Rechtsangelegenheiten Flashcards

1
Q
  1. Von Ermittlungen, ……. ist dem Bereich BU unverzüglich unter Vorlage der
    Schriftstücke Kenntnis zu geben.
  2. Darüber hinaus sind gebührenpflichtige Verwarnungen,
  3. Aus Anlass dienstlicher Vorkommnisse dürfen nur mit Genehmigung der
    Betriebsleitung Verhandlungen geführt und mit deren Wissen Strafanträge
    gestellt oder zurückgezogen werden.
  4. Wird im Zusammenhang mit einem dienstlichen Vorkommnis (Zusammenstoß,
    Unfall, Streitigkeit oder dergleichen)

Der Bereich BU setzt die Verwaltung hiervon in Kenntnis.

Der Verwaltung ist auf Verlangen die Führung eines etwaigen Rechtsstreites zu
überlassen sowie einem von ihr bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte
Aufklärung zu geben.

  1. Persönliche Angelegenheiten soll der Bedienstete außerhalb der Dienstzeit
    erledigen.
  2. Fällt ein Vorladungstermin in einer dienstlichen Angelegenheit auf einen
    dienstfreien Tag, so ist rechtzeitig eine Verschiebung des dienstfreien Tages zu
    beantragen.
A
  1. Von Ermittlungen,
    Vorladungen und
    Entscheidungen der Gerichte, der
    Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden in Strafrechts- oder
    Bußgeldangelegenheiten ist dem Bereich BU unverzüglich unter Vorlage der
    Schriftstücke Kenntnis zu geben.
  2. Darüber hinaus sind gebührenpflichtige Verwarnungen, soweit sie im
    Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes verhängt wurden, unverzüglich
    dem Bereich BU zu melden.
  3. Aus Anlass dienstlicher Vorkommnisse dürfen nur mit Genehmigung der
    Betriebsleitung Verhandlungen geführt und mit deren Wissen Strafanträge
    gestellt oder zurückgezogen werden.
  4. Wird im Zusammenhang mit einem dienstlichen Vorkommnis (Zusammenstoß,
    Unfall, Streitigkeit oder dergleichen) gegen einen Bediensteten ein
    Schadensersatzanspruch geltend gemacht, so hat der Bedienstete unverzüglich
    den Bereich BU zu informieren.

Der Bereich BU setzt die Verwaltung hiervon in Kenntnis.
Der Verwaltung ist auf Verlangen die Führung eines etwaigen Rechtsstreites zu
überlassen sowie einem von ihr bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte
Aufklärung zu geben.

  1. Persönliche Angelegenheiten soll der Bedienstete außerhalb der Dienstzeit
    erledigen.
  2. Fällt ein Vorladungstermin in einer dienstlichen Angelegenheit auf einen
    dienstfreien Tag, so ist rechtzeitig eine Verschiebung des dienstfreien Tages zu
    beantragen.
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