VL10 Bundesverfassungsgericht Flashcards
Definition Verfassung
• Höchste Rechtsnorm eines Staates (In DE: Grundgesetz)
• Definiert die Grundordnung des politischen Gemeinwesens und
Grundrechte: - Negative Grundrechte (Abwehrrechte)
- positive Grundrechte (Leistungsrechte)
• Reformen: rigide vs flexible Verfassungen
DE: rigide (starre) Verfassung – 2/3 Mehrheit sowohl in BT als auch in BR
nötig, um eine Änderung der Verfassung zu erreichen
Wozu eine Verfassung?
• Sicherung im Naturzustand bedrohter Freiheit (Grundrechtsschutz)
• Schutz vor „Diktatur der Mehrheit“
• Schutz vor Selbstzerstörung der Demokratie
–> Schutz der Staatsfundamentalnorm und des Staatsorganisationsrechts
durch „Ewigkeitsklausel“
Der demokratische Verfassungsstaat
Spannungs-verhältnis, Prinzipien wiedersprechen sich
• Demokratieprinzip: staatl. Entscheidungen müssen sich auf
Mehrheitswillen der Bürger zurückführen lassen (Delegationskette,
Demokrat. Legitimation)
• Verfassungsprinzip: Vorrang der Verfassung vor allen staatl.
Entscheidungen, diese müssen sich an Spielregeln/Grundrechte halten
(Demokratie vor sich selbst schützen)
Zusammensetzung BVerfG
• Wählbarkeit (Mindestalter 40, Richter*in an einem deutschen Gericht, kein
Mitglied d. BT, BR, Bundesregierung oder des Organs eines Landes)
• Richterauswahl
- Vermeidung von polit. Opportunismus
- Proporzprinzip - Berücksichtigung aller Präferenzen im BT und BR
- jeder Senat wird zur Hälfte von BT und BR gewählt
- mind. 3 Richter in jedem Senat, die 3 Jahre bei einem obersten
Bundesgericht Recht gesprochen haben
BVerfG - Verfahrensarten
• Abstrakte Normkontrolle
- Prüfung eines Gesetzes ohne konkreten Fall (nur durch Bundes- oder
Landesregierung/ oder ein Viertel der Mitglieder des BT)
• Konkrete Normenkontrolle
- Entscheidung aufgrund eines konkreten Falls (Anrufung BVerfG durch
Fachgericht, welches den eigenen Sachverhalt im Aufgabenbereich des
BVerfG sieht)
• Verfassungsbeschwerde (Großteil der Verfahren, 96%)
- Anrufung des BVerfG durch jede Person möglich, die sich in ihren
Grungrechten durch öffentl. Gewalt eingeschränkt oder verletzt betrachtet
• Bund-Länder-Streitigkeiten, Organstreitigkeiten
Entscheidungs- Alternativen des BVerfG
• Unbeanstandet: Gesetz ist in Ordnung
• Nichtig: Gesetz wird sofort außer Kraft gesetzt
• Unvereinbar: Gesetz bleibt in Kraft, muss aber verändert werden
• Verfassungskonform: Zweifel bestehen, Auftrag an Gesetzgeber zur
verfassungskonformen Auslegung
BVerfG nicht nur als negativer (verbietender), sondern auch als positiver (gestaltender) Gesetzgeber
Wovon hängt die Macht des BVerfG ab? (Vanberg)
Parlamentarische Mehrheit setzt Entscheidungen des BVerfG, die nicht ihren Präferenzen entsprechen nur um, wenn die Nichtumsetzung mit elektoralen Kosten (und damit Reputationsverlusten) verbunden wäre
• Diese Kosten entstehen, wenn:
- hohe öffentl. Wertschätzung des Gerichts (in DE der Fall)
- Aktivierung dieser Wertschätzung durch Transparenz etwaiger
Umgehungen durch den Gesetzgeber (Missachtung der Entscheidungen
des BVerfG)
-> Öffentl. Aufmerksamkeit, Unterstützung von Interessengruppen + wenig
kompliziertes Politikfeld tragen zur Aktivierung der öffentl. Wertschätzung
bei