Rechtsangelegenheiten Flashcards
1
Q
- Von Ermittlungen, ……. ist dem Bereich BU unverzüglich unter Vorlage der
Schriftstücke Kenntnis zu geben. - Darüber hinaus sind gebührenpflichtige Verwarnungen,
- Aus Anlass dienstlicher Vorkommnisse dürfen nur mit Genehmigung der
Betriebsleitung Verhandlungen geführt und mit deren Wissen Strafanträge
gestellt oder zurückgezogen werden. - Wird im Zusammenhang mit einem dienstlichen Vorkommnis (Zusammenstoß,
Unfall, Streitigkeit oder dergleichen)
Der Bereich BU setzt die Verwaltung hiervon in Kenntnis.
Der Verwaltung ist auf Verlangen die Führung eines etwaigen Rechtsstreites zu
überlassen sowie einem von ihr bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte
Aufklärung zu geben.
- Persönliche Angelegenheiten soll der Bedienstete außerhalb der Dienstzeit
erledigen. - Fällt ein Vorladungstermin in einer dienstlichen Angelegenheit auf einen
dienstfreien Tag, so ist rechtzeitig eine Verschiebung des dienstfreien Tages zu
beantragen.
A
- Von Ermittlungen,
Vorladungen und
Entscheidungen der Gerichte, der
Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden in Strafrechts- oder
Bußgeldangelegenheiten ist dem Bereich BU unverzüglich unter Vorlage der
Schriftstücke Kenntnis zu geben. - Darüber hinaus sind gebührenpflichtige Verwarnungen, soweit sie im
Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes verhängt wurden, unverzüglich
dem Bereich BU zu melden. - Aus Anlass dienstlicher Vorkommnisse dürfen nur mit Genehmigung der
Betriebsleitung Verhandlungen geführt und mit deren Wissen Strafanträge
gestellt oder zurückgezogen werden. - Wird im Zusammenhang mit einem dienstlichen Vorkommnis (Zusammenstoß,
Unfall, Streitigkeit oder dergleichen) gegen einen Bediensteten ein
Schadensersatzanspruch geltend gemacht, so hat der Bedienstete unverzüglich
den Bereich BU zu informieren.
Der Bereich BU setzt die Verwaltung hiervon in Kenntnis.
Der Verwaltung ist auf Verlangen die Führung eines etwaigen Rechtsstreites zu
überlassen sowie einem von ihr bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte
Aufklärung zu geben.
- Persönliche Angelegenheiten soll der Bedienstete außerhalb der Dienstzeit
erledigen. - Fällt ein Vorladungstermin in einer dienstlichen Angelegenheit auf einen
dienstfreien Tag, so ist rechtzeitig eine Verschiebung des dienstfreien Tages zu
beantragen.