Übung 3 Flashcards

1
Q

Haftpflichtversicherung

A
  • Pflichtversicherung
  • Versicherung zur Deckung Schäden dritter (auch Personen
  • Gegenstand: Vermögen Sach und Personen
  • Kein Versicherungsschutz eigenes KFZ
  • VU müssen alle Anträge auf Haftpflichtversicherung annehmen
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2
Q

Teilkasko

A
  • Freiwillige Versicherung
  • Versicherungsschutz des eigenen KFZ unter bestimmten Bedingungen (Beschädigung, Zerstörung, Wildunfälle, Diebstahl, Naturgewalten
  • Ersetzt Wiederbeschaffungswert
    Beiträge richten sich nach PLZ, PKW-Typ,Regionalklasse, Alter VN, Jährliche Kilometerleistung
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3
Q

Vollkasko

A
  • Freiwillige Versicherung
  • über die Teilkasko hinaus werden auch Schäden am eigenen KFZ gedeckt, die durch Selbstschulden (nicht vorsätzlich) entstanden sind
  • Vandalismus
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4
Q

Verkehrsopferschutz

A

Direktanspruch gem. §115 VVG
Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen, d.h. ohne Umweg über den (evtl. uneinsichtigen) VN.

Dritthaftung gem. §117 Abs. 1 VVG
Der KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet.
VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern.

Nachhaftung gem. §117 Abs. 2 VVG
Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist.

Entschädigungsfonds gem. §12 PflVG
Bei Lücken im Versicherungsschutz, z.B. bei Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc., kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungsfonds geltend machen.

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5
Q

Tarifgestaltung

A

Nach individuellem Äquivalenzprinzip (VN individuelle Prämie)
Herausforderung: Messung des individuellen Risikos
Lösung Einteilung der VN in Tarifklassen anhand Risikomerkmalen

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6
Q

Risikomerkmal zur Tarifgestaltung

A

-Risikomerkmale basierend auf Annahme, dass sie geschätzt/ gemessen werden können
- Bestehen eines Quantitativen Zusammenhand zwischen Risikomerkmale und Schadenhäufigkeit
Pramiendifferenzierung kann an Nettorisikoprämie und Gewinnzuschlag ansetzen

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7
Q

Tarifmerkmale müssen folgende Bedingungen erfüllen

A
  1. Korrelation mit dem Schaden
    Merkmalsausprägungen müssen einen deutlichen statistischen Zusammenhang mit der Schadenerwartung haben (z.B. Jahres-Kilometerleistung, Motorstärke, Zulassungsregion, Nutzungsart).
  2. Einfache Feststellbarkeit
    Ausprägung des Merkmals für das einzelne versicherte Risiko muss objektiv und mit geringen Kosten feststellbar sein (z.B. Typ des Kfz, Wohnort des Kfz-Halters).
  3. Nicht-Manipulierbarkeit
    Ausprägung des Merkmals darf vom VN nicht (einfach) manipuliert, d. h. entgegen den Bestimmungen des Versicherungsvertrags, beeinflusst werden können.
  4. Beachtung gesetzlicher Vorschriften
    Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen stets beachtet werden, insbesondere das Diskriminierungsverbot (z.B. Geschlecht).
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8
Q

Subjektive Tarifmerkmale

A
Personenbezogene 
•Beruf
•Wohnort
•Schadenshistorie
•Jährliche Fahrleistung
•Abstellplatz
•Wohngebäude
•Nutzer
•Alter
•Höhe der Deckungssumme
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9
Q

Objektive Faktoren

A
  • Fahrzeugart
  • Fahrzeugnutzung
  • Typklasse
  • Leistungsdaten
  • Fahrzeugalter bei Erwerb
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10
Q

Risikomerkmale Aufteilung

A

Können in Risikoursache (direkte Beziehung) und Risikoindikatoren (indirekte Beziehung) aufgeteilt werden

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11
Q

Risikoursachen

A

Können nur schwer beobachtet oder geprüft werden und eigenen sich deswegen eher nicht zur Eingruppierung eines VN in ein Kollektiv

Gesundheitszustand des Fahrers, Charaktereigenschaften, Umweltzustand, KFZ (bremsen)

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12
Q

Risikoindikatoren

A

Da Risikoursachen schwer abschätzbar, werden Risikoindikatoren herangezogen, die direkt mit der Schadenserwartung korrelieren

Motorstärke als positives Tarifmerkmal
Indirektes merkmal für Risikoursache schnelles Fahren

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13
Q

Anreizwirkungen von Tarifmermalen

A
  • Jahresfahrleistung als Tarifmerkmal setzt Anreiz dazu, weniger zu fahren
    Risikosenkende Merkmale sind optimal
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14
Q

Schadenfreiheitsrabatt

A
  • Finden von über und untertarifierten VN durch Schadenverläufe
  • Wer keine Schädenn verursacht, bekommt Schadensfreiheitsrabatt
  • Nur in Haftpflicht und Vollkaskoversicherung
  • Teilkasko nicht, da VN Risiken nicht selber beeinflussen kann
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15
Q

Telematik

A

Information über den Fahrstil weitergeben

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16
Q

E-Call

A

automatisches Absetzen eines Notrufes bei einem Unfall

17
Q

Vernetztes Fahren / Autonomes Fahren

A

Digitalisierung des Autos an sich

18
Q

Unterbrechung Versicherungsschutzes auf Schadenfreiheitsrabatt

A

Kürzer als 6 Monate:
Der Rabatt verbessert sich, es erfolgt eine Umstufung im nächsten Jahr.
Länger als 6 Monate:
Der Rabatt bleibt gleich, es erfolgt keine Umstufung im nächsten Jahr.
Länger als 12 Monate:
Beim Schadenverlauf wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen. Das heißt, der Schadenfreiheitsrabatt sinkt allmählich.
Länger als 7 Jahre:
Der Schadenfreiheitsrabatt verfällt komplett