Dienstregelungen, Vertretung und Notstandsdienst Flashcards
1
Q
Was wird durch Dienstpläne oder
besondere Anordnungen geregelt?
A
- Die Art der Beschäftigung
- Die Dienstzeit
2
Q
Was muss dem Dienstnachfolger informieren?
A
über betriebliche Unregelmäßigkeiten und sonstige
Vorfälle
3
Q
Was muss man an BZ ueber den Dienst informieren?
A
- Diensttausch
- Eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen
- Dienstverlängerung wegen betrieblichen Gründe
- Eine Dienstunterbrechung
- Ein unplanmäßige Dienstablösung
4
Q
- Dienstabweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Bedienstete
ist verpflichtet, sich selbst rechtzeitig über seinen Dienst zu informieren. - Eigenmächtiges Abweichen von der festgesetzten Dienstzeit und
eigenmächtiger Diensttausch sind nicht zulässig. - Ist aus persönlichen Gründen ein Diensttausch erwünscht, ist er 4 Tage vorher
schriftlich bei der Diensteinteilung zu beantragen. - Für eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen ist die
Genehmigung der BZ einzuholen. - Dienstplanänderungen, die mehrere Bedienstete betreffen, sind schriftlich
einzureichen. Dabei müssen alle im Plan befindlichen Bediensteten mit den
Änderungen einverstanden sein.
Alternativ kann die Dienst- und Urlaubstauschbörse im Mitarbeiterportal unter
Einhaltung der dort genannten Regularien verwendet werden. - Der Dienst muss pünktlich an den festgelegten Stellen angetreten werden.
- Erkennt ein Bediensteter, dass betriebliche Gründe zu einer Verlängerung des
Dienstes führen oder wird eine Unterbrechung des Dienstes erforderlich, ist dies
der BZ zu melden. - Wird ein Bediensteter nicht planmäßig abgelöst, ist die BZ zu verständigen. Der
Dienst muss bis zum Eintreffen einer Ablösung weiterverrichtet werden.
A
- Die Art der Beschäftigung und die Dienstzeit werden durch Dienstpläne oder
besondere Anordnungen geregelt. - Dienstabweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Bedienstete
ist verpflichtet, sich selbst rechtzeitig über seinen Dienst zu informieren. - Eigenmächtiges Abweichen von der festgesetzten Dienstzeit und
eigenmächtiger Diensttausch sind nicht zulässig. - Ist aus persönlichen Gründen ein Diensttausch erwünscht, ist er 4 Tage vorher
schriftlich bei der Diensteinteilung zu beantragen. - Für eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen ist die
Genehmigung der BZ einzuholen. - Dienstplanänderungen, die mehrere Bedienstete betreffen, sind schriftlich
einzureichen. Dabei müssen alle im Plan befindlichen Bediensteten mit den
Änderungen einverstanden sein.
Alternativ kann die Dienst- und Urlaubstauschbörse im Mitarbeiterportal unter
Einhaltung der dort genannten Regularien verwendet werden. - Der Dienst muss pünktlich an den festgelegten Stellen angetreten werden.
- Der Dienstnachfolger ist über betriebliche Unregelmäßigkeiten und sonstige
Vorfälle zu informieren. - Erkennt ein Bediensteter, dass betriebliche Gründe zu einer Verlängerung des
Dienstes führen oder wird eine Unterbrechung des Dienstes erforderlich, ist dies
der BZ zu melden. - Wird ein Bediensteter nicht planmäßig abgelöst, ist die BZ zu verständigen. Der
Dienst muss bis zum Eintreffen einer Ablösung weiterverrichtet werden. - Wenn besondere Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Feuergefahr,
Wassereinbruch sowie starker Schneefall) es erfordern, müssen sich die
Bediensteten auch außerhalb ihrer Dienstzeit zur Verfügung stellen.