Dienstausweise und Befugnisse, Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten Flashcards

1
Q

Welche Eintragungen enthält der Dienstausweiss?

A
  1. Die Personalnummer
  2. Die Dienstbefugnisse
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wer muss sich entsprechend ausweisen können?

A
  1. Jeder Bedienstete
  2. Mitarbeiter der TAB (Technische Aufsichtbehoerde)
  3. Sonstige Personen, die staatliche Hoheitsrechte ausueben.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q
  1. Bedienstete der Betriebslenkung müssen sich durch einen entsprechenden
    Dienstausweis ausweisen können.
  2. Jeder Bedienstete darf nur für den Dienst eingeteilt werden und nur den Dienst
    verrichten, für den er ausgebildet ist und zu dem er laut Dienstausweis
    berechtigt ist.
  3. Betriebsfremde Personen dürfen Betriebsanlagen nur mit einer von der
    HOCHBAHN ausgestellten Betretungskarte oder in Begleitung eines hierzu
    befugten Betriebsangehörigen betreten.
    Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten:
    Der § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet alle
    Bedienstete des ÖPNV bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer ihren
    Personalausweis, Pass, Passersatz oder ihren Ausweisersatz bei sich zu tragen.
    Bei behördlichen Kontrollen müssen die Ausweisdokumente jederzeit vorgezeigt
    werden können.
    Das Mitführen des Führerscheins oder des Sozialversicherungsausweises als
    Ausweisdokument reicht nicht aus. Hier kann gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt
    werden.
A
  1. Jeder Bedienstete muss im Dienst einen mit seiner Personalnummer und für
    seine Tätigkeit ausgestellten Dienstausweis mit Lichtbild mitführen.
    Dieser Dienstausweis enthält Eintragungen über die Dienstbefugnisse.
  2. Bedienstete der Betriebslenkung müssen sich durch einen entsprechenden
    Dienstausweis ausweisen können.
  3. Jeder Bedienstete darf nur für den Dienst eingeteilt werden und nur den Dienst
    verrichten, für den er ausgebildet ist und zu dem er laut Dienstausweis
    berechtigt ist.
  4. Bedienstete dürfen Betriebsanlagen, Betriebsräume und Fahrerräume nur in
    Ausübung ihrer Tätigkeit oder im ausdrücklichen Auftrag betreten.
  5. Die Bediensteten müssen sich entsprechend ausweisen können.
    Dies gilt auch für Mitarbeiter der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und
    sonstige Personen, die staatliche Hoheitsrechte ausüben.
  6. Betriebsfremde Personen dürfen Betriebsanlagen nur mit einer von der
    HOCHBAHN ausgestellten Betretungskarte oder in Begleitung eines hierzu
    befugten Betriebsangehörigen betreten.
    Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten:
    Der § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet alle
    Bedienstete des ÖPNV bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer ihren
    Personalausweis, Pass, Passersatz oder ihren Ausweisersatz bei sich zu tragen.
    Bei behördlichen Kontrollen müssen die Ausweisdokumente jederzeit vorgezeigt
    werden können.
    Das Mitführen des Führerscheins oder des Sozialversicherungsausweises als
    Ausweisdokument reicht nicht aus. Hier kann gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt
    werden.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly