Verhalten während des Dienstes Flashcards
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Q
- Jeder Bedienstete muss sich im Dienst
Er muss seinen Dienst nach
- Betriebsbediensteten ist es untersagt, während des Dienstes
- In Diensträumen und Fahrerräumen
- Gespräche über Telefone und Diensthandys
Privatgespräche
- Die Benutzung von privaten Handys
- Die Benutzung von privaten Handys während der Dienstpausen
Die Gesprächsdauer sollte jedoch
- Das Einschalten von privaten
- Das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern sowie Headsets
- In Aufenthaltsräumen können Unterhaltungsgeräte
Diese Geräte müssen mit einem
- An folgenden Orten ist das Rauchen verboten:
- Ohne Genehmigung ist es nicht erlaubt, innerhalb des Verkehrsunternehmens
Unterschriften zu sammeln. - Die Bediensteten haben darauf zu achten, dass innerhalb der Betriebsanlagen
jedes unbefugte Anbieten - Jeder Bedienstete hat folgendes sofort an die BZ zu melden:
A
- Jeder Bedienstete hat sich im Dienst vorbildlich und kundenfreundlich zu
verhalten. Er hat seinen Dienst den Vorschriften entsprechend auszuüben, um
die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. - Betriebsbediensteten ist es untersagt, während des Dienstes und der
Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit
beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder den Dienst anzutreten, wenn
sie unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel stehen. - In Diensträumen und Fahrerräumen dürfen sich die Bediensteten nur aufhalten,
solange der Dienst es erfordert. - Gespräche über Telefone und Diensthandys sind auf das Notwendigste zu beschränken.
Privatgespräche sind untersagt. - Die Benutzung von privaten Handys während der Dienstausübung ist
generell verboten.
Während der Dienstausübung sind mitgeführte private Handys
auszuschalten. - Die Benutzung von privaten Handys während der Dienstpausen ist mit der
gebotenen Rücksichtnahme auf andere Kolleginnen und Kollegen gestattet.
Die Gesprächsdauer sollte jedoch -speziell in den Pausenräumen- auf das
unbedingt notwendige Maß begrenzt werden.
- Das Einschalten von privaten Rundfunk-, Ton- und Bildwiedergabegeräten ist
während der Betriebszeit (Betriebsbeginn bis Betriebsschluss) nicht gestattet. - Das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern sowie Headsets ist während des
Dienstes untersagt. - In Aufenthaltsräumen können Unterhaltungsgeräte benutzt werden. Diese
Geräte müssen mit einem Prüfsiegel des Sachkundigen versehen sein. - An folgenden Orten ist das Rauchen verboten:
- In den Diensträumen
- Auf allen Haltestellen
- In den Gleisanlagen
- Bei der Auskunftserteilung an Fahrgäste
- Bei der Fahrgastbetreuung in den Beratungs- und Verkaufsräumen
- In den Fahrzeugen.
- Ohne Genehmigung ist es nicht erlaubt, innerhalb des Verkehrsunternehmens
Unterschriften zu sammeln. - Die Bediensteten haben darauf zu achten, dass innerhalb der Betriebsanlagen
jedes unbefugte - Anbieten und Verkaufen von Waren und
- Verteilung von Drucksachen (auch die kostenlose Verteilung) unterbleibt und
die Fahrgäste nicht durch
3. politische Propaganda oder Werbung,
4. durch Vorträge sowie
5. Lärmen, Singen und Musizieren oder sonstiges ruhestörendes oder anstößiges Verhalten belästigt
werden.
- Jeder Bedienstete hat folgendes sofort an die BZ zu melden:
- Unfälle in Betriebsanlagen und Fahrzeugen
- Schäden an Betriebsanlagen und Fahrzeugen
- Mängel an den Zugsignalen, der Wagenbeleuchtung und der Beschilderung
- Verstöße gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, soweit sie
nicht durch den Bediensteten geklärt werden können - Handlungen, die eine Straftat darstellen oder die Betriebssicherheit und
Ordnung gefährden.
Wer die Meldung unterlässt, macht sich mitschuldig.