Deontologische Ethik (Kant) Flashcards

1
Q

Deontologische Ethik

A

Auf Motive und/oder Handlungen entsprechend gewisser Regeln fokussiert

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2
Q

Grundlagen

A
  • Moral ist nicht die Lehre, wie wir glücklich werden können, sondern wie wir dem Glück würdig werden sollen (Pflichtenethik)
  • Ethik und Moral handeln davon, was wir tun sollen, unabhängig von unseren eigenen Interessen, Neigungen und Wünschen oder denen anderer. Das Vermögen unabhängig von unseren subjektiven Interessen, Neigungen und Wünschen zu handeln ist die reine praktische Vernunft.
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3
Q

Der Gute Wille und die Vernunft

A

Kein höchstes materielles Gut, das Handeln bestimmen kann → nur Gut, das ohne Einschränkung und bedingungslos gut ist: Guter Wille: Moralisches Handeln lässt sich nicht am Handeln/Ergebnis ablesen, sondern nur daran, ob es durch Guten Willen motiviert ist

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4
Q

Naturgaben

A
  1. Talente des Geistes: Verstand, Witz, Urteilskraft, nüchterne Überlegung
  2. Eigenschaften des Temperaments: Mut, Entschlossenheit, Beharrlichkeit im Vorsatz, Mäßigung in Leidenschaft,
    Selbstbeherrschung
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5
Q

Glücksgaben

A

(tragen zur Glückseligkeit bei): Reichtum, Macht, Ehre, Gesundheit, Wohlbefinden, Zufriedenheit
-> Natur- und Glücksgaben nicht gut an sich, nur in Verbindung mit Gutem Willen gut → alle Natur- und Glückshaben
können Gutem Willen dienlich sein

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6
Q

Natur- und Glücksgaben

A

Natur- und Glücksgaben können je nach dem gebrauchenden Willen bedingt gut oder böse sein, deshalb sind sich nicht gut an sich. Sie sind nur in Verbindung mit einem guten Willen gut.
Zwar ist der gute Wille im Prinzip von den Natur- und Glücksgaben unabhängig, aber alle Natur- und Glücksgaben können einem Guten Willen dienlich sein.

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7
Q

Warum ist Glückseligkeit (nach Kant) nicht uneingeschränkt gut? (Abgrenzung Aristoteles)

A
  1. Glückseliger Mensch nicht zwingend Mensch guten Willens → keine Garantie, dass Glückseligkeit moralisch akzeptable
    Handlungen hervorruft (Gegenbeispiel: Korrumpierender Einfluss und führt zu Hochmut)
  2. Kein Mensch, der nach Glück strebt, weiß genau was er erreichen kann (viele Menschen durch ihr Handeln von der
    wahren Zufriedenheit abgekommen)
  3. Glückseligkeit nicht eigentlicher Zweck menschlicher Natur
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8
Q

Vernunft

A

Menschen haben (anders als andere Lebewesen) Vernunft und Willen:
- Erste (unbedingte) Absicht der Vernunft ist Hervorbingen eines guten Willens
- Zweite (bedingte/nachrangige) Absicht ist Hervorbringen der Glückseligkeit Eine Handlung aus Vernunft schließt aus …
1. Handlung aus Erfahrung (Ergebnis irrelevant, da nur Motivation zählt)
2. Handlung motiviert durch Neigungen/Triebfedern (z.B. Sympathie, Mitgefühl) (Gefühle sind subjektiv → keine
Grundlage eines allgemeinen Moralprinzips)

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9
Q

Das moralische Gesetz (“das Gesetz”)

A

Praktisches oder moralisches Gesetz, das gelten würden, wenn bei allen Menschen die Vernunft volle Gewalt über ihren Willen hätte → alle Menschen wären dann guten Willens
- ein Gesetz, das ich – als Individuum – mir selbst auferlege, wenn ich mich entscheide, an der Vernunft zu orientieren

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10
Q

Menschliche Wesen

A

Vollkommen vernünftige Wesen
einen subjektiven Einschränkungen/Hindernissen unterworfen, handeln immer
vernünftig/moralisch)
- Keine Nötigung/Pflicht für moralisches Handeln
- Moralisches Gesetz = Imperativ
- Es gibt kein Sollen: Wollen stimmt mit moralischem Gesetz überein LI

Unvollkommen vernünftige Wesen
(subjektive Einschränkungen/Hindernissen unterworfen, handeln nicht immer
vernünftig/moralisch)
- Nötigung und Pflicht für moralisches Handeln
- Anwendung von moralischen Geboten der Vernunft (Imperativen)

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11
Q

Moralität als Pflicht bei Kant

A
  • Reine Vorstellung der Pflicht erhebt Seele und erzeugt Wunsch so zu handeln
  • Pflichtmäßige Handlungen von Gemeinschaft vorgeschrieben → keine moralische Handlung (Aufklärung: Menschen
    sollen sich aus Unmündigkeit/Fremdbestimmung befreien)
  • Geht nicht um die Befolgung des gesellschaftlichen Moralkodex → kein Zwang
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12
Q

Individuelle Handlungen unvollkommen vernünftiger Wesen

A
  • Pflichtwidrige Handlung
  • “Pflichtmäßige” Handlungen
  • Legalität: Was man darf und soll → Moralkodex und Gesetz (i.S.v. Rechtsnorm)
  • Handlung aus Verbindlichkeit
  • Handlung “aus Pflicht”
  • (Echte) Moralität: Nur für einen selbst erklärbar (subjektiv), nicht bei anderen erkennbar
  • Handlung aus Achtung von dem moralischen Gesetz
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13
Q

Maximen

A

Eine Maxime ist ein individuelles Prinzip des Willens oder Wollens, d.h. ein individueller, allgemeiner (situationsunabhängiger) Grundsatz.
=> nur subjektiv gültig, d.h. Aussage, dass ICH immer so handeln will.
- Handlungen haben moralischen Wert nicht in erhoffter Wirkung, sondern in Prinzipien des Willens (Maximen)
→ Immer Maximen prüfen, nie Handlungen

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14
Q

Der Kategorische Imperativ

A

Hauptformel: „Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Nebenformeln
- „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“
(anschauliche Variante der Universalisierung)
- Zweckformel: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen,
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“

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15
Q

Reiche Zwecke

A

Alles hat entweder Preis oder Würde
- Was einen Preis hat ist durch anderes Äquivalent ersetzbar:
1. Was allgemeine menschliche Neigungen/Bedürfnisse erfüllt hat Marktpreis (z.B. Fleiß im Arbeiten) 2. Was kein (echtes) Bedürfnis voraussetzt, aber Wohlgefallen der Menschen findet hat Affektionspreis
- Was Würde hat, ist allen Preisen erhaben/hat kein Äquivalent
- Moral = Bedingung/Voraussetzung für Würde des Menschen (was Zweck an sich selbst sein kann, hat keinen Preis,
sondern inneren Wert (Würde))

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16
Q

Freiheit

A
  • Gutsein des Willens besteht in seiner Vernünftigkeit → Autonomie = Prinzip der Moralität jeglicher Willensbestimmung
  • Oberste Norm moralischer Urteile setzt Freiheit voraus → Freiheit = Ursache und Folge des moralischen Gesetztes
  • Man kann nur frei sein, wenn man sich selbst einen Zweck gibt und nicht dem Diktat der Naturgesetze/Umfeld folgt
17
Q

Pflichten

A

Vollkommene/starke Pflichten
-Pflicht gegen sich selbst (z.b. Suizidverbot)
- Pflicht gegen andere (z.B. Lügenverbot)
Unvollkommene/schwache Pflichten:
- Pflicht gegen sich selbst (z.B. Verbot, die eigenen Talente verkümmern zu lassen)
- Pflicht gegen andere (z.B. Verbot der unterlassenen Hilfeleistung)

18
Q

Würdigung der Kantischen Vernunftethik

A

 Kategorischer Imperativ ist universelles Gebot im doppelten Sinn
1. Universalisierung betrifft gesamte Menschheit 2. Gebot soll überall Anwendung finden (kein Kulturrelativismus)
 Zweckformel liefert theoretische Begründung für Achtung der Menschenwürde  Reine Vernunftethik (Vernunft hier nicht mit (ökonomischer) Rationalität gleichzusetzen)

19
Q

Kritik der Kantischen Vernunftethik

A

 Moralische Handlungen erfordern von jeglichen subjektiven Neigungen zu abstrahieren
 Gefühlen wird (fast) jede moralische Legitimation abgesprochen
 Moralische Dilemma-Situationen nicht anerkannt
 Rigorismus (z.B. nicht lügen, um unschuldig verfolgte Menschen im eigenen Land zu retten) → Sollte es Hierarchie an
Pflichten geben? (z.B. Leben Unschuldiger > Wahrheit sagen)

20
Q

Die Goldene Regel (Exkurs)

A

keine ethische Theorie, sondern Grundsatz verschiedener Glaubenssysteme/Religionen (deskriptive Ethik) Negativ: „Was du nicht willst, was man dir tu, das füg‘ auch keinem anderen zu.“ Positiv: „Behandle deine Mitmenschen so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“
 Unterstellt imaginativen Rollentausch
 Versagt in „Spezialfällen“ (z.B. Fanatiker, Masochist)
 Fehldeutung: „Wie du mir, so ich dir“
Abgrenzung der Goldenen Regel zu Kant
 Goldene Regel unterscheidet nicht zwischen strategischer und ethischer Reziprozität (zentrales Motiv unklar) → Kant:
ethische Reziprozität  Kant prüft nicht einzelne Handlungen, sondern Maximen  Religionen/Glaubenssysteme erkennen Gott als letzte moralische Instanz an, Kant die Vernunft

21
Q

Menschenrecht vs. Kant

A

Eigenschaften von Menschenrechten:
1. Universeller Geltungsanspruch: Jedem Menschen zugeschrieben, ohne Ausnahmen überall auf der Welt
2. Unveräußerlichkeit: Können nicht entzogen oder freiwillig aufgegeben werden
3. Unteilbarkeit und gegenseitige Bedingtheit (Interdependenz): Zwischen Kategorien (bürgerliche, kulturelle, politische,
soziale, wirtschaftliche Menschenrechte) soll kein Unterschied in Wertigkeit bestehen

Kant grenzt seine Ethik eindeutig gegen die Goldene Regel ab

22
Q

Vorgehen Formulierung Kategorischer Imperativ

A

I. Ich entscheide mich probehalber für eine Handlungsalternative
II. Ich formuliere anhand dieser Handlungsalternative eine Maxime. (Eine Maxime ist ein individueller Grundsatz des Handelns.)
III. Ich formuliere ein allgemeines Gesetz
IV. Ich überprüfe das allgemeine Gesetz (Anwendung des Kategorischen Imperativs) v.a. anhand von drei Fragen:
1. Kann ich es als allgemeines Gesetz bzw. Naturgesetz für die gesamte Menschheit ohne logischen Widerspruch denken?
2. Kann ich es als allgemeines Gesetz bzw. Naturgesetz für die gesamte Menschheit wollen? (Prüfen aus Widersprüche im “Denken” und in der Vernunft (Guter Wille))
Benutze ich mich selbst und/oder andere nur als Mittel für einen Zweck oder sehe ich mich und/oder andere immer auch als Zweck, nie nur als Mittel?
V. Entscheidung