Übung 1 Flashcards

1
Q

Was ist Risiko?

A

• Es gibt keine einheitliche Definition des Begriffs „Risiko“ • Nach Knight (1921): Risiko als messbare Ungewissheit

Charakterisierung und Differenzierung von unsicheren Situationen möglich Entscheidungsmöglichkeiten in einer Ergebnismatrix darstellbar Entscheidungsfindung gemäß bestimmter Regeln analysierbar

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Q

Risikobegriff: Sicherheit, Risiko, Ungewissheit

A

Sicherheit
•Besteht, wenn eine Entscheidung zu einemsicheren, genau bekannten Ergebnis/ Umweltzustand führt.
–> Es besteht ein deterministischer Zusammenhang.

Risiko

•Besteht, wenn die möglichen Umweltzustände durch eine Entscheidung zwar bekannt sind, für deren Eintritt aber nur eine Wahrscheinlichkeitsverteilung vorliegt.
–> Subjektiv/objektiv messbare Ungewissheit durch die schätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeiten der Umweltzustände.

Ungewissheit

•Besteht, wenn eine Entscheidung eine Menge potentieller Umweltzustände herbeiführen kann, deren Wahrscheinlichkeitsverteilung jedoch nicht bekannt ist.
–> Grundsätzlich gleiche Entscheidungssituation wie unter Risiko, jedoch herrscht eine nicht messbare Ungewissheit, d.h. keine Eintrittswahrscheinlichkeiten schätzbar.

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3
Q

Entscheidungsmatrix

A
  • Entscheidung oder Ergebnismatrix stellt mögliche Ergebnisse dar, die von Umweltzuständen und Handlungsalternativen abhängen
  • Umweltzustände vom Entscheider nicht beeinflussbar
  • Bei Entscheidungen unter Risiko wird für jeden Umweltzustand eine subjektive Wahrscheinlichkeit festgelegt
  • Jeder Entscheider kann eine Handlungsalternative ai anhand verschiedener Kriterien/Regeln auswählen
  • Bei Entscheidungen unter Ungewissheit liegt keine Wahrscheinlichkeitsverteiligung vor
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4
Q

Mixmin Regel Entscheidungsmatrix

A

•Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Szenarien sind nicht bekannt. Daher ist es eine Entscheidung unter Ungewissheit.
•Bei der Maximin-Regel ist der Entscheider pessimistisch eingestellt und betrachtet aus jedem Szenario das ungünstigste Ergebnis pro Handlungsalternative.
–> Neue Spalte „Zeilenminimum“
–> Das maximale Zeilenminimum wird gewählt –> da Ergebnis im schlimmsten Fall maximal

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5
Q

Hurwicz - Regel

A
  • Maxima und Minima der Handlungsalternativen anhand der Risikopräferenz des Entscheiders gewichtet.
  • Entscheidungsträger legt als Risikopräferenz den Optimismusparameter αϵ [0;1]f est.
  • Maxima werden mit α multipliziert,
  • Minima werden mit (1-α) multipliziert.
    Je kleiner (größer) α, desto risikoaverser(risikofreudiger) ist der Entscheidungsträger:
    αϵ[0;0,5)-> risikoavers
    αϵ(0,5;1]-> risikofreudig
    α= 0,5 -> risikoneutral

Ergebnis: 𝜑𝛼(ai)=𝑀𝑎𝑥𝑖∙𝛼+𝑀𝑖𝑛𝑖∙(1−𝛼)

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6
Q

Risikobegriff

A
  • Handlungsergebnis unterliegt einer Wahrscheinlichkeitsverteilung.
  • Positive und negative Abweichungen vom Erwartungswert sind möglich.
  • Risiko statistisch interpretierbar als Streuung um einen Erwartungswert.
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7
Q

Subjektive Wahrnehmung des Risikos (Gemäß Prospekt Theorie)

A

•Wahrscheinlichkeit seltener Risiken wird überschätzt,
•Wahrscheinlichkeit häufiger Risiken wird unterschätzt.
SubjektiveRisikowahrnehmung
Lotto-Spiel
- Gewinne und Verluste mit geringer Wahrschein-lichkeitwerden nahezu gleich bewertet.
- Verluste mit hoher Wahrscheinlichkeit werden stärker gewichtet als Gewinne.
- Im Hinblick auf Versicherungen: Je stärker das Risiko wahrgenommen wird, desto größer die Bereitschaft zum Abschluss einer Versicherung.
- Risikoaversion der VN als Entscheidungsfaktor, da risikofreudige/-neutrale VN die Kosten eines Versicherungsproduktes i.d.R. nicht tragen würden.

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8
Q

Wie funktioniert ein Versicherer

A
  • VN zahlt Prämie, überträgt dafür das Risiko an das Vu
  • Es kommt zum Informationstransfer zwischen VN und VU
  • Das Vu zahlt eine bedingte Entschädigung an den VN
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9
Q

Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip

A

(vÄP): Die reine Risikoprämie soll dem

Erwartungswert der Schäden entsprechen.

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10
Q

Individuelles Äquivalenzprinzip (iÄP)

A
  • Verursachungsgerechte Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts der Schäden auf einzelne Risiken des Bestands.
    •Der einzelne VN bringt eine Risikoprämie in Höhe seines Schadenerwartungswerts auf.
    •Anwendung in der Individualversicherung.
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11
Q

Kollektives Äquivalenzprinzip (kÄP)

A
  • Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts auf das Kollektiv aller Versicherungsbestände mit homogenen oder heterogenen Risiken.
  • Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des kollektiven Erwartungswerts der Schäden zur Verfügung stehen.
  • Anwendung in der Sozialversicherung: Beiträge müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums alle anfallenden Ausgaben decken.
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12
Q

Individualversicherung

A

Prinzip der versicherungstechnischen Individualäquivalenz, Prämien orientieren sich am Individualschaden
- Aufstockung von nicht gesetzlich abgesicherten Risiken

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13
Q

Sozialversicherung

A

Grundsatz der Solidarität
Prämien sind nicht individuell kalkulierbar
Gesetzliche Pflichtversicherungen (Rentenversicherung, Krankenversicherung,..)

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14
Q

Versicherungsprinzip

A
  • Risikoausgleich im kollektiv
  • Basierend auf dem Gesetz der großen Zahlen: Der im Einzelfall nicht vorhersehbare Risikoeintritt wird durch einen Versicherungspool kalkulierbar.
  • Mittel für die Versicherungen werden durch Prämien ausreichend vorfinanziert.
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15
Q

Risk- Pooling

A
  • Basierend auf dem Gesetz der großen Zahlen konvergiert die durchschnittliche Schadenzahlung gegen die faire Prämie
  • Je größer der Versicherungspool desto geringer die Streuung um den Erwartungswert Risikoausgleich:
    über und Unterschäden gleichen sich aus
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16
Q

In der Realität sind Einzelrisiken des Kollektivs…

A

a) nicht identischund
b) nicht unabhängigverteilt.

Beispiele für mangelnde Unabhängigkeit:
I.Kumulrisiko: Ein Schadenereignis betrifft mehrere VN gleichzeitig (z.B. Erdbeben)

II.Ansteckungsrisiko: Eintritt des Versicherungsfalls erhöht die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Versicherungsfälle (z.B. Epidemien)

Für den Risikoausgleich im Kollektiv bedeutet dies:
a) Im Falle von heterogenen, aber unabhängigen, Risiken funktioniert dennoch der Risikoausgleich im Gesamtkollektiv (siehe u.a. Kolmogorov‘sstrong lawoflarge numbers).

17
Q

Kriterien der Versicherbarkeit

Versicherungstechnisch

A
Risiko/Ungewissheit       messbar
Schadenereignisse      unabhängig
Höchstschaden          beherrschbar
Durchschnittsschaden      moderat
Schadenhäufigkeit           hoch
Moralisches Risikonicht     übermäßig
18
Q

Kriterien der Versicherbarkeit

Marktbedingt

A

Versicherungsprämie bezahlbar
Deckungsgrenzen akzeptabel
Branchenkapazität ausreichend

19
Q

Versicherungstechnisches Risiko

A
  • Irrtumsrisiko (unvollständige Information über Schadensverteilung)
  • -> Diagnoserisiko
  • -> Prognoserisiko
  • Zufallrisiko (zufällige Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden)
20
Q

Instrumente zur Reduktion des Versicherungstechnischen Gesamtrisikos

A
  • Großes Versicherungskollektiv
  • Sammlung Risikodaten von Verbänden
  • Risikogerechte Tarifisierung
  • Beitragsanpassungsklauseln bei hohen Schäden