Dienstausweise und Befugnisse, Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten Flashcards
1
Q
Welche Eintragungen enthält der Dienstausweiss?
A
- Die Personalnummer
- Die Dienstbefugnisse
2
Q
Wer muss sich entsprechend ausweisen können?
A
- Jeder Bedienstete
- Mitarbeiter der TAB (Technische Aufsichtbehoerde)
- Sonstige Personen, die staatliche Hoheitsrechte ausueben.
3
Q
- Bedienstete der Betriebslenkung müssen sich durch einen entsprechenden
Dienstausweis ausweisen können. - Jeder Bedienstete darf nur für den Dienst eingeteilt werden und nur den Dienst
verrichten, für den er ausgebildet ist und zu dem er laut Dienstausweis
berechtigt ist. - Betriebsfremde Personen dürfen Betriebsanlagen nur mit einer von der
HOCHBAHN ausgestellten Betretungskarte oder in Begleitung eines hierzu
befugten Betriebsangehörigen betreten.
Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten:
Der § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet alle
Bedienstete des ÖPNV bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer ihren
Personalausweis, Pass, Passersatz oder ihren Ausweisersatz bei sich zu tragen.
Bei behördlichen Kontrollen müssen die Ausweisdokumente jederzeit vorgezeigt
werden können.
Das Mitführen des Führerscheins oder des Sozialversicherungsausweises als
Ausweisdokument reicht nicht aus. Hier kann gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt
werden.
A
- Jeder Bedienstete muss im Dienst einen mit seiner Personalnummer und für
seine Tätigkeit ausgestellten Dienstausweis mit Lichtbild mitführen.
Dieser Dienstausweis enthält Eintragungen über die Dienstbefugnisse. - Bedienstete der Betriebslenkung müssen sich durch einen entsprechenden
Dienstausweis ausweisen können. - Jeder Bedienstete darf nur für den Dienst eingeteilt werden und nur den Dienst
verrichten, für den er ausgebildet ist und zu dem er laut Dienstausweis
berechtigt ist. - Bedienstete dürfen Betriebsanlagen, Betriebsräume und Fahrerräume nur in
Ausübung ihrer Tätigkeit oder im ausdrücklichen Auftrag betreten. - Die Bediensteten müssen sich entsprechend ausweisen können.
Dies gilt auch für Mitarbeiter der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und
sonstige Personen, die staatliche Hoheitsrechte ausüben. - Betriebsfremde Personen dürfen Betriebsanlagen nur mit einer von der
HOCHBAHN ausgestellten Betretungskarte oder in Begleitung eines hierzu
befugten Betriebsangehörigen betreten.
Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten:
Der § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet alle
Bedienstete des ÖPNV bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer ihren
Personalausweis, Pass, Passersatz oder ihren Ausweisersatz bei sich zu tragen.
Bei behördlichen Kontrollen müssen die Ausweisdokumente jederzeit vorgezeigt
werden können.
Das Mitführen des Führerscheins oder des Sozialversicherungsausweises als
Ausweisdokument reicht nicht aus. Hier kann gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt
werden.