Vorgesetzte und Anordnungsbefugte Flashcards
1
Q
- Vorgesetzte aller Bediensteten sind:
➢ Die Vorstandsmitglieder
➢ Der Betriebsleiter
➢ Der Bereichsleiter U-Bahn-Betrieb
➢ Der Fachbereichsleiter Betriebsdurchführung (BU3)
A
- Vorgesetzte aller Bediensteten sind:
➢ Die Vorstandsmitglieder
➢ Der Betriebsleiter
➢ Der Bereichsleiter U-Bahn-Betrieb
➢ Der Fachbereichsleiter Betriebsdurchführung (BU3)
2
Q
- Anordnungsbefugt sind:
- Vorgesetzte
- Betriebslenkung
- Bedienstete, die im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten Anordnungen treffen können.
A
- Anordnungsbefugt sind:
- Vorgesetzte
- Bedienstete der Betriebslenkung
- Bedienstete, die im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten Anordnungen treffen können.
3
Q
- Bedienstete der Betriebslenkung sind u.a.:
- der BU-Bereitschaftsdienst
- die Ausbildungszentrums U-Bahn (AZU)
- die Leitung der Betriebszentrale
- die Sachgebietsleitung Betriebsdienst
- die Sachgebietsleitung Verkehrsmeister
- die Verkehrsmeister
- die Betriebsermittlung
- Die Linien- und Informationsdisponenten
- Die Personaldisponenten
- Die Fahrzeugdisponenten
- Der Teammanager-Fahrdienst
- Der Teamleiter-Fahrdienst
- Vom Betriebsleiter namentlich benannte Personen
A
- Vorgesetzte aller Bediensteten sind:
➢ Die Vorstandsmitglieder
➢ Der Betriebsleiter
➢ Der Bereichsleiter U-Bahn-Betrieb
➢ Der Fachbereichsleiter Betriebsdurchführung (BU3) - Anordnungsbefugt sind Vorgesetzte, Bedienstete der Betriebslenkung und
Bedienstete, die im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten Anordnungen treffen
können. - Bedienstete der Betriebslenkung sind u.a. die Mitarbeiter:
➢ des BU-Bereitschaftsdienstes,
➢ des Ausbildungszentrums U-Bahn (AZU),
➢ der Leitung der Betriebszentrale,
➢ der Sachgebietsleitung Verkehrsmeister,
➢ der Sachgebietsleitung Betriebsdienst,
➢ der Betriebsermittlung,
sowie
➢ die Linien- und Informationsdisponenten der Betriebszentrale,
➢ der Teammanager-Fahrdienst,
➢ die Teamleiter-Fahrdienst,
➢ die Verkehrsmeister,
➢ die Personaldisponenten,
➢ die Fahrzeugdisponenten und
➢ vom Betriebsleiter namentlich benannte Personen.