Regierung eines einzelnen Mitgliedstaates kann in vielen Bereichen überstimmt werden
Bundesregierung
Problem: zur effektiven Durchsetung eigener Vorstellungen auf europäischer Ebene müssen frühzeitig Ressort- sowie Koalitionsinteressen gebündelt werden
Arbeitsteilung BMWi und AA (+ Kanzleramt):
- AA zuständig für institutionelle und außenpolitische Fragen
- BMWi (zwischen 1998 und 2005 BMF) für wirtschaftspolitische Fragen verantwortlich
Koordination über verschiedene Gremien unterhalb des Kabinetts
Bundestag
Problem: Entparlamentarisierung
- keine Beteiligung an EU-Rechtsetzung
- Umsetzung europäischer Beschlüsse in nationales Recht birgt nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten
EU-Ausschuss (seit 1992) kaum relevant
Mitwirkung an europapolitischer Willensbildung ausgebaut durch Art. 23 GG (1992) sowie nachfolgende Ratifikationsgesetze
- frühzeitige umfassende Information
- Stellungnahme und ggf. Parlamentsvorbehalt
Bundesrat
Problem: BUnd konnte auch Länderkompetenzen ohne Bundesrat transferieren
Inzwischen Zustimmungsnotwendigkeit
Europakammer (Art. 53, Abs. 3a GG)
Mitwirkung nach Art. 23 GG (1992, 2006)
- Information
- Position des BR muss von der Bundesregierung berücksichtigt werden (gestuft nach Bedeutung der Materie für die Länder)
- Ggf. benennt der BR einen Vertreter im Rat (schulische Bildung, Kultur, Rundfunk; Art. 23 (6) GG)
Bundesverfassungsgericht
Problem: Vorrang des Gemeinschaftsrechts selbst vor nationalstaatlichem Verfassungsrecht
Können europäische Rechtsakte (die u.U. gegen die Stimme der Bundesregierung zustande gekommen sind) vom BVerfG überprüft und ggf. verworfen werden?
BVerfG nahm dieses Recht zunächst in Anspruch (Solange I, 1974), gab dieses Recht später aber (befristet) auf (Solange II, 1986)
Lissabon-Urteil 2009 setzt Integration der BRD in die EU Grenze
Prüfungsrecht des BVerfG für europäische Rechtsakte hinsichtlich:
- Einhaltung Subsidiaritätsprinzip und begrenzter Einzelermächtigung
- Wahrung des unantastbaren Kerngehalts des GG
Zweifel des BVerfG an der Verhältnismäßigkeit von Anleihenkäufen der EZB (Urteil von 5.5.2020)