Übung 4 Flashcards

1
Q

3 Schichten Modell

A

1 Basisversorgung
2 Zusatzversorgung
3 Kapitalanlageprodukte

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2
Q

Basisversorgung

A
  • gesetzliche Altersvorsorge, Beitragszahlungen an Produkte der Basisvorsorge werden steuerlich begünstigt
  • Rentenleistungen vollständig besteuert
  • Leistung ausschl. in Form von Leibrente
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3
Q

Zusatzvorsorge

A
  • Betriebliche /Zusatz Altersvorsorge
  • beruhen auf dem Kapitaldeckungsverfahren
  • Gesetzgeber schreibt vertragliche Gestaltungsmerkmale vor
  • Leibrente
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4
Q

Kapitalanlageprodukte

A
  • private Altersvorsorge
  • nicht gefördert durch den Staat
  • Beitragszahlungen nicht steuerlich begünstigt, da Staat davon ausgeht, dass diese nicht nur für die Altersvorsorge genutzt wird
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5
Q

Lebensversicherung

A
Die Lebensversicherung (LV) ist die eigenverantwortlichen Absicherung des „Lebensrisikos“.
•Das Risiko entsteht aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens: Langlebigkeit, Mortalität, Berufsunfähigkeit.
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6
Q

Risikoversicherung (Todesfall)

A
  • Abzusicherndes Risiko: Todesfall
  • Versicherungssumme wird bei Tod des VN fällig.
  • Temporäre Versicherung (für definierten Zeitraum).
  • Oftmals wird Höchstalter vereinbart (bspw. 85).
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7
Q

Kapitallebenversicherung

A
  • Abzusicherndes Risiko: Langlebigkeit
  • Auszahlung erfolgt nur sofern der VN bei Vertragsende noch lebt.
  • Übertragung der Ansprüche ist i.d.R. nicht möglich (Zeit-oder Leibrente)
  • Ausnahmen jedoch mgl.: z.B. Beitragsrückgewähr
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8
Q

Gemischte Kapitallebensversicherung

A
  • Abzusicherndes Risiko: Todesfall + Langlebigkeit
  • Kombination aus Erlebens-und Todesfallversicherung.
  • Zahlung der Versicherungssumme/Rente nach Ablauf (Erlebensfall) oder bei Tod.
  • Übertragung der Ansprüche möglich (z.B. beleihbar)
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9
Q

BU Versicherung

A
  • Abzusicherndes Risiko: Arbeitsunfähigkeit
  • Unfähigkeit einen Beruf auszuüben ausgelöst durch Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall.
  • Rentenzahlung im Falle der BU.
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10
Q

Garantieverzinsung

A
  • Bei Vertragsbeginn vereinbaren VU und VN einen Zins, der dem Versicherten auf sein Sparanteil zugesichert wird.
  • Der Garantiezins orientiert sich i.d.R. am Höchstrechnungszins, denn:
  • Die Garantie eines höheren Zinses als des Höchstrechnungszins (welchen der Versicherer relativ sicher am Kapitalmarkt erwirtschaften kann) ist aus Solvabilitätsgründenriskant und würde eine zusätzliche Kapitalkraft (Rückstellungen) durch das VU zur Finanzierung erfordern.
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11
Q

Überschussbeteiligung

A
  • Prämienkalkulation erfolgt mittels vieler Risikomerkmale (Zins, Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, etc.:)
  • VU muss die einzelnen Merkmale vorsichtig kalkulieren (HGB-Vorsichtsprinzip).
  • Überschüsse aufgrund von Differenzen zwischen Rechnungsgrundlagen1. und 2. Ordnung müssen den VN gutgeschrieben werden
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12
Q

Gesamtverzinsung eine Lebensversicherung

A

Garantiezins (HRZ) + laufende Überschussbeteiligung + Schlussüberschuss + Beteiligung an den Bewertungsreserven

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13
Q

Kollektivgedanke in der Lebensversicherung

A

Glättung der Kapitalrendite durch kollektiven Sparprozess (ein gemeinsamer Kapitaltopf): Ausgleich von Renditeschwankungen durch die verschiedenen Tarifgenerationen (Mindestverzinsungen) sowie Ausgleich in der Zeit.

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14
Q

Höchstrechnungszins

A

Leistungsverpflichtung VN wird auf Basis des Hochstrechnungszinses Kalkuliert. Von BaFin festgelegt und orientiert sich an der Verzinsung der Staatsanleihen

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15
Q

Deckungsrückstellung

A

Gesetzlich zu bildende Rückstellung im Lebensversicherungsbereich, die dem Prämienzahler die Ausschüttung seiner Lebensversicherung garantieren soll.
•Da die Verpflichtungen ungewiss sind, handelt es sich um eine Rückstellung.
•Grund: Erfüllungsrückstand des VU aus dem Vertrag, für den der VN bereits in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Beiträge gezahlt hat -der Versicherer aber noch nicht seine Gegenleistung, die Tragung von Versicherungsschutz oder die Erbringung anderer Leistungen, erfüllt hat.
•Erfüllungsrückstand ist zur Darstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des VU bilanziell zu berücksichtigen.
•Bei der Bewertung der Deckungsrückstellung werden mindernd diejenigen Beiträge des VN berücksichtigt, die dieser in Zukunft noch zur Aufrechterhaltung des Anspruches leisten muss (prospektive Methode).
•Problem: Die Erfüllung einer garantierten zukünftigen Leistung (Garantiezins) durch das VU muss erst noch durch Kapitalerträge erwirtschaftet werden und ist daher abhängig vom zukünftigen Zinsniveau.

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16
Q

ZZR

A
  • Um hohe Garantien aus den Altverträgen Bedienung zu können, müssen VU eine ZZR bilden
  • Referenzzins < Höchstrechnungszins –> VU muss mehr Rückstellungen bilden
  • Differentbetrag zw DR und DR durch den Referenzzins Bilder Zur
17
Q

Bewertungsreserven

A
  • entstehen, wenn der Marktwert eines z.B. festverzinslichen Wertpapiers über dessen ursprünglichem Kaufpreis liegt, z.B. bei sinkenden Zinsen
  • aufgrund niedrigzinsumfeld Bewertungsreserven stark angestiegen
18
Q

Neue Regelungen Bewertungsreserven und Lebensversicherungsreformgesetz

A

•Bis Juli 2014 wurden Versicherungsnehmer, deren Verträge auslaufen, zu 50% an den bestehenden Bewertungsreserven beteiligt:
-Problem: zur Erfüllung der Ansprüche müssen alte (besser verzinste) Wertpapiere verkauft werden -die Rendite für Neuinvestitionen ist jedoch (momentan) geringer -> Verlust an wirtschaftlicher Substanz für das VU.
•Neuregelung im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG):
-Die Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere wird auf den Teil der Bewertungsreserven begrenzt, der den Sicherungsbedarf eines Unternehmens übersteigt.

19
Q

Versicherungstechnisches äuivalenzprinzip in der Lebensversicherung

A

Barwert der erwarteten Prämien =

Barwert der erwarteten Leistungen

20
Q

Sterbetafel

A
  • Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung unabhängig von ihrer Größe und Altersstruktur
  • Dokumentiert wie viele Personen eines Ausgangsbestandes in den einzelnen Altersjahren überleben und sterben werden
  • Auskunft über die geschlechterspezifische durchschnittliche Lebenserwartung
21
Q

Sterbetafel Formeln

A

Notationen
x -vollendetes Alter in Jahren (= vollendete Lebensjahre)
𝑞𝑥–Sterbewahrscheinlichkeit vom Alter x bis x+1;
𝑝𝑥–Überlebenswahrscheinlichkeit vom Alter x bis x+1
𝑙𝑥–Überlebende im Alter x, d.h. Anzahl Personen, die x erreichen (𝑙0fiktiver Anfangsbestand)
𝑑𝑥–Gestorbene im Alter x bis unter x+1 
𝑒𝑥–Durchschnittliche Lebenserwartung im Alter x in Jahren
-Anzahl der lebenden Personen des Alters x+1
Vereinfachende Annahme: Person wird x-Jahre alt am 01. Januar jeden Jahres und stirbt exakt am Jahresende (31.12.).

22
Q

Erläutern Sie das grundlegende Prinzip einer Sterbetafel und gehen Sie auf die einzelnen Größen der ersten fünf Spalten ein. In welchem mathematischen Zusammenhang stehen 𝑙𝑥, 𝑑𝑥, 𝑞𝑥und 𝑝𝑥?

A

Eine Sterbetafel stellt die Sterblichkeits-bzw. Überlebensverhältnisse einer bestimmten Personengemeinschaft dar.
• In der ersten Spalte wird das Alter 𝑥 der Person angegeben.
• Die zweite Spalte beinhaltet die Sterbewahrscheinlichkeit 𝑞(𝑥), welche die Wahrscheinlichkeit angibt, dass eine Person des Alters 𝑥innerhalb dieses Jahres stirbt und somit das Alter 𝑥+1 nicht erreicht.
• Die dritte Spalte entspricht der Gegenwahrscheinlichkeit zur Sterbewahrscheinlichkeit, also der Überlebenswahrscheinlichkeit, d.h., dass die Person des Alters x das Jahr überlebt und das Alter x+1 erreicht.
• Die vierte Spalte 𝑙𝑥beinhaltet die Anzahl an Personen, die das Alter 𝑥erreichen, und die fünfte Spalte beinhaltet die Personen 𝑑𝑥, die innerhalb des Alters 𝑥versterben.
• Zusammenhang: 𝑑𝑥=𝑙𝑥∗𝑞𝑥und 𝑝𝑥=1−𝑞𝑥 sowie

𝑙𝑥+1=𝑝𝑥∙𝑙𝑥