Vorlesung 5 Flashcards
1
Q
Kaskoversicherung
A
- Unterscheidung in Teil und Vollkasko
- übernimmt Schäden am eigenen Auto
- keine Pflicht
Unterscheidung Voll und Teilkasko
Voll: Vandalismus mutwillige Beschädigung
2
Q
Auschlüsse für Leistung der Versicherung
A
- Grobe Fahrlässigkeit (Hier darf der Versicherer seine Leistungen nur noch nach der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers kürzen (Quotelung).)
- Stark alkoholisiert über 1,1 Promille (100 Prozente Kürzung möglich
- Bei KFZ-Haftpflicht Versicherer aufgrund des Opferschutzgedankens nicht möglich, die Leistung zu kürzen oder zu versagen. Jedoch kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die Regressmöglichkeit des Versicherers ist auf 5.000€ begrenzt.
3
Q
Ausschlüsse für Versicherungen
A
- Vorsatz
- Rennen
- reine Reifenschäden (manche Top-Tarife schließen Reifenschäden ein)
- Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt (Erdbeben sind aber teilweise eingeschlossen)
- Schäden durch Kernenergie
4
Q
Sonstige Kraftfahrzeugeversicherungen
A
- Insassenunfallversicherung (niedrigere Prämien, da nur bestimmter Ausschnitt versichert)
- Schutzbrief-und Fahrerschutzversicherung
5
Q
Telematik
A
- Liefert Daten über den Fahrstil des Versicherten
- umso umsichtiger desto mehr Rabatte bekommt er
- KFZ Versicherung wechseln bringt meist mehr als Telematix
- Datenschutz!!
6
Q
E Call
A
- Automatisches Notrufsystem
- Für alle Fahrzeuge verpflichtend seit März 2018
- Übermittlung der Daten (wie viele Leute waren im Auto, Sicherheitsgurt angelegt,
- Problematisch wegen der Datenübermittlung an die Unternehmen
Lösung: offene Schnittstelle, damit Kunden selber entscheiden können, welche Daten sie übermitteln wollen
7
Q
Autonomiestufe (Level) bei autonomen Fahren
A
- Level 0: „Driver only“, der Fahrer fährt selbst (lenkt, gibt Gas, bremst, etc.)
- Level 1: Fahrerassistenz. Bestimmte Assistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung, beispielsweise derAbstandsregeltempomat (ACC)
- Level 2: Teilautomatisierung. Funktionen wieautomatisches Einparken. Spurhalten, allgemeine Längsführung, Beschleunigen, Abbremsen werden von den Assistenzsystemen übernommen, z.B. vomStauassistent
- Level 3: Bedingungsautomatisierung. Der Fahrer muss das System nicht dauernd überwachen. Das Fahrzeug führt selbstständig Funktionen wie das Auslösen des Blinkers, Spurwechsel und Spurhalten durch. Der Fahrer kann sich anderen Dingen zuwenden, wird aber bei Bedarf innerhalb einer Vorwarnzeit vom System aufgefordert die Führung zu übernehmen.
- Level 4: Hochautomatisierung. Die Führung des Fahrzeugs wird dauerhaft vom System übernommen. Werden die Fahraufgaben vom System nicht mehr bewältigt, kann der Fahrer aufgefordert werden, die Führung zu übernehmen.
- Level 5: Vollautomatisierung. Kein Fahrer erforderlich. Außer dem Festlegen des Ziels und dem Starten des Systems ist kein menschliches Eingreifen erforderlich.