Verjährung und Haftung Flashcards
1
Q
Wie ist die Festsetzungsverjährung geregelt?
A
- gilt für Steuerbescheide, gleichgestellte Bescheide und Haftungsbescheide
- # 169AO
- Steuerbescheid: 4 Jahre #169II1Nr2S1AO
- VerbrauchSt: 1 Jahr
- beginnt mit Ablauf Jahres, in der StE abgegeben wurde #170II1Nr1AO
- spätestens mit Ablauf 3. Jahres nach Entstehung Steuer #170II1Nr1AO
- leichtfertige Steuerverkürzung #378AO iVm #169II2AO: 5 Jahre
- Steuerhinterziehung #370AO iVm #169II2AO: 10 Jahre
- Bescheid ist zwar rechtswidrig aber nicht nichtig → muss Einspruch einlegen, sonst bestandskräftig
- Rechtsfolge: Erlöschen des Anspruchs auf Steuerfestsetzung (wechselseitig) #47AO
2
Q
Was ist die Anlaufhemmung?
A
- # 170IAO
- Entstehung der Steuer #170IAO
- vgl. oben Entstehungszeitpunkte
- # 170IIAO Pflicht zur Abgabe StE
- EStE: grdstzl. jeder StPfl #25IIIEStG
- Ausnahme: wenn nur Arbeitslohn #46IIEStG
- KStE: #18IIIKStG
- EStE: grdstzl. jeder StPfl #25IIIEStG
- Wichtig: Wenn StE nicht unterschrieben wurde, gilt sie als nicht abgegeben (insofern ggf. ebenso Anlaufhemmung)
3
Q
Wie ist die Ablaufhemmung geregelt?
A
- # 171AO
- # 171IAO 6 Monate vor Fristende höhere Gewalt (z.B: FA brennt ab)
- # 171IIIAO Keine Flucht des FA Beamten in die Verjährung, bis zur Antragsentscheidung ist Verjährung gehemmt
- # 171IIIaAO Keine Verjährung bis zur unanfechtbaren Entscheidung
- auch noch nachträgliche Einspruchserweiterung möglich
4
Q
Was sind die wichtigsten Klausurfälle der Ablaufhemmung?
A
- offenbare Unrichtigkeit StBescheid #171IIAO #129AO #173aAO
- kein Ablauf vor 1 Jahr nach Bekanntgabe wenn Fehler #129AO erfüllt
- Änderungsantrag #171IIIAO
- laufendes Rechtsbehelfsverfahren #171IIIaAO
- Außenprüfung #171IVAO
- auch bei Hinauszögerung durch StPfl
- gilt nicht das rausschicken einer Prüfungsanordnung #196AO sondern ein ernstliches “sich beschäftigen”
- FA Prüfer erkrankt während Prüfung → Unterbrechung der BP #171IV2AO → Verjährung nicht gehemmt weil FA das zu vertreten hat → Ersatzprüfer muss beschafft werden
- vorläufige Festsetzung #171VIIIAO #165AO
- Eintritt: Ende Vorläufigkeit + 1 Jahr
- Bindung Grundlagenbescheid #171XAO #181VAO
- Folgebescheid 2 Jahre nach Bekanntgabe Grundlagenbescheid geändert werden
5
Q
Wie ist die Zahlungsverjährung geregelt?
A
- alle Ansprüche inkl. Erstattung unterliegen Zahlungsverjährung #228S1AO
- Frist:
- idR 5 Jahre
- bei Straftaten nach #370AO, #373AO, #374AO beträgt nach #228S2AO 10 Jahre
- Frist beginnt mir Ablauf KJ in dem erstmals fällig #229I1AO, nicht vor Ablauf KJ wirksamer Festsetzung #229I2AO
6
Q
Wann wird die Frist der Zahlungsverjährung aufgeschoben?
A
- Wann wird Frist aufgeschoben? #231IAO
- Zahlungsaufschub #223AO, Stundung #222AO, Aussetzung Vollziehung #361AO #69FGO
- Sicherheitsleistung #241-248AO
- Vollstreckungsmaßnahme #249ffAO
- gewisse Handlungen im InsOVerfahren #249ffAO
- Wenn Unterbrechung endet → neuer Fristbeginn #231IIIAO
7
Q
Was sind die beiden häufigsten Haftungsfälle?
A
- # 69AO Haftung des Vertreters
- # 75AO Betriebsübernehmer
8
Q
Wie ist die Haftung des gesetzlichen Vertreters geregelt?
A
- GF: Haftung nach #34IAO iVm #35IGmbHG → Gesetzlicher Vertreter
- Voraussetzung: Pflichtverletzung nach #33IAO #34IAO
- benachteiligt man FA im Vergleich zu anderen Gläubigern: Pflichtverletzung
- Mitschuld des FA: keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen solvente Gesellschaft, versäumte Aufrechnung
- Schadensminimierungspflicht außer Acht gelassen #254AO analog
- Haftungsschaden: Ansprüche nicht/nicht rechtzeitig festgesetzt und somit entweder fälschlich gezahlte Vergütung oder unterlassene Zahlung an FA #69S1AO
- muss Kausal aus Pflichtverletzung erfolgen
- umfasst nach #69S2AO auch Säumniszuschläge
9
Q
Wie ist die Haftung des Betriebsübernehmers geregelt?
A
- # 75IAO
- Betrieb/Teilbetrieb lebend und lebensfähig im Ganzen übernehmen
- Keine Anwendung bei Übernahme aus Insolvenzmasse #75IIAO
- Haftung nur für Betriebssteuern
- USt, Lohn, Gewerbesteuer
- zeitlich begrenzt auf
- Entstehung im letzten Jahr vor Übernahme entstanden
- Anmeldung ein Jahr nach Übernahme
- gegenständlich beschränkt auf übernommenes Vermögen #75I2AO
10
Q
Wie ist der Haftungsbescheid geregelt?
A
- Voraussetzung
- Bestehen Anspruch aus Steuerschuldverhältnis
- Akzessorität der Haftung
- kann auch vor Festsetzung ergehen #191III4AO
- FA hat Ermessen welchen Beteiligten sie in Anspruch nimmt
- Bei Verjährung zugrundeliegender Schuld vor ergehen Haftungsbescheid:
- kein Haftungsbescheid zulässig #191V1Nr2AO
- wenn nach Ergehen Verjährung → egal