VL 4 Aktuelles Flashcards
Bildungsmonitoring:
Bildungsmonitoring ist die systematische und auf Dauer angelegte Beschaffung und Aufbereitung von Informationen über ein Bildungssystem und dessen Umfeld. Es dient als Grundlage für Bildungsplanung und Bildungspolitische Entscheide, für Rechenschaftslegung und die öffentliche Diskussion.
Bildungsbericht
Alle 4 Jahre erscheint eine bewertende Gesamtsicht des Bildungssystems in Form eines Bildungsberichts. (Outcome des Bildungsmonitorings)
HarmoS-Konkordat:
- interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule -> Mit einem Bildungsartikel wurden Kantone verpflichtet zentrale Eckwerte (Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, etc.) zu harmonisieren. Das Konkordat regelt, wie dies umgesetzt werden soll. Enthält Bestimmungen zur Dauer der Schulstufen und zu den Bildungsstandards, zum Sprachenunterricht, sowie Blockzeiten und Tagesstrukturen.
ÜGK:
Überprüfung der Grundkompetenzen
Strukturharmonisierung
Die Struktur soll über alle Kantone gleich sein. Im Zuge der Umsetzung des HarmoS-Konkordats wird die Dauer des Schulobligatoriums harmonisiert und auf elf Jahre festgelegt. Dies geschieht durch Einbindung der bereits vor dem HarmoS-Konkordat verbreiteten zweijährigen Vorschulstufe (heute Kindergarten oder die ersten zwei fahre einer Eingangsstufe) in das Schulobligatorium.
Zielharmonisierung:
HarmoS-Konkordat legt übergeordnete Ziele der obligatorischen Schule in den Bereichen der Grundbildung und speziell des Sprachenunterrichts fest. Diese Ziele sollen in allen Kantonen gleich sein (=Zielharmonisierung). Festlegung welche Grundkompetenzen die SuS bis zum 11. Schuljahr erreicht haben sollten.
Sprachenstrategie
Nationale Sprachenstrategie -> koordinierte Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der Schweiz. Wichtige Eckwerte betreffen die Förderung der lokalen Landessprache auf allen Schulstufen, die Förderung der Mehrsprachigkeit in der obligatorischen Schule sowie jene der Austauschprogramme zwischen den Sprachregionen sowie die Pflege der Erstsprache von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Im HarmoS-Konkordat wurde festgelegt, dass die erste Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr und die zweite Fremdsprache ab dem 7. Schuljahr unterrichtet wird.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zählt zum öffentlichen Bildungsauftrag und hat die Förderung von Kompetenzen für eine Beteiligung an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung zum Ziel. BNE-Unterricht verbindet Themen (bsp. Gesellschaft, Wirtschaft), Kompetenzen (bsp. vernetztes Denken) und Prinzipien.
Sonderpädagogik-Konkordat:
Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. Im Konkordat wird zwischen dem sonderpädagogischen Grundangebot und den verstärkten Massnahmen unterschieden
Tagesstrukturen
Im HarmoS-Konkordat wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bedarf an Betreuungsangeboten gestiegen ist, indem die Beitrittskantone dazu verpflichtet sind, ein
bedarfsgerechtes Angebot an sogenannten Tagesstrukturen während der obligatorischen
Schulzeit bereitzustellen. Gemäss der subsidiären Regelung innerhalb der Kantone sind die Gemeinden für die Bedarfsabklärung und die Bereitstellung der Angebote verantwortlich. = unterschiedliche Betreuungsmodule vor/während der Schulzeit, Verpflegung während Mittagspause, Tagesschulen. Freiwillige Teilnahme, jedoch Kostenpflichtig.