Verwaltungshandeln und Verwaltungsakte Flashcards
1
Q
Welche Arten von Verwaltungshandeln gibt es?
A
- Abgrenzung zum zivilrechtlichen Handeln
1. schlichtes Verwaltungshandeln
2. sonstige Verwaltungsakte
3. StBesch und gleichgestellter Bescheid
2
Q
Was ist ein schlichtes Verwaltungshandeln?
A
- ≠ VA
- BP Bericht
- entlastende Belege auffordern
- Anfrage Zahlungsempfänger #160AO
- Mahnung #259AO
3
Q
Was ist ein sonstiger VA?
A
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Aufforderung Abgabe StE
- Stundung
- Erlass
- Haftungsbescheid
- SäumnisZ
4
Q
Was sind StBesch und gleichgestellte Bescheide?
A
- StBesch #155AO
- gleichgestellte Bescheide
- Steueranmeldung #168AO
- Zinsbescheid #239AO
- Feststellungsbescheid #179fAO
- z.B. ABC oHG
- einheitliche und gesonderte Feststellung
- pers. EStB
- hat unmittelbare Rechtswirkung, da nur gegen diesen Einspruch eingelegt werden kann
- Grundlagenbescheid #181I1AO
5
Q
Welche Form hat ein VA?
A
grundsätzlich formfrei #119AO
6
Q
Für was existiert die Schriftform?
A
- Form BP Anordnung: schriftlich/elektronisch #196AO
- Form StBescheid: schriftlich/elektronisch #157AO
7
Q
Wer ist Beteiligter an einem Verfahren?
A
- # 78AO
- Antragsteller/gegner
- handlungsfähig nach #79INr1AO
- Bevollmächtigter nach #80AO
- Minderjährige mangels unbeschränkter Geschäftsfähigkeit noch nicht handlungsfähig → Vertretung durch Eltern #34IAO
8
Q
Was ist der Untersuchungsgrundsatz?
A
- Finanzbehörde ermittelt SV von Amts wegen
- bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen selbst #88I-IIAO
- FA verpflichtet auch für StPfl günstige Umstände zu berücksichtigen #88I2AO
9
Q
Was sind die Mitwirkungspflichten?
A
- Beteiligte zur Mitwirkung verpflichtet #90I1AO
- insb. Abgabe StE #149AO
- Umfang abhängig von Einzelfall #90I3AO
- Notwendigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Erfüllbarkeit
- Zumutbarkeit
- je komplexer desto umfangreicher
- generell vollständig und wahrheitsgemäß #90I2AO
- Auslandssachverhalte erweitert #90II-IIIAO
- weitere Pflichten
- Auskunftspflichten #93AO
- Vorlagepflichten #97AO
- Mitwirkungspflichten Außenprüfungen #200AO
- Nicht nachkommen:
- für StPfl günstige SV: werden nicht einbezogen
10
Q
Was ist das Steuergeheimnis?
A
- # 30AO
- Gegengewicht
- jeder Amtsträger #30IIAO iVm #7AO und gleichgestellte Personen #30IIIAO
- Was ist geschützt
- Verhältnisse eines anderen #30IINr1AO
- fremde Betriebs/Geschäftsgeheimnisse #30IINr2AO
- gespeicherte Daten #30IINr3AO
- keine Privat erlangten Kenntnisse
- Verstoß
- unbefugte offenbarung/Verwertung ist schon unbefugter Abruf von elektronischen Daten
- schriftliche/mündliche Weitergabe an Dritte
- Akten frei zugänglich rumliegen lassen
11
Q
Wann wird das Steuergeheimnis durchbrochen?
A
- # 30IVAO
- Kenntnisse dienen Durchführung Besteuerungs/Gerichtsverfahren
- durch Gesetz ausdrücklich zugelassen z.B. rechtswidriger Zuwendung Vorteile #4VNr10S2-3EStG
- Zustimmung Betroffener
- Durchführung außersteuerliches Strafverfahren
- zwingendem öffentlichen Interesse (z.B. Mord, bestimmte Wirtschaftsstraftaten)
12
Q
Was sind die Folgen, wenn das Steuergeheimnis gebrochen wird?
A
- Verwertungsverbot #393IIAO
- Amtshaftungsanspruch #839BGB iVm #34GG
- Verletzung #355StGB bei Vorsatz
13
Q
Was ist die Definition eines Steuerverwaltungsaktes?
A
- # 118S1AO
- Voraussetzungen
- hoheitliche Maßnahme einer Behörde
- Regelung Einzelfall
- öffentliches Recht
- unmittelbare Rechtswirkung nach außen
14
Q
Was ist mit hoheitlicher Maßnahme bei einem VA gemeint?
A
- FA tritt als staatl. Gewalt auf
- Über/Unterordnungsverhältnis Staat&Bürger
- Gegenteil einer hoheitlichen Maßnahme: zivil/privatrechtliches Handeln (z.B. FA kauft PC, dann Gleichordnungsverhältnis)
15
Q
Was ist mit unmittelbarer Rechtswirkung bei einem VA gemeint?
A
- muss umgesetzt/vollgestreckt werden
- Nicht
- kein VA Charakter wg. mangelnder Rechtswirkung z.B. Beleganforderung (entlastende Belege)
- Zusendung BP Bericht ≠ VA, weil erst noch Bescheide ergehen müssen
- Benennung Gläubiger/Zahlungsempfänger ≠ VA
- wenn nicht benannt, dann kein BA/WK-Abzug
- erst die Versagung ist ein VA
- VA:
- Aufforderung BP, Verträge und belastende Belege vorzulegen (FG Düsseldorf 6K 1128/15 )
- Aufforderung Abgabe StE ist VA, da nach #249AO auch eine sonst. Leistung vollstreckbar ist