Dienstregelungen, Vertretung und Notstandsdienst Flashcards

1
Q

Was wird durch Dienstpläne oder
besondere Anordnungen geregelt?

A
  1. Die Art der Beschäftigung
  2. Die Dienstzeit
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2
Q

Was muss dem Dienstnachfolger informieren?

A

über betriebliche Unregelmäßigkeiten und sonstige
Vorfälle

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3
Q

Was muss man an BZ ueber den Dienst informieren?

A
  1. Diensttausch
  2. Eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen
  3. Dienstverlängerung wegen betrieblichen Gründe
  4. Eine Dienstunterbrechung
  5. Ein unplanmäßige Dienstablösung
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4
Q
  1. Dienstabweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Bedienstete
    ist verpflichtet, sich selbst rechtzeitig über seinen Dienst zu informieren.
  2. Eigenmächtiges Abweichen von der festgesetzten Dienstzeit und
    eigenmächtiger Diensttausch sind nicht zulässig.
  3. Ist aus persönlichen Gründen ein Diensttausch erwünscht, ist er 4 Tage vorher
    schriftlich bei der Diensteinteilung zu beantragen.
  4. Für eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen ist die
    Genehmigung der BZ einzuholen.
  5. Dienstplanänderungen, die mehrere Bedienstete betreffen, sind schriftlich
    einzureichen. Dabei müssen alle im Plan befindlichen Bediensteten mit den
    Änderungen einverstanden sein.
    Alternativ kann die Dienst- und Urlaubstauschbörse im Mitarbeiterportal unter
    Einhaltung der dort genannten Regularien verwendet werden.
  6. Der Dienst muss pünktlich an den festgelegten Stellen angetreten werden.
  7. Erkennt ein Bediensteter, dass betriebliche Gründe zu einer Verlängerung des
    Dienstes führen oder wird eine Unterbrechung des Dienstes erforderlich, ist dies
    der BZ zu melden.
  8. Wird ein Bediensteter nicht planmäßig abgelöst, ist die BZ zu verständigen. Der
    Dienst muss bis zum Eintreffen einer Ablösung weiterverrichtet werden.
A
  1. Die Art der Beschäftigung und die Dienstzeit werden durch Dienstpläne oder
    besondere Anordnungen geregelt.
  2. Dienstabweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Bedienstete
    ist verpflichtet, sich selbst rechtzeitig über seinen Dienst zu informieren.
  3. Eigenmächtiges Abweichen von der festgesetzten Dienstzeit und
    eigenmächtiger Diensttausch sind nicht zulässig.
  4. Ist aus persönlichen Gründen ein Diensttausch erwünscht, ist er 4 Tage vorher
    schriftlich bei der Diensteinteilung zu beantragen.
  5. Für eine Verschiebung der Ablösezeit aus persönlichen Gründen ist die
    Genehmigung der BZ einzuholen.
  6. Dienstplanänderungen, die mehrere Bedienstete betreffen, sind schriftlich
    einzureichen. Dabei müssen alle im Plan befindlichen Bediensteten mit den
    Änderungen einverstanden sein.
    Alternativ kann die Dienst- und Urlaubstauschbörse im Mitarbeiterportal unter
    Einhaltung der dort genannten Regularien verwendet werden.
  7. Der Dienst muss pünktlich an den festgelegten Stellen angetreten werden.
  8. Der Dienstnachfolger ist über betriebliche Unregelmäßigkeiten und sonstige
    Vorfälle zu informieren.
  9. Erkennt ein Bediensteter, dass betriebliche Gründe zu einer Verlängerung des
    Dienstes führen oder wird eine Unterbrechung des Dienstes erforderlich, ist dies
    der BZ zu melden.
  10. Wird ein Bediensteter nicht planmäßig abgelöst, ist die BZ zu verständigen. Der
    Dienst muss bis zum Eintreffen einer Ablösung weiterverrichtet werden.
  11. Wenn besondere Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Feuergefahr,
    Wassereinbruch sowie starker Schneefall) es erfordern, müssen sich die
    Bediensteten auch außerhalb ihrer Dienstzeit zur Verfügung stellen.
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