Benutzung der Dienstwagen Flashcards
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Q
- Die Dienstwagen der Betriebslenkung dürfen bei Betriebsstörungen, nach
Genehmigung durch die BZ, von Betriebsbediensteten benutzt werden. - Die betreffenden Bediensteten müssen einen gültigen Führerschein haben.
- Betriebsbedienstete, die im Fahr- und Sicherheitsdienst eingesetzt sind
und/oder Dienstwagen fahren dürfen, sind verpflichtet, den Entzug des
Führerscheins (befristet oder unbefristet) unverzüglich dem Unternehmen
mitzuteilen. - Die Mitarbeiter der Betriebslenkung haben, sofern der Dienstwagen im Bereich
der U-Bahn abgestellt wird, die Fahrzeugpapiere in Rücksprache mit der BZ
örtlich zu hinterlegen. - Die Dienstwagen sind aus steuerlichen Gründen mit einem Fahrtenbuch
auszustatten. - Führen des Fahrtenbuches
In das Fahrtenbuch ist jede Fahrt mit dem Fahrzeug einzutragen, d.h. jeder
Fahrer hat vor Fahrtbeginn das Datum und den Kilometerstand zu notieren.
Dieser muss identisch sein mit dem Kilometerstand der letzten Eintragung.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist unverzüglich der Vorgesetzte des letzten
eingetragenen Nutzers bzw. der letzte Nutzer zu informieren, damit die
fehlende Eintragung nachgeholt werden kann.
Hierfür sollte im Fahrtenbuch eine Zeile freigelassen werden.
Bei Fahrtende ist das Fahrtziel (bei Umwegen auch die Route und der
Grund), der Kilometerstand, der Fahrtzweck und die Personalnummer des
Fahrers in Blockschrift zu notieren. Zur Dokumentation ist (sind) die
ausgefüllte(n) Zeile(n) durch den Fahrer zu unterschreiben.
Angaben zu Fahrtziel und Fahrtzweck haben möglichst spezifiziert zu
erfolgen. Falls nötig, können weitere Zeilen benutzt werden.
Allgemeine Begriffe wie „Stadtfahrt“ oder „Dienstfahrt“ sind nicht zu
verwenden.
(Beispiel: Überführungsfahrt, Weichenstörung Hst XY)
Um die Führung des Fahrtenbuches zu erleichtern, können für ständig
wiederkehrende Fahrtziele betriebliche Abkürzungen verwendet werden. - Privatfahrten
Zu den Privatfahrten zählen neben Fahrten in der Freizeit auch Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Dienstort), ohne dass dieser Fahrt
ein Bereitschaftsdienst vorausgeht oder nachfolgt.
Eine solche Fahrt ist ebenfalls durch Ankreuzen in der Spalte für
Privatnutzung zu kennzeichnen.
Nicht zu den Privatfahrten zählen dagegen Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte während einer Rufbereitschaft. - Der Bereich BU ist nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats unverzüglich
durch den betreffenden Fahrer über alle Privatfahrten zu informieren. Dabei
sind die Anzahl der Nutzungstage und die zurückgelegten Kilometer
anzugeben. - Der Bereich BU leitet diese Informationen anschließend der Personalabteilung
zur weiteren Bearbeitung zu.
A
- Die Dienstwagen der Betriebslenkung dürfen bei Betriebsstörungen, nach
Genehmigung durch die BZ, von Betriebsbediensteten benutzt werden. - Die betreffenden Bediensteten müssen einen gültigen Führerschein haben.
- Betriebsbedienstete, die im Fahr- und Sicherheitsdienst eingesetzt sind
und/oder Dienstwagen fahren dürfen, sind verpflichtet, den Entzug des
Führerscheins (befristet oder unbefristet) unverzüglich dem Unternehmen
mitzuteilen. - Die Mitarbeiter der Betriebslenkung haben, sofern der Dienstwagen im Bereich
der U-Bahn abgestellt wird, die Fahrzeugpapiere in Rücksprache mit der BZ
örtlich zu hinterlegen. - Die Dienstwagen sind aus steuerlichen Gründen mit einem Fahrtenbuch
auszustatten. - Führen des Fahrtenbuches
In das Fahrtenbuch ist jede Fahrt mit dem Fahrzeug einzutragen, d.h. jeder
Fahrer hat vor Fahrtbeginn das Datum und den Kilometerstand zu notieren.
Dieser muss identisch sein mit dem Kilometerstand der letzten Eintragung.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist unverzüglich der Vorgesetzte des letzten
eingetragenen Nutzers bzw. der letzte Nutzer zu informieren, damit die
fehlende Eintragung nachgeholt werden kann.
Hierfür sollte im Fahrtenbuch eine Zeile freigelassen werden.
Bei Fahrtende ist das Fahrtziel (bei Umwegen auch die Route und der
Grund), der Kilometerstand, der Fahrtzweck und die Personalnummer des
Fahrers in Blockschrift zu notieren. Zur Dokumentation ist (sind) die
ausgefüllte(n) Zeile(n) durch den Fahrer zu unterschreiben.
Angaben zu Fahrtziel und Fahrtzweck haben möglichst spezifiziert zu
erfolgen. Falls nötig, können weitere Zeilen benutzt werden.
Allgemeine Begriffe wie „Stadtfahrt“ oder „Dienstfahrt“ sind nicht zu
verwenden.
(Beispiel: Überführungsfahrt, Weichenstörung Hst XY)
Um die Führung des Fahrtenbuches zu erleichtern, können für ständig
wiederkehrende Fahrtziele betriebliche Abkürzungen verwendet werden. - Privatfahrten
Zu den Privatfahrten zählen neben Fahrten in der Freizeit auch Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Dienstort), ohne dass dieser Fahrt
ein Bereitschaftsdienst vorausgeht oder nachfolgt.
Eine solche Fahrt ist ebenfalls durch Ankreuzen in der Spalte für
Privatnutzung zu kennzeichnen.
Nicht zu den Privatfahrten zählen dagegen Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte während einer Rufbereitschaft. - Der Bereich BU ist nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats unverzüglich
durch den betreffenden Fahrer über alle Privatfahrten zu informieren. Dabei
sind die Anzahl der Nutzungstage und die zurückgelegten Kilometer
anzugeben. - Der Bereich BU leitet diese Informationen anschließend der Personalabteilung
zur weiteren Bearbeitung zu.