Dienstverschwiegenheit Flashcards

1
Q
  1. Dienstliche Angelegenheiten

Dies gilt insbesondere

  1. Äußerungen über die Ursachen

Auch gegenüber Betriebsangehörigen

  1. Bei gerichtlichen

Derartige Vernehmungen

Zur innerbetrieblichen Klärung

A
  1. Dienstliche Angelegenheiten unterliegen der Schweigepflicht.

Dies gilt insbesondere für solche Dinge, die Mitarbeitern oder dem
Unternehmen schaden können.

  1. Äußerungen über die Ursachen und Folgen von Unfällen oder sonstigen
    Betriebsvorkommnissen gegenüber betriebsfremden Personen sind zu
    unterlassen.

Auch gegenüber Betriebsangehörigen, mit Ausnahme der
Vorgesetzten und Bediensteten der Betriebslenkung, ist von jeder
Stellungnahme zur Frage der Schuld abzusehen.

  1. Bei gerichtlichen oder polizeilichen Vernehmungen sowie gegenüber den
    Beamten der Aufsichtsbehörden sind jedoch die zur Klärung des Sachverhaltes
    erforderlichen Angaben zu machen, soweit nicht ein
    Aussageverweigerungsrecht besteht.

Derartige Vernehmungen oder
Befragungen sind dem Bereich BU zu melden.
Zur innerbetrieblichen Klärung besteht eine Aussagepflicht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly