Übung 5 Flashcards

1
Q

Überschussentstehung

A
  • durch vorsichtige Kalkulation –> in realität mehr eingenommen als verbraucht
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2
Q

3 Überschussquellen

A
  • Kapitalertragüberschuss
  • Risikoüberschuss
  • Kostenüberschuss
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3
Q

Kapitalertragsüberschuss

A

Die tatsächliche Verzinsung ist höher als die eingerechnete.

- Sparanteile der Prämie am Kapitalmarkt angelegt

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4
Q

Risikoüberschuss

A

die tatsächlich aufgetretene Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab. (weniger Todesfälle)

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5
Q

Kostenüberschuss

A

Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet.

  • tatsächliche Kosten hängt von der wirtschaftlichen Gestaltung ab
  • Verwaltungskosten durch Verbesserung positiv
  • Abschlusskosten: Provision und cortagezahlungen (Negativ)

Mind 50 Prozent an bfr

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6
Q

Berechnung Kapitalertragüberschuss

A

Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
-Rechnungsmäßige Zinsen (Aufwendungen für Garantiezsinsen
-Aufwendungen für Kapitalanlagen (Verwaltungsaufwendung, Portfoliomanagement)
= Kapitalertragsüberschuss

Mindestzüführungverordnung. Geht mindestens zu 90 Prozent an Rückstellung der Beitragsrückerstattung

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7
Q

Berechnung Risikoüberschuss

A

Risikobeiträge
-Aufwendungen für z.B. Todesfälle, Renten etc.
+ frei werdende Deckungsrückstellungen (z.B. Tod in Rentenphase)
= Risikoüberschuss

geht mind zu 90 Prozent an RFB

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8
Q

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)

A
  • Depot von Zuführung von Mitteln aus Rohüberschuss

- Mittelentnahme für die verursachungsgerechte Zuweisung der Überschüsse.

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9
Q

Aufgabe RFB

A

Glättung zeitlicher Schwankungen des erzielten Rohüberschusses mit dem Ziel einer relativ stabilen Überschussbeteiligung im Zeitablauf.

  • Gesamthöhe RfB begrenzt damit sie nicht unbegrenzt dort verweilen
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10
Q

Direktgutschrift

A
  • Überschüsse in Höhe eines best. Mindestsatzes können direkt den Verträgen zugewiesen werden.
  • Aufgrund sinkender Kapitalerträge der VU aktuell von untergeordneter Bedeutung in der Praxis (Kürzung/Entfall der Direktgutschrift auf Antrag).
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11
Q

überschussverwendung

A
  • Bonussystem
  • Verzinsliche Ansammlung
  • Barauszahlung
  • Erhöhung der Todesfallleistung
  • Beitragsverrechnung ( Sofortrabatt)
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12
Q

Bonussystem

A

•Erhöhung der garantierten Leistungen, i.d.R. im Leistungsspektrum der Grundversicherung und mit gleichem Fälligkeitstermin.
Summen-bzw. Rentenzuwachs.

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13
Q

Verzinsliche Ansammlung

A

•Gutschrift und Verzinsung der Überschüsse auf einem besonderen Konto.
–> Erhöhung der Versicherungsleistung am Ende der Laufzeit (Ablaufleistung bei Kapitalversicherungen/Rentenzuwachs).

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14
Q

Barauszahlung

A
  • Zugewiesene Überschüsse werden direkt an den Versicherungsnehmer überwiesen.
  • Selten in der Anwartschaftszeit (Versteuerung der einzelnen Auszahlungen).
  • Häufig in der Leistungsphase bei Leibrentenversicherungen: Auszahlung des Überschusses zusammen mit der laufenden Rente.
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15
Q

Erhöhung der Todesfallleistung

A

• Sog. Todesfallbonus bei Risikolebensversicherungen: finanziert aus dem zugewiesenen Überschuss den Beitrag für eine einjährige Risikolebensversicherung.
–> Versicherungsleistung = Versicherungssumme zzgl. Todesfallbonus.

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16
Q

Beitragsverrechnung (Sofortrabatt)

A
  • Verbreitet bei BU-Versicherungen.

* Niedriger Zahlbeitrag durch Verrechnung der Überschüsse mit dem eigentlichen Bruttobeitrag.

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17
Q

Unterschiedliche Systeme der Gesundheitsvorsorge

A
  • Staatliches Gesundheitssystem
  • Sozialwissenschaftliches Gesundheitssystem
  • Privatwirtschaftliches Gesundheitssystem
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18
Q

Staatliches Gesundheitssystem

A
  • Finanzierung über Steuern
  • die Leistungserbringung findet über öffentliche Versorgungseinrichtungen statt und die Regeln des Systems werden durch die Akteure des Staates beziehungsweise der Politik gesetzt.
19
Q

Sozialwirtschaftliches Gesundheitssystem

A
  • Beiträge werden durch die Unternehmen und ihre beschäftigten aufgebracht
  • Leistungserbringung durch öffentliche und private Anbieter
  • Selbstverwaltungsprinzio: die nicht staatlichen Akteure gestalten die Beziehung in Eigenregie
  • Geringere Bedeutung des Staates
20
Q

Privatwirtschaftliches Gesundheitssystem

A
  • Staat zieht sich aus Finanzierung, Organisation und Steuerung weitgehend zurück
  • Finanzierung über private Versicherung und private Haushalte
  • Vorsorge beruht auf privaten Anbietern
  • Regulierung durch den Markt
21
Q

GKV Personenkreis

A
  • Pflichtversicherte (AN, Student)
  • Freiwillige Versicherte (Beamte, Freiberufler)
  • Familienversicherte
  • Beitragsbesserungsgrenze: bis zu 54450 müssen Versicherte angepasste Beiträge bezahlen
22
Q

PKV Personenkreis

A
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Arbeitnehmer und Einkommen über 60750
23
Q

Eigenschaften GKV

Umlageverfahren

A
  • Einkommensabhängiger Beitrag bis zur BBG, Familienbeitrag, keine vorsorge für die Beiträge im Alter
24
Q

GKV

Umlageverfahren kollektives Äquivalenzprinzip

A
  • Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts der Gesundheitskosten aufdas Kollektiv aller Versicherten (Umlageverfahren).
  • Solidarprinzip in der GKV: Umverteilung von Gesunden auf Kranke (Leistungsanspruch unabh. vom Versicherungsbeitrag), von Einkommensstarken auf –schwache (Beitrag abh. vom Einkommen), Jung zu Alt (Beitrag unabh. vom Alter), Ledigen auf Familien (teilw. Beitragsfreiheit für Familienmitglieder)
  • Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des kollektiven Erwartungswerts der Gesundheitskosten zur Verfügung stehen.
25
Finanzierung der GKV
- Umlageverfahren (aktuelle Beiträge zur Deckung der Kosten) - Einkommensabhängige Beitrag (AN und AG zahlen je zur Hälfte) - Bundeszuschuss ( Pauschal aus Steuermittel für versicherte Leistung)
26
PKV Anwartschaftsdeckungsverfahren
- Beiträge nach Versicherungsschutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand - Bildung von Altersrückstellungen und ZUS
27
PKV Anwartschaftsdeckungsverfahren | Individuelles Äquivalenzprinzip (PKV)
* Verursachungsgerechte Zurechnung der Gesundheitskosten auf das individuelle Krankheitsrisiko des VN (Kapitaldeckungsverfahren). * Der einzelne VN bringt eine Risikoprämie in Höhe seiner erwarteten Gesundheitskosten auf. * Gesundheitskosten steigen im Alter, daher Vorfinanzierung der steigenden Gesundheitskosten durch die Bildung von Alterungsrückstellungen.
28
Beitragskalkulation PKV
- mit zunehmenden Alter steigen die Kosten Ziel ist ein kostanter Tarifbetrag (TB) Funktionsprinzip: 1. Im jungen Alter wird ein Mehrbeitrag (= positiver Differenzbetrag zwischen Gesundheitskosten/ Leistungen im jungen Alter und Tarifbeitrag des VN) als Alterungsrückstellung (AR) verzinslich angesammelt. 2. Im höheren Alter werden dann die sich ergebenden Fehlbeträge (= negativer Differenzbetrag zwischen Gesundheitskosten und TB des VN) durch die AR beglichen, sodass es insgesamt zu einem konstanten TB über die Vertragslaufzeit kommt.
29
Abwicklung ärztliche Behandlung unterschiedlich
- Sachleistungsprinzip (GKV) | - Geldleistungsprinzip (PKV)
30
Sachleistungsprinzip (GKV)
* VN haben Anspruch auf medizinische Versorgung in Form einer Sachleistung (Krankheitsbehandlung). * Hierbei muss der VN nicht in finanzielle Vorleistung beim Leistungserbringer treten, sondern dieser erhält sein Entgelt von der Krankenkasse. * Die Wahl der Leistungserbringer wird von der GKV eingeschränkt (Zulassung als Kassenvertragsarzt).
31
Geldleistungsprinzip
* VN haben einen Anspruch auf finanzielle Erstattung von versicherten Behandlungskosten in Form von Geld. * Der VN schließt mit dem Leistungserbringer eigenständig einen Vertrag ab und geht in finanzielle Vorleistung für die med. Behandlung. * Versicherte haben freie Wahl bzgl. der Leistungserbringer.
32
Leistungskatalog in der GKV
* Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen, * Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, * Leistungen zur Behandlung von Krankheiten. Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil-und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
33
PKV Leistungsanspruch
- Vertraglich zwischen VN und VU festgelegt und können während der Laufzeit nicht verändert werden
34
Pflegeversicherung
- Leistungsumfang gesetzlich geregelt (für GKV und PKV gleich) - Private Pflegeversicherung (PPV) beitragsdeckelung in Höhe der gesetzlich privaten Versicherung - nicht alle abgedeckt, private Vorsorge abschließen
35
Arten der Pflegeversicherung
* Pflegetagegeldversicherung (Pflege-Bahr): Staatliche Förderung-bei einem Eigenanteil von mind. 10 €erhält der Versicherungsnehmer einen staatlichen Zuschuss von weiteren 5 €monatlich. * Pflege-Rentenversicherung: Auszahlung einer monatliche Rente durch das VU. * Pflegekostenversicherung: Erstattung der residualen Pflegekosten nach Vorleistung durch die gesetzliche/private Pflegepflichtversicherung. * Pflegetage-oder Pflegemonatsgeldversicherung: Auszahlung eines vereinbarten festen Geldbetrages für jeden Pflegetag bzw. jeden Pflegemonat. Betragsauszahlung unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.
36
PKV Kalkulationsgrundlage
``` - Substitutive Krankenversicherung (d.H. Vollkostenkrankenversicherung) dürfen in D nur nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und betrieben werden = Leistungsbarwert = Beitragsbarwert - konstante Versicherungsbeiträge erfordern Alterungsrückstellungen Rechnungsgrundlage - Kopfschäden - Ausscheideordnung - zins - übertrittswahrscheinlichkeit - Kostenzuschläge ```
37
Kopfschäden
- Ermittlung der Kopfschäden anhand normierter Kopfschäden zum Alter 28, 40 oder 43 (Grundkopfschaden). - Je höher die erwarteten Kopfschäden, desto höher der Versicherungsbeitrag. - Ihre Höhe hängt daher von den folgenden Faktoren ab: Geschlecht, Alter, Leistungsart, Beruf, Vorerkrankungen usw.
38
Ausscheideordnung
- Durch Tod von VN verfallen die gebildeten Alterungsrückstellungen an das verbleibende Kollektiv. - Sie kommen somit dem verbleibenden Kollektiv beitragsmindernd zugute und müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden. - Die Ausscheideordnung enthält die Annahmen zur Sterbewahrscheinlichkeit und sonstigen Abgangswahrscheinlichkeiten, die unter dem Gesichtspunkt vorsichtiger Risikoeinschätzung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen sind.
39
übertrittswarscheinlichkeit
- Die mögliche übernähme von übertragunswerten der VN wird bei einem Wechsel berücksichtigt
40
Zins
- Rechnungszins fùr die Pramienberechnung und die Berechnung der Altersrückstellung darf 3,5 Prozent nicht übersteigen, VU nimmt Aktuellen Unternehmeszins (AUZ)
41
Kostenzuschläge
Kostenzuschläge für unmittelbare Abschlusskosten (Provisionen), mittelbare Abschlusskosten (Werbeaufwendungen), Schadenregulierungskosten, allgemeine Verwaltungskosten.
42
sonstige Zuschläge
- mind 5 Prozent der Bruttoprämie zur Deckung von stochastischen Abweichungen (Tau Zuschlag für Vorerkrankungen)
43
Prämienanpassung
•Für die Prämienanpassung muss eine dauerhafte Abweichung der kalkulierten Versicherungsleistungen von den tatsachlichen Leistungen festgestellt werden (Schaden-AF) bzw. eine dauerhafte Abweichung der in die Kalkulation einbezogenen Sterbewahrscheinlichkeiten mit den zuletzt veröffentlichten (Sterblichkeits-AF).