Übung 3 Flashcards
Haftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
- Versicherung zur Deckung Schäden dritter (auch Personen
- Gegenstand: Vermögen Sach und Personen
- Kein Versicherungsschutz eigenes KFZ
- VU müssen alle Anträge auf Haftpflichtversicherung annehmen
Teilkasko
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz des eigenen KFZ unter bestimmten Bedingungen (Beschädigung, Zerstörung, Wildunfälle, Diebstahl, Naturgewalten
- Ersetzt Wiederbeschaffungswert
Beiträge richten sich nach PLZ, PKW-Typ,Regionalklasse, Alter VN, Jährliche Kilometerleistung
Vollkasko
- Freiwillige Versicherung
- über die Teilkasko hinaus werden auch Schäden am eigenen KFZ gedeckt, die durch Selbstschulden (nicht vorsätzlich) entstanden sind
- Vandalismus
Verkehrsopferschutz
Direktanspruch gem. §115 VVG
Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.
Dritthaftung gem. §117 Abs. 1 VVG
Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet.
VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern.
Nachhaftung gem. §117 Abs. 2 VVG
Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist.
Entschädigungsfonds gem. §12 PflVG
Bei Lücken im Versicherungsschutz, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen.
Tarifgestaltung
Nach individuellem Äquivalenzprinzip (VN individuelle Prämie)
Herausforderung: Messung des individuellen Risikos
Lösung Einteilung der VN in Tarifklassen anhand Risikomerkmalen
Risikomerkmal zur Tarifgestaltung
-Risikomerkmale basierend auf Annahme, dass sie geschätzt/ gemessen werden können
- Bestehen eines Quantitativen Zusammenhand zwischen Risikomerkmale und Schadenhäufigkeit
Pramiendifferenzierung kann an Nettorisikoprämie und Gewinnzuschlag ansetzen
Tarifmerkmale müssen folgende Bedingungen erfüllen
- Korrelation mit dem Schaden
Merkmalsausprägungen müssen einen deutlichen statistischen Zusammenhang mit der Schadenerwartung haben (z.B. Jahres-Kilometerleistung, Motorstärke, Zulassungsregion, Nutzungsart). - Einfache Feststellbarkeit
Ausprägung des Merkmals für das einzelne versicherte Risiko muss objektiv und mit geringen Kosten feststellbar sein (z.B. Typ des Kfz, Wohnort des Kfz-Halters). - Nicht-Manipulierbarkeit
Ausprägung des Merkmals darf vom VN nicht (einfach) manipuliert, d. h. entgegen den Bestimmungen des Versicherungsvertrags, beeinflusst werden können. - Beachtung gesetzlicher Vorschriften
Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen stets beachtet werden, insbesondere das Diskriminierungsverbot (z.B. Geschlecht).
Subjektive Tarifmerkmale
Personenbezogene •Beruf •Wohnort •Schadenshistorie •Jährliche Fahrleistung •Abstellplatz •Wohngebäude •Nutzer •Alter •Höhe der Deckungssumme
Objektive Faktoren
- Fahrzeugart
- Fahrzeugnutzung
- Typklasse
- Leistungsdaten
- Fahrzeugalter bei Erwerb
Risikomerkmale Aufteilung
Können in Risikoursache (direkte Beziehung) und Risikoindikatoren (indirekte Beziehung) aufgeteilt werden
Risikoursachen
Können nur schwer beobachtet oder geprüft werden und eigenen sich deswegen eher nicht zur Eingruppierung eines VN in ein Kollektiv
Gesundheitszustand des Fahrers, Charaktereigenschaften, Umweltzustand, KFZ (bremsen)
Risikoindikatoren
Da Risikoursachen schwer abschätzbar, werden Risikoindikatoren herangezogen, die direkt mit der Schadenserwartung korrelieren
Motorstärke als positives Tarifmerkmal
Indirektes merkmal für Risikoursache schnelles Fahren
Anreizwirkungen von Tarifmermalen
- Jahresfahrleistung als Tarifmerkmal setzt Anreiz dazu, weniger zu fahren
Risikosenkende Merkmale sind optimal
Schadenfreiheitsrabatt
- Finden von über und untertarifierten VN durch Schadenverläufe
- Wer keine Schädenn verursacht, bekommt Schadensfreiheitsrabatt
- Nur in Haftpflicht und Vollkaskoversicherung
- Teilkasko nicht, da VN Risiken nicht selber beeinflussen kann
Telematik
Information über den Fahrstil weitergeben