Vorschriften und betriebliche Anordnungen Flashcards
Welche Begriffe werden fuer die Dienstanweisungen verwendet.
Dienstanweisungen (DA)
Durchführungsanweisungen (DfA)
Bekanntmachungen (Bek)
Wodurch werden die Dienstanweisungen ergänzt?
Durch zeitlich begrenzt gueltige Dienstanweisungen oder Durchführungsanweisungen von BL/BU
Durchführungsanweisungen konkretisieren grundsätzliche Regelungen,
die in einer Dienstanweisung festgelegt worden sind.
** Durchführungsanweisungen sind detaillierte Erklärungen fuer die grundsätzliche Regelungen der Dienstanweisung **
Durchführungsanweisungen enthalten zusätzliche Bestimmungen, die in
unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen, verschiedenartigen Einrichtungen
oder in der Regelung besonderer Betriebsabläufe begründet sind.
Sie werden vom Betriebsleiter (BL) oder dem Bereich U-Bahn-Betrieb (BU)
herausgegeben.
Für besondere Dienste werden im Einzelfall spezielle Dienstanweisungen
herausgegeben.
Durchführungsanweisungen konkretisieren hierbei grundsätzliche Regelungen,
die in einer Dienstanweisung festgelegt worden sind.
Durchführungsanweisungen enthalten zusätzliche Bestimmungen, die in
unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen, verschiedenartigen Einrichtungen
oder in der Regelung besonderer Betriebsabläufe begründet sind.
Sie werden vom Betriebsleiter (BL) oder dem Bereich U-Bahn-Betrieb (BU)
herausgegeben.
Für besondere Dienste werden im Einzelfall spezielle Dienstanweisungen
herausgegeben.
- Jeder Bedienstete ist verpflichtet, die ihn betreffenden Teile der unter Punkt 3
genannten Dienstanweisungen gewissenhaft zu befolgen und von allen
ergänzenden Dienstanweisungen, Durchführungsweisungen und
Bekanntmachungen (nach einer Dienstunterbrechung von allen in der
Zwischenzeit erlassenen Anweisungen) Kenntnis zu nehmen.
Unkenntnis von Vorschriften gilt nicht als Entschuldigung. - Bestehen Zweifel an der Auslegung einer Dienstanweisung oder
Durchführungsanweisung, hat der Bedienstete die Pflicht, sich zur Aufklärung
an den zuständigen Vorgesetzten / Anordnungsbefugten zu wenden. - Werden von Befugten Anordnungen getroffen, die mit einer Dienstanweisung,
einer Durchführungsanweisung oder mit einem vorher erhaltenen Auftrag im
Widerspruch stehen, ist dem Auftraggeber hiervon Kenntnis zu geben, im
Übrigen sind aber dessen Anweisungen zu befolgen, wenn die Anordnungen
weiter aufrechterhalten werden.
Außer den unter Punkt 3 genannten Dienstanweisungen (DA) sind für die
Ausübung des Dienstes verbindlich:
- Dienstpläne
- Fahrpläne
- Dienstanweisungen, Durchführungsanweisungen und Bekanntmachungen
- Verfügungen des Vorstandes, des Betriebsleiters und der zu Anordnungen
Berechtigten - Unfallverhütungsvorschriften
- Allgemeine Beförderungsbedingungen und der Gemeinschaftstarif des HVVs
Außer den unter Punkt 3 genannten Dienstanweisungen (DA) sind für die
Ausübung des Dienstes verbindlich:
▪ Dienstpläne
▪ Fahrpläne
▪ Allgemeine Beförderungsbedingungen und der Gemeinschaftstarif des HVV
▪ Verfügungen des Vorstandes, des Betriebsleiters und der zu Anordnungen
Berechtigten
▪ Dienstanweisungen, Durchführungsanweisungen und Bekanntmachungen
des Betriebsleiters und des Bereiches U-Bahn-Betrieb
▪ Unfallverhütungsvorschriften