Korrekturvorschriften VA Flashcards

1
Q

Was ist die Systematik der Korrekturvorschriften der AO?

A
  • Korrekturvorschriften
    1. # 129AO
    2. # 130AO #131AO
    3. # 164AO #165AO #172-177AO
  • immer erst prüfen ob Einspruch noch möglich ist
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2
Q

was ist die offenbare Unrichtigkeit/materieller Fehler?

A
  • # 129AO
  • Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliches → rein mechanische Fehler
    • z.B. FA-Beamter vergisst den Vorbehalt der Nachprüfung nach #164AO in Bescheid zu schreiben → Explizit von #129AO eingeschlossen
  • Allein Möglichkeit eines Gedankenfehlers schließt #129AO aus
    • z.B: irrtümlich im 2. Jahr nach Tod Gnadensplitting angewandt (evtl. andere Rechtsauffassung)
  • Unrichtigkeit für Dritten ohne lange Nachforschung erkennbar
  • keine offenbare Unrichtigkeit
    • Rechtsfehler → Anwendung Gesetze/Richtlinien
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3
Q

Was sind Schlagwörter für den #129AO?

A

übersehen, verschreiben, verrechnen, versehentlich

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4
Q

Welche Fehler kann der #129AO nur treffen?

A
  • kann nur Fehler FA betreffen da schon bei Erlass VA
  • wenn StPfl bei Berechnung Fehler gemacht hat
    • Beilage Grundlage und FA Beamter übersieht: #129AO
    • Keine Beilage und FA konnte nicht besser wissen: #173a
      • Erweiterung des #129AO
      • # 173aAO bei elektronischer StE
      • auf Ebene StPfl bei Übernahme Daten des StPfl. ohne Prfg des FA macht sich das FA Fehler zu Eigen
      • kein Ermessen, Fehler muss korrigiert werden!
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5
Q

Wie kann ein Fehler nach #129AO korrigiert werden?

A
  • Korrektur bis Ende Festsetzungsfrist #169I2AO jederzeit
    • Ermessensspielraum, bei Interesse StPfl Rechtsanspruch auf Korrektur
    • Bei Weigerung FA: Einspruch nach #347I1Nr1AO
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6
Q

Wie kann ein rechtswidriger VA zurückgenommen werden?

A
  • rechtswidriger VA kann auch nach Unanfechtbarkeitseintritt Zurücknahme möglich für Vergangenheit und Zukunft #130IAO
  • Nicht anwendbar auf StBescheide #172INr2dHS2AO
  • Was ist auch Ausschlussgrund
    • Kein rechtmäßiger VA → #131AO
    • Kein #125AO → VA wäre nichtig
    • Kein heilbarer Formfehler → #126AO
    • Keine offenbare Unrichtigkeit → #129AO
  • Einschränkung rechtswidrig begünstigter VA wird Rücknahmemöglichkeit eingeschränkt #130IIAO ; Nur möglich wenn:
    • unzuständige Behörde
    • unlautere Mittel des StPfl (Täuschung, Drohung, Bestechung)
    • Begünstigung durch Falschangabe
    • StPfl kannte Rechtswidrigkeit oder grob fahrlässig nicht kannte
  • Kann Entscheidung des FA ob Rücknahme oder nicht
  • Frist: ein Jahr nach ab Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit #130III1AO
    • außer unlautere Mittel #130III2AO
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7
Q

Wie kann ein rechtmäßiger VA widerrufen werden?

A
  • StPfl-benachteiligender VA kann auch nach Unanfechtbarwerden ganz/teilweise für Zukunft/Vergangenheit widerrufen werden #131IAO
    • gilt nicht bei gebundener Entscheidung das dann gleicher VA erneut getroffen werden müsse
  • StPfl-begünstigender VA kann nur in folgenden Fällen widerrufen werden #131IIAO
    • durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen oder in VA vorbehalten
    • VA gebundene Auflage nicht (fristgerecht) erfüllt werden
    • FA aufgrund später bekannt werdenden Tatsachen berechtigt VA nicht zu erlassen und wenn Widerruf im öffentlichen Interesse
  • Frist: ein Jahr #131II2AO #130IIIAO
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8
Q

Wie ist die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung geregelt?

A
  • Sinn: #164I1AO keine abschließende Prüfung des Steuerfalls
  • braucht keine Begründung
  • kann auch im Einspruch passieren
  • idR ist Außenprüfung geplant #193ffAO
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9
Q

Was ist der Sinn der Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung?

A
  • Rechtsfolge:
    • Bescheid vollziehbar und vollstreckbar
    • keine materielle Bestandskraft
    • Vorbehalt umfasst gesamte Festsetzung
  • so lange unter Vorbehalt
    • Steuerfestsetzung jederzeit ohne Begründung aufhebbar/änderbar zugunsten und zuungunsten StPfl #164II1AO
  • Vorbehalt jederzeit aufhebbar #164III1AO
    • Nach abschließender Prüfung, insbesondere abgeschlossener Außenprüfung #164III3AO
    • dann noch 1 Monat Einspruchsfrist
  • hemmt nicht Festsetzungsfrist und entfällt mit dieser Kraft Gesetz #164IVAO
  • Vorbehalt Nachprüfung unselbstständige Nebenbestimmung
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10
Q

Beispielfall: Was passiert bei inkonsistenter Angabe der Vorbehalt der Nachprüfung auf Bescheiden?
1. Bescheid mit, Bescheid ohne, Bescheid mit
2. Bescheid irrtümlich ohne, danach mit

A
  • in Beiden Fällen ist VdN gültig, solange keine ausdrückliche Aufhebung gestellt wird.
    • “actus contrarius” #164IIIAO
  • Kein Eintritt Festsetzungsverjährung #164IVAO #171IIIaAO
  • Aussetzung Vollzug nur mit Einspruchsverfahren beantragbar #361IIAO
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11
Q

Was ist die vorläufige Steuerfestsetzung?

A
  • Sinn: betrifft nur Einzelpunkte, sonst VA bestandskräftig
  • Voraussetzung Steuerentstehung ungewiss: vorläufige Festsetzung #165I1AO
  • Umfang und Grund muss angegeben werden #165I3AO
  • Angabe ohne Grund: Rechtswidrig
    • Nachholung #126ANr2AO
  • Einspruch geht nicht allein gegen Vorläufigkeit möglich, nur gegen kompletten Bescheid
  • Rechtsfolge: punktuelle Änderung möglich
    • keine Festsetzungsverjährung da Ablaufhemmung #171VIIIAO
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12
Q

Beispielfall Vorläufige Steuerfestsetzung:
2 Brüder streiten über Erbe von Mietshaus vor Landgericht

A

für Dauer Rechtsstreits können Vermietungseinkommen nicht final beurteil werden

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13
Q

Wie ist die schlichte Änderung von StBescheiden geregelt?

A
  • Kleiner Bruder von Einspruch
  • # 172INr2aAO
    • außerhalb förmliches Rechtsbehelfsverfahren
    • weitgehend andere Regeln als Einspruch
    • keine Schriftform nötig
    • nur das hat keine Bestandskraft, dass durch Antrag auf Änderung betroffen ist
  • wenn StPf. Begünstigend → Antrag vor Ablauf Einspruchsfrist #172INr2aHS2AO
  • wenn StPfl. Benachteiligend → Antrag keine Frist #172INr2aHS1AO
  • Änderung nur soweit Antrag reicht, Verböserung nicht möglich #367IIS2AO
  • Wenn Antrag nicht genehmigt → Einspruch
  • # 172INr2bAO
    • kommt in Praxis nicht vor
  • # 172INr2cAO
    • arglistige Täuschung passiert ab und an
    • Bestechung nicht
  • # 172INr2dAO
    • Verweis auf
      • # 129AO
      • # 173ffAO
      • # 10dEStG
      • # 32aKStG
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14
Q

Was sind Tatsachen?

A
  • Tatsache: jeder Lebenssachverhalt, der sich auf die Steuer auswirkt
    • Zufluss und Abfluss von Geld
    • Kinder
    • Familienstand
    • Gewinnerzielungsabsicht
    • Einnahmen
    • Ausgeschlossen: Rechtsnormen oder Schlussfolgerungen
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15
Q

Was sind Beweismittel?

A

Erkenntnismittel zur Aufklärung eines steuerliche erheblichen Sachverhalts

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16
Q

Wie ist die Aufhebung/Änderung aufgrund neuer Tatsachen/Beweismittel geregelt?

A
  • # 173AO
  • Anerkennungsvoraussetzungen
    • zum Zeitpunkt der Erstveranlagung vorhanden
    • FA erst nachträglich bekannt
  • Führt neuer SV zu höherer Steuer → Vertrauensschutz wenn FA Ermittlungspflichten verletzt hat
  • Führt neuer SV zu niedrigerer Steuer → nur wenn kein grobes Verschulden
  • Unbeachtlich wenn steuermindernde SV im Zusammenhang mit steuererhöhender SV
  • Saldierungsverbot
17
Q

Wie werden Schreib/Rechenfehler korrigiert?

A
  • # 173aAO
  • Wenn Bei Erstellung offensichtlicher Schreib-/Rechenfehler: Änderung zugunsten und zu Lasten StPfl möglich
18
Q

Wie werden Widerstreitende Steuerfestsetzungen/Bescheide behandelt?

A
  • positiver Widerstreit: ein SV doppelt erfasst
    • wenn zuungunsten StPfl → auf Antrag zu ändern #174IAO
    • wenn zugunsten StPfl → Änderung nur wenn aufgrund Antrag/Erläuterung StPfl überhaupt berücksichtigt #174IIAO
  • negativer Widerstreit: ein SV irrig gar nicht erfasst
    • Festsetzung des korrekten Jahres zu ändern #174IIIAO
  • Entsteht durch Rechtsbehelf Kollision, so muss der falsche Bescheid geändert werden #174IVAO
19
Q

Wie ist die Änderung/Aufhebung in sonstigen Fällen geregelt?

A
  • Grundlagenbescheid wird geändert → Folgebescheid muss auch geändert werden #175I1Nr1AO
    • gilt auch wenn Folgebescheid eigentlich schon Bestandskraft hat
  • Bei rückwirkenden Ereignissen (z.B. Rückabwicklung Kaufvertrag) → Bescheid muss geändert werden #175I2Nr2AO
    • z.B.: Minderung/Erhöhung AHK, Folgewirkung Bilanzberichtigung
    • Ausgeschlossen: vertraglich vereinbarte Rückwirkung, StKlassenwechsel, Rechtsprechung, Gesetzänderungen
20
Q

Wie ist der Vertrauensschutz bei Aufhebung/Änderung der Bescheide geregelt?

A
  • Bei Änderungen nach #172ffAO, #164AO, #165AO ist nach #176AO ein Vertrauensschutz anzuwenden
  • Ursprünglicher Bescheid bleibt bestehen
  • im Einspruchsverfahren gilt kein Vertrauensschutz → Verböserung also möglich
    • bei Verbesserung zugunsten des StPfl steht #176AO nicht im Weg
21
Q

Wie werden materielle Fehler im Bescheid geändert?

A
  • # 177AO
  • keine eigene Korrekturvorschrift
  • erlaubt Mitberichtigung wenn andere Korrekturvorschriften nach #172ffAO greifen.
  • Vorgehen:
    1. Summierung Steuererhöhende Tatsachen (ohne Fehler ohne Korrekturvorschrift) plus bisherig festgesetzte Steuer → Obergrenze
    2. Summierung Steuermindernde Tatsachen (ohne Fehler ohne Korrekturvorschrift) plus bisherig festgesetzte Steuer → Untergrenze
    3. Berechnung richtige Steuer inkl. materieller Fehler
    4. Abgleich: Wenn Neuberechnung innerhalb der Grenze: Anwendung dieser; Wenn Neuberechnung ober/unterhalb der Grenze
22
Q

Was ist das Prüfschema des §129 AO?

A

Voraussetzungen:
1. offenbare Unrichtigkeit
2. beim Erlass
3. “kann” → wird hier zu muss

23
Q

Prüfschema Bescheidänderung nach §173AO

A

Bescheid kann nach §173 AO geändert werden wenn
1. Tatsache
2. nachträgliches Bekanntwerden beim (organisatorisch zuständigen) Finanzamt
3. Bei Korrektur zugunsten StPfl: kein grobes Verschulden StPfl
- Ausnahme: SV zugunsten StPfl in Zusammenhang mit SV zuungunsten StPfl

24
Q

Was ist die erhöhte Bestandskraft?

A
  • # 173IIAO
  • nach Außenprüfung
  • Änderung nur aufgrund von leichtfertiger Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung