Dienstunterricht und Wiederholungsschulung Flashcards
1
Q
- Dienstunterricht dient der Erhaltung und Verbesserung der betrieblichen
Kenntnisse und Fertigkeiten. Alle Inhaber einer Berechtigung für den Einsatz im
Fahr- und Sicherheitsdienst haben am Dienstunterricht teilzunehmen. Die
Bediensteten sind für die Teilnahme am Dienstunterricht selbst verantwortlich. - Die Bediensteten haben eigenverantwortlich telefonisch mit der
Diensteinteilung einen Termin zum Dienstunterricht zu vereinbaren. Die
Dienstunterrichtstermine und der Ablauf des Dienstunterrichtes werden den
Bediensteten durch Aushang bekannt gegeben. - Der Dienstunterricht muss spätestens alle 12 Monate erfolgen.
- Die Terminabsprache mit der Diensteinteilung kann bereits 2 Monate vor dem
Dienstunterrichtstermin vorgenommen werden. - Die Teilnahme an einem Dienstunterricht sollte frühestens ein Monat vor und
muss spätestens einen Monat nachdem eigentlichen Dienstunterrichtsmonat
erfolgen. - Sind seit dem letzten Dienstunterricht 13 Monate vergangen, so erlischt die
Berechtigung. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig, wenn
betriebliche Belange eine termingerechte Teilnahme verhindern. - Fällt der Dienstunterrichtstermin in eine Krankenzeit, hat der Bedienstete vor
Dienstaufnahme mit der Diensteinteilung einen neuen Dienstunterrichtstermin
zu vereinbaren. - Für den persönlichen Nachweis wird auf Wunsch eine Terminkarte
ausgehändigt, auf der ersichtlich ist, in welchem Monat an einem
Dienstunterricht teilgenommen wurde. - Eine außerplanmäßige Nachschulung eines Betriebsdienstmitarbeiters ist
durchzuführen, wenn
der Mitarbeiter die Dienstvorschrift nicht beachtet hat
(Disziplinarmaßnahme) oder
Zweifel an seiner Eignung als Zugfahrer bzw. Haltestellen- oder
Stellwerksbediensteten besteht. - Nach einer Unterbrechung des Fahr- und Sicherheitsdienstes über die Dauer
von mehr als 3 Monaten ist mindestens ein Rückkehrgespräch mit dem
jeweiligen Mitarbeiter der Betriebslenkung (TL-F) zu führen. Ist aufgrund neuer
Technologien dieses nicht ausreichend, ist zusätzlich eine
Unterweisung/Einweisung vorzunehmen.
Der Mitarbeiter der Betriebslenkung hat dies sicherzustellen. - Nach Unterbrechung der Tätigkeit im Fahr- und Sicherheitsdienst über die Dauer
von mehr als 6 Monaten bis zu einem Jahr (Berechtigung ist erloschen),
ist zusätzlich eine theoretische und praktische Wiederholungsschulung im
Ausbildungszentrum U-Bahn (AZU) durchzuführen. - Wenn eine Tätigkeit im Fahr- und Sicherheitsdienst mehr als ein Jahr bis
höchstens 5 Jahre unterbrochen wurde, ist eine Wiederholungsausbildung
notwendig. - Über die Dauer von mehr als 5 Jahren ist eine Neuausbildung notwendig.
- Die Ausbildungsmaßnahmen finden im Ausbildungszentrum U-Bahn (AZU)
statt. Umfang und Dauer der jeweiligen Wiederholungsschulung oder -
ausbildung bzw. eine Neuausbildung wird durch den Betriebsleiter festgelegt
A
- Dienstunterricht dient der Erhaltung und Verbesserung der betrieblichen
Kenntnisse und Fertigkeiten. Alle Inhaber einer Berechtigung für den Einsatz im
Fahr- und Sicherheitsdienst haben am Dienstunterricht teilzunehmen. Die
Bediensteten sind für die Teilnahme am Dienstunterricht selbst verantwortlich. - Die Bediensteten haben eigenverantwortlich telefonisch mit der
Diensteinteilung einen Termin zum Dienstunterricht zu vereinbaren. Die
Dienstunterrichtstermine und der Ablauf des Dienstunterrichtes werden den
Bediensteten durch Aushang bekannt gegeben. - Der Dienstunterricht muss spätestens alle 12 Monate erfolgen.
- Die Terminabsprache mit der Diensteinteilung kann bereits 2 Monate vor dem
Dienstunterrichtstermin vorgenommen werden. - Die Teilnahme an einem Dienstunterricht sollte frühestens ein Monat vor und
muss spätestens einen Monat nachdem eigentlichen Dienstunterrichtsmonat
erfolgen. - Sind seit dem letzten Dienstunterricht 13 Monate vergangen, so erlischt die
Berechtigung. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig, wenn
betriebliche Belange eine termingerechte Teilnahme verhindern. - Fällt der Dienstunterrichtstermin in eine Krankenzeit, hat der Bedienstete vor
Dienstaufnahme mit der Diensteinteilung einen neuen Dienstunterrichtstermin
zu vereinbaren. - Für den persönlichen Nachweis wird auf Wunsch eine Terminkarte
ausgehändigt, auf der ersichtlich ist, in welchem Monat an einem
Dienstunterricht teilgenommen wurde. - Eine außerplanmäßige Nachschulung eines Betriebsdienstmitarbeiters ist
durchzuführen, wenn - der Mitarbeiter die Dienstvorschrift nicht beachtet hat
(Disziplinarmaßnahme) oder - Zweifel an seiner Eignung als Zugfahrer bzw. Haltestellen- oder
Stellwerksbediensteten besteht. - Nach einer Unterbrechung des Fahr- und Sicherheitsdienstes über die Dauer
von mehr als 3 Monaten ist mindestens ein Rückkehrgespräch mit dem
jeweiligen Mitarbeiter der Betriebslenkung (TL-F) zu führen. Ist aufgrund neuer
Technologien dieses nicht ausreichend, ist zusätzlich eine
Unterweisung/Einweisung vorzunehmen.
Der Mitarbeiter der Betriebslenkung hat dies sicherzustellen. - Nach Unterbrechung der Tätigkeit im Fahr- und Sicherheitsdienst über die Dauer
von mehr als 6 Monaten bis zu einem Jahr (Berechtigung ist erloschen),
ist zusätzlich eine theoretische und praktische Wiederholungsschulung im
Ausbildungszentrum U-Bahn (AZU) durchzuführen. - Wenn eine Tätigkeit im Fahr- und Sicherheitsdienst mehr als ein Jahr bis
höchstens 5 Jahre unterbrochen wurde, ist eine Wiederholungsausbildung
notwendig. - Über die Dauer von mehr als 5 Jahren ist eine Neuausbildung notwendig.
- Die Ausbildungsmaßnahmen finden im Ausbildungszentrum U-Bahn (AZU)
statt. Umfang und Dauer der jeweiligen Wiederholungsschulung oder -
ausbildung bzw. eine Neuausbildung wird durch den Betriebsleiter festgelegt