Dienstverschwiegenheit Flashcards
1
Q
- Dienstliche Angelegenheiten
Dies gilt insbesondere
- Äußerungen über die Ursachen
Auch gegenüber Betriebsangehörigen
- Bei gerichtlichen
Derartige Vernehmungen
Zur innerbetrieblichen Klärung
A
- Dienstliche Angelegenheiten unterliegen der Schweigepflicht.
Dies gilt insbesondere für solche Dinge, die Mitarbeitern oder dem
Unternehmen schaden können.
- Äußerungen über die Ursachen und Folgen von Unfällen oder sonstigen
Betriebsvorkommnissen gegenüber betriebsfremden Personen sind zu
unterlassen.
Auch gegenüber Betriebsangehörigen, mit Ausnahme der
Vorgesetzten und Bediensteten der Betriebslenkung, ist von jeder
Stellungnahme zur Frage der Schuld abzusehen.
- Bei gerichtlichen oder polizeilichen Vernehmungen sowie gegenüber den
Beamten der Aufsichtsbehörden sind jedoch die zur Klärung des Sachverhaltes
erforderlichen Angaben zu machen, soweit nicht ein
Aussageverweigerungsrecht besteht.
Derartige Vernehmungen oder
Befragungen sind dem Bereich BU zu melden.
Zur innerbetrieblichen Klärung besteht eine Aussagepflicht.