Übung 5 Flashcards
Überschussentstehung
- durch vorsichtige Kalkulation –> in realität mehr eingenommen als verbraucht
3 Überschussquellen
- Kapitalertragüberschuss
- Risikoüberschuss
- Kostenüberschuss
Kapitalertragsüberschuss
Die tatsächliche Verzinsung ist höher als die eingerechnete.
- Sparanteile der Prämie am Kapitalmarkt angelegt
Risikoüberschuss
die tatsächlich aufgetretene Risikoentwicklung weicht positiv von den Kalkulationsannahmen ab. (weniger Todesfälle)
Kostenüberschuss
Es werden weniger Kosten verursacht als eingerechnet.
- tatsächliche Kosten hängt von der wirtschaftlichen Gestaltung ab
- Verwaltungskosten durch Verbesserung positiv
- Abschlusskosten: Provision und cortagezahlungen (Negativ)
Mind 50 Prozent an bfr
Berechnung Kapitalertragüberschuss
Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
-Rechnungsmäßige Zinsen (Aufwendungen für Garantiezsinsen
-Aufwendungen für Kapitalanlagen (Verwaltungsaufwendung, Portfoliomanagement)
= Kapitalertragsüberschuss
Mindestzüführungverordnung. Geht mindestens zu 90 Prozent an Rückstellung der Beitragsrückerstattung
Berechnung Risikoüberschuss
Risikobeiträge
-Aufwendungen für z.B. Todesfälle, Renten etc.
+ frei werdende Deckungsrückstellungen (z.B. Tod in Rentenphase)
= Risikoüberschuss
geht mind zu 90 Prozent an RFB
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
- Depot von Zuführung von Mitteln aus Rohüberschuss
- Mittelentnahme für die verursachungsgerechte Zuweisung der Überschüsse.
Aufgabe RFB
Glättung zeitlicher Schwankungen des erzielten Rohüberschusses mit dem Ziel einer relativ stabilen Überschussbeteiligung im Zeitablauf.
- Gesamthöhe RfB begrenzt damit sie nicht unbegrenzt dort verweilen
Direktgutschrift
- Überschüsse in Höhe eines best. Mindestsatzes können direkt den Verträgen zugewiesen werden.
- Aufgrund sinkender Kapitalerträge der VU aktuell von untergeordneter Bedeutung in der Praxis (Kürzung/Entfall der Direktgutschrift auf Antrag).
überschussverwendung
- Bonussystem
- Verzinsliche Ansammlung
- Barauszahlung
- Erhöhung der Todesfallleistung
- Beitragsverrechnung ( Sofortrabatt)
Bonussystem
•Erhöhung der garantierten Leistungen, i.d.R. im Leistungsspektrum der Grundversicherung und mit gleichem Fälligkeitstermin.
Summen-bzw. Rentenzuwachs.
Verzinsliche Ansammlung
•Gutschrift und Verzinsung der Überschüsse auf einem besonderen Konto.
–> Erhöhung der Versicherungsleistung am Ende der Laufzeit (Ablaufleistung bei Kapitalversicherungen/Rentenzuwachs).
Barauszahlung
- Zugewiesene Überschüsse werden direkt an den Versicherungsnehmer überwiesen.
- Selten in der Anwartschaftszeit (Versteuerung der einzelnen Auszahlungen).
- Häufig in der Leistungsphase bei Leibrentenversicherungen: Auszahlung des Überschusses zusammen mit der laufenden Rente.
Erhöhung der Todesfallleistung
• Sog. Todesfallbonus bei Risikolebensversicherungen: finanziert aus dem zugewiesenen Überschuss den Beitrag für eine einjährige Risikolebensversicherung.
–> Versicherungsleistung = Versicherungssumme zzgl. Todesfallbonus.
Beitragsverrechnung (Sofortrabatt)
- Verbreitet bei BU-Versicherungen.
* Niedriger Zahlbeitrag durch Verrechnung der Überschüsse mit dem eigentlichen Bruttobeitrag.
Unterschiedliche Systeme der Gesundheitsvorsorge
- Staatliches Gesundheitssystem
- Sozialwissenschaftliches Gesundheitssystem
- Privatwirtschaftliches Gesundheitssystem
Staatliches Gesundheitssystem
- Finanzierung über Steuern
- die Leistungserbringung findet über öffentliche Versorgungseinrichtungen statt und die Regeln des Systems werden durch die Akteure des Staates beziehungsweise der Politik gesetzt.
Sozialwirtschaftliches Gesundheitssystem
- Beiträge werden durch die Unternehmen und ihre beschäftigten aufgebracht
- Leistungserbringung durch öffentliche und private Anbieter
- Selbstverwaltungsprinzio: die nicht staatlichen Akteure gestalten die Beziehung in Eigenregie
- Geringere Bedeutung des Staates
Privatwirtschaftliches Gesundheitssystem
- Staat zieht sich aus Finanzierung, Organisation und Steuerung weitgehend zurück
- Finanzierung über private Versicherung und private Haushalte
- Vorsorge beruht auf privaten Anbietern
- Regulierung durch den Markt
GKV Personenkreis
- Pflichtversicherte (AN, Student)
- Freiwillige Versicherte (Beamte, Freiberufler)
- Familienversicherte
- Beitragsbesserungsgrenze: bis zu 54450 müssen Versicherte angepasste Beiträge bezahlen
PKV Personenkreis
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte
- Arbeitnehmer und Einkommen über 60750
Eigenschaften GKV
Umlageverfahren
- Einkommensabhängiger Beitrag bis zur BBG, Familienbeitrag, keine vorsorge für die Beiträge im Alter
GKV
Umlageverfahren kollektives Äquivalenzprinzip
- Zurechnung des kollektiven Erwartungswerts der Gesundheitskosten aufdas Kollektiv aller Versicherten (Umlageverfahren).
- Solidarprinzip in der GKV: Umverteilung von Gesunden auf Kranke (Leistungsanspruch unabh. vom Versicherungsbeitrag), von Einkommensstarken auf –schwache (Beitrag abh. vom Einkommen), Jung zu Alt (Beitrag unabh. vom Alter), Ledigen auf Familien (teilw. Beitragsfreiheit für Familienmitglieder)
- Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des kollektiven Erwartungswerts der Gesundheitskosten zur Verfügung stehen.