Föderalismus Flashcards
Warum Föderalismus?
Minderheitenschutz/Schonung der kulturelle, sprachlichen, religiösen oder sonstigen Autonomie
Integration heterogener Gesellschaften
Machtteilung/Machtbeschränkung
Experimentierfeld
die Bundesländer
Fläche in km²: 404(Bremen) — 70.552 (Bayern)
Bevölkerung in Mio. (2019): 0,7 (Bremen) — 17,9 (NRW)
BIP pro Kopf (2019): 28.880 (Sachsen-Anhalt) — 66.879 (HH)
Arbeitslosenquote (ALQ) (11/2020): 3,6% (Bayern)—11,3% (Bremen)
Mathekompetenz 9. Klasse (IQB-Bildungstrends 2018; Anteil mind. Regelstandart): 29% (Bremen) — 57% (Sachsen)
Ausländeranteil (2019): 5% (MV) — 22,1% (BE)
Katholikenanteil (2018): 3,3% (Sachsen-Anhalt) — 56,8% (Saarland)
Wahlbeteiligung (2017): 68,1% (Sachsen-Anhalt) — 78,3% (BW)
Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern
Bund:
- Gesetzgebung (mit BR)
- kaum Verwaltung (Ausnahme: Äußeres, Verteidigung, Wasserstraßen, Autobahnen)
Länder:
- Verwaltung
- wenig Gesetzgebungskompetenzen (Bildung, Polizei, Gemeindeverfassung; teilweise Umwelt- und Wirtschaftsstrukturepolitik)
Finanzverfassung
Bund und Länder sind in ihrer Haushaltsführung unabhängig
Großteil der Steuereinnahmen kommt aus den gleichen Quellen (Steuerverbund):
- Einkommensteuer
- Körpeschaftsteuer
- Umsatzsteuer
Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verliert je nach Steuer: (Angaben 2019):
- Einkommensteuer (Bund: 42,5%; Länder: 42,5%; Gemeinden: 15%)
- Körperschaftsteuer (Bund: 50%; Länder: 50%)
- Umsatzsteuer (Bund: 48,9%; Länder: 47,7%; Gemeinden: 3,4%)
Bundessteuern:
- Versicherungssteuer
- Verbrauchssteuern (ohne Biersteuer)
- Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
Landessteuern:
- Erbschaftsteuer
- Vermögensteuer
- Grunderwerbsteuer
- Biersteuer
- Spielbankabgabe
Gemeindesteuern:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Anteil der Länder am Gesamtsteueraufkommen: 40,6% (2019)
Länderfinanzausgleich bis 2019
2 Arten von Länderfinanzausgleich:
- Horizontal
- vertikal
zweistufiges Verfahren beim horizontalen:
- Umsatzsteuervorwegausgleich
- Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern (Länderfinanzausgleich im engeren Sinne)
anschließend vertikaler Finanzausgleich:
-Bundesergänzungszuweisungen
Finanzkraftausgleich seit 2020
Länder bekommen jährlich knapp 10 Mrd. € mehr vom Bund
horizontaler Ausgleich:
- Wegfall der bisherigen horizontalen Elemente
- neu: Umverteilung zwischen den Ländern über Umsatzsteuerverteilung
neue Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen und zum Forschungsföderungsausgleich
Revisionsklausel ab 2030 auf Antrag der Bundesregierung, Bundestag oder 3 Ländern (Art. 143 f GG)
Politik in den Bundesländern
begrenzte Anzahl von Bereichen, in denen die Länder Gesetzgebungskompetenzen besitzen
horizontale Koordination („dritte Ebene“)
dennoch gibt es in einigen Bereichen gewisse Unterschiede:
- Studiengebühren (nicht mehr)
- Schulpolitik
- Nichtraucherschutz in Gaststätten
- Ladenschluss
Ergebnisse
Dauerwahlkampf
Politikverflechtung:
„Politisch-administrative Entscheidungsstruktur, in der die meisten öffentlichen Aufgaben nicht durch Entscheidungen und Handlungen einzelner — getrennt von einander agierender — Gebietskörperschaften, sondern durch die horizontale Kooperation der Länder und die vertikale Kooperation von Bund und Ländern […] wahrgenommen werden“ (Schmidt 2010: 609)
Politikverflechtungsfalle? Die Reformen des Föderalismus
Scharpfs These: Obwohl der politikverflochtene Föderalismus systematisch suboptimale Entscheidungen produziert, kann er nicht reformiert werden.
Gegenbeispiele Föderalismusreform I&II
Föderalismusreform I (2006):
- Zustimmungsbedürftigkeit
- mehr Gesetzgebungskompetenzen der Länder
- Veränderung bei der Gesetzgebung des Bundes (Rahmengesetzgebung, konkurrierende Gesetzegebung)
- Verbot der Kofinanzierung reiner Länderaufgaben (inzwischen leicht aufgeweicht)
- Aufteilung von Sanktionszahlungen
Föderalismusreform II (2009):
-Schuldenbremse/Konsolidierungshilfen
Reform der föderalen Finanzbeziehungen (2017) eher Zentralisierung und Vertikalisierung (Kube 2019)
Reformoptionen
Länderneugliederung
Ländergesetzgebung: bedingte Abweichungsrechte
größere Steuerautonomie
Reform des Bundesrates:
- Wertung der Enthaltung
- Abschied vom einheitlicher Stimmabgabe