Vertragstheoretischer Ansatz Flashcards
Vertragstheorie/Theorie des Gesellschaftsvertrages
- Gesellschaftliche Regeln/staatliche Rechtsordnungen sollen moralisch institutionell begründet werden
- Vertrag ≠ Ergebnis tatsächlichen Übereinkommens, sondern eines Gedankenexperiments
- Maßgebliches Bewertungskriterium: Überlegte, durch Einigung entstandene Regeln/Verfahren (nicht Ergebnisse)
Ethik von Rawls
1921-2002, US-amerikanischer Philosoph
- Utilitarismus verfehlt Gerechtigkeitsfrage
- Keine Verhaltensanweisung für Individuen
- Moralisch nicht geboten, Freiheit von Minderheiten kollektivem Wohl unterzuordnen
- Institutionalisierung von Grundrechten ist Frage individueller Präferenzen, die zu Gesamtwohl aggregiert werden → Menschliche Grundrechte = unbedingt gültige normative Vorgaben!
Keine moralische Globaltheorie → politische Konzeption der Gerechtigkeit für demokratische Gesellschaft
- Einigung auf allgemein verbindliche (moralische) Regeln durch Vertrag (Kontraktualismus)
- Verträge insb. bei Entscheidung über Verfassung/Wirtschaftsordnung (Interessenskonflikte erwartet: Verteilung von
Einkommen/Vermögen → Frage der Verteilungsgerechtigkeit)
Der Gesellschaftsvertrag
Ergebnis des Gedankenexperimentes: Gesellschaftsvertrag (1. > 2. 𝑎) > 2. 𝑏))
1. Jede Person hat Anspruch auf gleiche Grundfreiheiten/Grundrechte/Bürgerrechte (Freiheitsrechte)
2. Wirtschaftliche/soziale Ungleichheit zugelassen bei …
a) Chancengleichheit: Zugang zu gesellschaftlich wichtigen Positionen, Bildungschancen, Vermeidung
übermäßiger Konzentration von Eigentum b) Erhebliche Vorteile für am wenigsten Begünstigte → Differenz-Prinzip
Beispiele Grund-/Bürgerrechte: Schutz der Menschenwürde, Gleichberechtigung, Glaubens-/Gewissensfreiheit, Versammlungs-/Vereinigungsfreiheit, Wahlrecht etc.
höchstes Gut nach Rawls
In Grundrechten verankerte Freiheit ist absolut höchstes menschliches Gut (nach Rawls)!
- Nicht gegen materielle Güter verrechnen
- Individuelle Freiheitsansprüche nur gegen konkurrierende Ansprüche anderer einschränkbar
Einkommens- und Vermögensverteilung
Alternative zur Nutzenmaximierung/Pareto-Optimum
- Ungleichverteilung des Ergebnisses
- Ökonomisches/soziales Existenzminimum für jeden gewährleistet
- Ausgehend von Status Quo: Verteilungsänderungen nur zulässig,
wenn auch dem am schlechtesten Gestellten dienlich
Würdigung Rawlsschen Ansatzes
- Theorie über Verfassung/Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung → keine Lösungsvorschläge für moralische Einzelfälle
- Grundrechte für alle + Differenzprinzip (verhindert Ausbeutung von Minderheiten)
- Gesamtnutzenmaximierung nicht zu Lasten individueller Grundrechte
- Differenz-Prinzip gewährt Existenzminimum
- Verteilungsgerechtigkeit = Verfahrensgerechtigkeit (nicht Ergebnisgerechtigkeit)