Vertragstheoretischer Ansatz Flashcards

1
Q

Vertragstheorie/Theorie des Gesellschaftsvertrages

A
  • Gesellschaftliche Regeln/staatliche Rechtsordnungen sollen moralisch institutionell begründet werden
  • Vertrag ≠ Ergebnis tatsächlichen Übereinkommens, sondern eines Gedankenexperiments
  • Maßgebliches Bewertungskriterium: Überlegte, durch Einigung entstandene Regeln/Verfahren (nicht Ergebnisse)
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2
Q

Ethik von Rawls

A

1921-2002, US-amerikanischer Philosoph

  • Utilitarismus verfehlt Gerechtigkeitsfrage
  • Keine Verhaltensanweisung für Individuen
  • Moralisch nicht geboten, Freiheit von Minderheiten kollektivem Wohl unterzuordnen
  • Institutionalisierung von Grundrechten ist Frage individueller Präferenzen, die zu Gesamtwohl aggregiert werden → Menschliche Grundrechte = unbedingt gültige normative Vorgaben!

Keine moralische Globaltheorie → politische Konzeption der Gerechtigkeit für demokratische Gesellschaft
- Einigung auf allgemein verbindliche (moralische) Regeln durch Vertrag (Kontraktualismus)
- Verträge insb. bei Entscheidung über Verfassung/Wirtschaftsordnung (Interessenskonflikte erwartet: Verteilung von
Einkommen/Vermögen → Frage der Verteilungsgerechtigkeit)

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3
Q

Der Gesellschaftsvertrag

A

Ergebnis des Gedankenexperimentes: Gesellschaftsvertrag (1. > 2. 𝑎) > 2. 𝑏))
1. Jede Person hat Anspruch auf gleiche Grundfreiheiten/Grundrechte/Bürgerrechte (Freiheitsrechte)
2. Wirtschaftliche/soziale Ungleichheit zugelassen bei …
a) Chancengleichheit: Zugang zu gesellschaftlich wichtigen Positionen, Bildungschancen, Vermeidung
übermäßiger Konzentration von Eigentum b) Erhebliche Vorteile für am wenigsten Begünstigte → Differenz-Prinzip

Beispiele Grund-/Bürgerrechte: Schutz der Menschenwürde, Gleichberechtigung, Glaubens-/Gewissensfreiheit, Versammlungs-/Vereinigungsfreiheit, Wahlrecht etc.

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4
Q

höchstes Gut nach Rawls

A

In Grundrechten verankerte Freiheit ist absolut höchstes menschliches Gut (nach Rawls)!

  • Nicht gegen materielle Güter verrechnen
  • Individuelle Freiheitsansprüche nur gegen konkurrierende Ansprüche anderer einschränkbar
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5
Q

Einkommens- und Vermögensverteilung

A

Alternative zur Nutzenmaximierung/Pareto-Optimum
- Ungleichverteilung des Ergebnisses
- Ökonomisches/soziales Existenzminimum für jeden gewährleistet
- Ausgehend von Status Quo: Verteilungsänderungen nur zulässig,
wenn auch dem am schlechtesten Gestellten dienlich

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6
Q

Würdigung Rawlsschen Ansatzes

A
  • Theorie über Verfassung/Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung → keine Lösungsvorschläge für moralische Einzelfälle
  • Grundrechte für alle + Differenzprinzip (verhindert Ausbeutung von Minderheiten)
  • Gesamtnutzenmaximierung nicht zu Lasten individueller Grundrechte
  • Differenz-Prinzip gewährt Existenzminimum
  • Verteilungsgerechtigkeit = Verfahrensgerechtigkeit (nicht Ergebnisgerechtigkeit)
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