Vorlesung 7 und 8 Flashcards

1
Q

Rentenfaktoren

A

Rentenartfaktor

Altersrente 1,0

volle Erwerbsminderungsrente 1,0

halbe Erwerbsminderungsrente 0,5

große Witwen --/ Witwerrente 0,6 / 0,55*

kleine Witwen --/ Witwerrente 0,25

Voll Waisenrente 0,2

Halb Waisenrente 0,1
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2
Q

Rentenformel

A

Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatliche Rente

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3
Q

BaFin

A
  • ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten,
  • dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen
  • ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs und Einhaltung der Gesetze.
  • solvenzaufsicht
  • versicherungstechnische Rückstellungen
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4
Q

Solvency II

A

Säule I
behandelt die Höhe der Mindestkapitalanforderung (Abkürzung MCR von englisch
Minimum Capital Requirement) und die Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung
(Abkürzung SCR von englisch Solvency Capital Requirement) im Verhältnis zu den
anrechnungsfähigen Eigenmitteln (Abkürzung EOF von englisch Eligible Own Funds).
Säule II
betrifft das Risikomanagement system und beinhaltet vor allem qualitative
Anforderungen.
Säule III
regelt Berichterstattungspflichten der Versicherungsunternehmen: zum Einen
Berichtspflichten an Aufsichtsbehörden und zum Anderen zu veröffentlichende Angaben.

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5
Q

Biometrische Produkte der LV

A
  1. 1.1 Risikolebensversicherung

2. 1.2 Invaliditätsversicherung

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6
Q

Kapitalbildende Produkte der LV

A

Kapitallebensversicherungen vs. Rentenversicherungen
Klassische Lebensversicherungsprodukte
Fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte

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7
Q

Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallleistung

A

-Die Versicherungsleistung wird nur bei Tod des Versicherten fällig.
- Zweck
- Hinterbliebenenabsicherung
- Risikoumtauschversicherung: Umtauschoption in den ersten 10 Jahren in eine
Kapitalversicherung mit Erlebensfallleistung (ohne erneute Gesundheitsprüfung)

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8
Q

Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallleistung

A

Zweck:
Absicherung der Finanzierung (z.B. Haus)
Todesfallsumme richtet sich nach Tilgungsplan
Vorschaltung konstante Todesfallsumme/Risikoumtauschversicherung möglich

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9
Q

Berufsunfähigkeitsversicherung

A

-ab Eintritt der Berufsunfähigkeit (vertraglich vereinbarter Grad der BU)
- Zahlung einer Rente bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer
- Zahlung einer Rente und einer einmaligen Leistung
- oft Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Angemessene Relation zwischen BU Rente und Einkommen (z.B. 70 % vom Brutto)
muss gegeben sein
- Einteilung in verschiedene Berufsgruppen
- Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung existieren weitere Invaliditätsversicherungen
wie Erwerbsminderungsversicherungen oder Dread Disease Versicherungen

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10
Q

Lebensversicherung mit gleicher Todes

und Erlebensfallsumme

A
Die Versicherungsleistung (Versicherungssumme und ggf. Überschüsse) wird
im Todes oder Erlebensfall gezahlt

Zweck:
Altersvorsorge
Hinterbliebenenabsicherung

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11
Q

Eigenschaften klassischer Lebens und Rentenversicherung

A

Ausgleich im Kollektiv
Ausgleich in der Zeit

langfristige Zinsgarantien
biometrische Garantien (Langlebigkeit!)
vorsichtige Kalkulation und Reservierung
Überschussbeteiligung
faire Verteilung der Überschüsse
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12
Q

Rentenversicherung ohne Leistung im Todesfall

A

Wahl zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalzahlung
Keine Leistung bei Tod vor oder nach Rentenbeginn

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13
Q

Aufgeschobene Rentenversicherung

mit Mindestlaufzeit / Rentengarantiezeit

A
  • Wahl zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalzahlung
  • Leistung bei Tod
    vor Rentenbeginn: Beitragsrückgewähr oder alternativ Auszahlung des
    Deckungskapitals mindestens aber Beitragsrückgewähr

Tod nach Rentenbeginn
–in der Mindestlaufzeit: Zahlung der Rente bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit
–nach der Mindestlaufzeit: keine Leistung

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14
Q

Finsgebundene Lebensversicherung Ohne Kapitalgarantien

A
  • Beiträge werden in frei vom Kunden wählbare Fonds investiert
  • Aktien-, Renten-, Themen-, Misch-, Immobilien-, Strategiefonds
  • Fondspalette abhängig vom VU
  • Kunde trägt das volle Risiko bei Kursverlusten
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15
Q

Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalgarantien

A
  • Hybridprodukte

- Garantiekomponente: festgelegtes Ausmaß der Kapitalerhaltung

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16
Q

Dynamischer Drei Topf Hybrid

A
  • Vertragsguthaben vor Rentenbeginn wird nach einem versicherungsmathematischen
    Umschichtungsverfahren auf drei Anlagetöpfe angelegt und umgeschichtet

Anlagetöpfe

    1. Topf: klassisches Deckungskapital mit der garantierten Verzinsung mit dem
      Rechnungszins
    1. Topf: Wertsicherungsfonds garantiert einen Mindestwert von z.B. 80% des
      Vormonats Endstands
    1. Fonds: mehrere „freie“ Fonds können gleichzeitig bespart werden; monatlich
      kostenloses Umswitchen möglich
17
Q

Indexpartipation

A

Grundprinzip
Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Ende der Vertragslaufzeit
-Anlage der Sparbeiträge in das Deckungskapital mit Rechnungszins von 0% (Generierung
hoher Überschussbeteiligung)

-Kunde wählt (oft einmal jährlich für das Folgejahr) zwischen

Partizipation an einer maßgeblichen Indexrendite (z.B. EuroStox 50) oder

Anlage in die konventionelle Überschussbeteiligung

  • Addition der monatlichen Renditen (auch negativer) des Kursindexes
  • Ausschluss des Verlustrisikos (Mindestverzinsung von 0%)

    positive monatliche Wertentwicklungen werden auf einen jährlich neu festgesetzten
    Maximalwert (Cap) begrenzt

Guthabensicherung: „Lock In“ des Ertrages aus der Indexpartizipation am Ende des Jahres
erhöht das Garantiekapital (falls  0)

18
Q

Moderne Klassik

A
  • Klassische Lebensversicherung, mit modifizierten Garantien
  • Verzinsung des Sparkapitals mit dem deklarierten Zins (  0%)
  • Garantien auf Basis des Höchstrechnungszinses nur zum Ablauf (endfällige Garantie)
  • Neue (aktuelle) Rechnungsgrundlagen ab Rentenbeginn für die Rentenphase
  • Kombination mit Fondsanlage möglich
19
Q

Moderne Klassik Vorteil

A
  • langfristige Kapitalanlage
  • keine Aufforderung der durch Solvency II Eigenkapitalanforderungen
  • Reduktion von Zins und langlebigkeitsrisiken
20
Q

Moderne Klassik und Fonds 2 Töpfe

A

Topf 1 : klassische Anlage mit verzinsung

Topf 2 Fondsanalge

21
Q

Zillmerung

A

Verfahren, einen Vertrag zu Vertragsbeginn einmalig mit Abschluss
provisionen zu belasten, die Tilgung aber auf die gesamte Vertragsdauer zu strecken.

22
Q

Auswirkungen der ZZR

A

Auswirkungen der ZZR

Mehr Sicherheit: Rechtzeitige Bildung von Reserven ermöglicht die Erfüllung
langfristiger Garantien auch in der Niedrigzinsphase

Die Finanzierung der ZZR erfolgt aus dem Rohüberschuss des Geschäftsjahres

Spielraum für die Überschussbeteiligung wird insoweit eingeschränkt

Sinkende Überschussbeteiligungen in Folge ZZR Aufbau im Markt beobachtbar

Die obengenannte Berechnungsvorschrift machte in der lang anhaltende Zinsbaisse
einen unverhältnismäßig schnellen Aufbau sehr hoher Reserven erforderlich

Hohe finanzielle Belastung der LVU

Finanzierung zwang zur Realisierung stiller Reserven: siehe hohe Nettoverzinsungen
in den Jahren nach 2011