VL10 Bundesverfassungsgericht Flashcards

1
Q

Definition Verfassung

A

• Höchste Rechtsnorm eines Staates (In DE: Grundgesetz)
• Definiert die Grundordnung des politischen Gemeinwesens und
Grundrechte: - Negative Grundrechte (Abwehrrechte)
- positive Grundrechte (Leistungsrechte)
• Reformen: rigide vs flexible Verfassungen
DE: rigide (starre) Verfassung – 2/3 Mehrheit sowohl in BT als auch in BR
nötig, um eine Änderung der Verfassung zu erreichen

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2
Q

Wozu eine Verfassung?

A

• Sicherung im Naturzustand bedrohter Freiheit (Grundrechtsschutz)
• Schutz vor „Diktatur der Mehrheit“
• Schutz vor Selbstzerstörung der Demokratie
–> Schutz der Staatsfundamentalnorm und des Staatsorganisationsrechts
durch „Ewigkeitsklausel“

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3
Q

Der demokratische Verfassungsstaat

Spannungs-verhältnis, Prinzipien wiedersprechen sich

A

• Demokratieprinzip: staatl. Entscheidungen müssen sich auf
Mehrheitswillen der Bürger zurückführen lassen (Delegationskette,
Demokrat. Legitimation)
• Verfassungsprinzip: Vorrang der Verfassung vor allen staatl.
Entscheidungen, diese müssen sich an Spielregeln/Grundrechte halten
(Demokratie vor sich selbst schützen)

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4
Q

Zusammensetzung BVerfG

A

• Wählbarkeit (Mindestalter 40, Richter*in an einem deutschen Gericht, kein
Mitglied d. BT, BR, Bundesregierung oder des Organs eines Landes)
• Richterauswahl
- Vermeidung von polit. Opportunismus
- Proporzprinzip - Berücksichtigung aller Präferenzen im BT und BR
- jeder Senat wird zur Hälfte von BT und BR gewählt
- mind. 3 Richter in jedem Senat, die 3 Jahre bei einem obersten
Bundesgericht Recht gesprochen haben

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5
Q

BVerfG - Verfahrensarten

A

• Abstrakte Normkontrolle
- Prüfung eines Gesetzes ohne konkreten Fall (nur durch Bundes- oder
Landesregierung/ oder ein Viertel der Mitglieder des BT)
• Konkrete Normenkontrolle
- Entscheidung aufgrund eines konkreten Falls (Anrufung BVerfG durch
Fachgericht, welches den eigenen Sachverhalt im Aufgabenbereich des
BVerfG sieht)
• Verfassungsbeschwerde (Großteil der Verfahren, 96%)
- Anrufung des BVerfG durch jede Person möglich, die sich in ihren
Grungrechten durch öffentl. Gewalt eingeschränkt oder verletzt betrachtet
• Bund-Länder-Streitigkeiten, Organstreitigkeiten

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6
Q

Entscheidungs- Alternativen des BVerfG

A

• Unbeanstandet: Gesetz ist in Ordnung
• Nichtig: Gesetz wird sofort außer Kraft gesetzt
• Unvereinbar: Gesetz bleibt in Kraft, muss aber verändert werden
• Verfassungskonform: Zweifel bestehen, Auftrag an Gesetzgeber zur
verfassungskonformen Auslegung

BVerfG nicht nur als negativer (verbietender), sondern auch als positiver (gestaltender) Gesetzgeber

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7
Q

Wovon hängt die Macht des BVerfG ab? (Vanberg)

A

Parlamentarische Mehrheit setzt Entscheidungen des BVerfG, die nicht ihren Präferenzen entsprechen nur um, wenn die Nichtumsetzung mit elektoralen Kosten (und damit Reputationsverlusten) verbunden wäre
• Diese Kosten entstehen, wenn:
- hohe öffentl. Wertschätzung des Gerichts (in DE der Fall)
- Aktivierung dieser Wertschätzung durch Transparenz etwaiger
Umgehungen durch den Gesetzgeber (Missachtung der Entscheidungen
des BVerfG)

-> Öffentl. Aufmerksamkeit, Unterstützung von Interessengruppen + wenig
kompliziertes Politikfeld tragen zur Aktivierung der öffentl. Wertschätzung
bei

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