Institutionenethik Flashcards

1
Q

Institutionenethik

A

Die Moralität wird in Institutionen implementiert

Institutionen sind u.a. Nationale und Internationale Gesetze, Satzungen und Richtlinien, Steuersysteme, Soziale Sicherungssysteme, Anreizsysteme (d.h. moralisch falsches Handeln wird sanktioniert, moralisch richtiges handeln wird begünstigt)

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2
Q

Formen institutionenethischer Eingriffe des Staates

A
  • Aufklärung/Bildung
  • Moralische Apelle
  • Nudges (Anstupster) auch oft kritisiert wegen implizierter Manipulation
  • (Finanzielle) Anreize
  • Gesetze: Verhaltensgebote und -verbote
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3
Q

Anreize u. Gefahr von institutionellen Anreizen

A

Institutionelle Anreize können wichtig sein, damit wir Regeln einhalten, z.B. Strafzettel bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung.
Aber: Institutionelle Anreize können individuell moralisches Verhalten untergraben!
Bsp: Kindergarten für das zu späte Abholen bezahlen

-> Institutionenethik sollte mehr sein als Regulierung und Anreizsteuerung nach dem Menschenbild des Homo Oeconomicus.

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4
Q

Begründungen für institutionenethische Maßnahmen

A

1) Versagen der Individual- und Unternehmensmoral

2) Effektivität von sozialen Dilemmata
(Soziale Dilemmata können nicht immer von den beteiligten Menschen durch Individualmoral einer Minderheit gelöst werden, vor allem dann nicht, wenn die Gruppen groß sind.)

3) Gerechtigkeit (auf dem Markt und in der Gesellschaft)

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5
Q

Institutionen (aus deutscher Sicht)

A

1) National: Lieferkettengesetz, Klimaschutzplan 2050
2) EU-weit: Klimapolitik der EU
3) EU-Ausland: Konzernverantwortungsinitiative Schweiz
4) Global Governance (d.h. Weltweite Lenkungsstrukturen in Abwesenheit einer Weltregierung wie z.B. Weltweite Menschenrechte, Sozial-, Umwelt-, und Klimastandards

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6
Q

UN-Menschenrechtscharta

A

Ist völkerrechtlich verbindlich:

  1. Zivilpakt: Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1966
  2. Sozialpakt (“International Convent on Economic, Social and Cultural Rights” ICESCR) 1966 => Respekt, Schutz und Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte
  3. Menschenrechtskonventionen

Nationalstaaten, die unterzeichnet haben, sind verpflichtet, die Menschrechte in nationale Gesetze umzusetzen => Nationalstaaten sind Träger von Pflichten, ihre jeweiligen Bürger Inhaber von Rechten.

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7
Q

Eigenschaften von Menschenrechten

A

1) Universelller Geltungsanspruch: geltne für jeden Menschen aufgrund seines Menschseins
2) Unveräußerlich: können weder von anderen entzogen werden, noch freiwillig aufgegeben werden
3) Unteilbarkeit und gegenseitige Bedingtheit (Interdependenz): Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche
Rechte. Zwischen diesen einzelnen Kategorien der Menschenrechte soll kein Unterschied in ihrer
Wertigkeit bestehen, sie sollen gleichermaßen wichtig sein.

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8
Q

Menschenrechte

A
  • Subsistenzrechte: Recht auf Leben, Ernährung, Wasser, Wohnen etc.
  • Politische Rechte: Zugehörigkeit (Staatsangehörogkeit), politische Mitwirkung und Meinung-/Redefreiheit
  • Freiheitsrechte: Folterverbot, Verbot d. Sklaverei, Freizügigkeit
  • Justizrechte: Anerkennung als Rechtsperson, Verbot d. willkürlichen Verhaftung
  • Wirtschaftliche Rechte: Freie Berufswahl, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Eigentum
  • Soziale Rechte: Schutz von Ehe und Familie, Recht auf soziale Sicherheit
  • kulturelle Rechte: Minderheitenschutz. Bildung
  • Weitere Menschenrechte: Saubere u. gesunde Umwelt, Frieden, Entwicklung
  • Weitere Menschenrechtskonventionen: Anti-Rassismuskonvention, Frauenrechtskonvention Wanderarbeiterk. etc.
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9
Q

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

A
  1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  2. Keine Zwangsarbeit, keine Sklavenarbeit
  3. Keine Kinderarbeit (unter 15J.)
  4. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz, Gleichheit des Entgelts
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10
Q

Business Human Rights (BHR) Debatte

A
  • Thema Menschenrechte in CSR-Debatte unterrepräsentiert; CSR freiwillig
  • BHR: Fokus auf Rechte von Betroffenen und Pflichten von Unternehmen
  • Welche moralischen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte haben?
  • Welche rechtlichen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte haben?
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11
Q

Global Compact

A

Multi-Stakeholder-Netzwerk:
Freiwillige Vereinbarung zwischen Unternehmen sowie anderen Organisationen und der UNO
=> Erklärung, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten.

10 Prinzipien: Abschaffung d. Kinderarbeit, keine Diskriminierung, Menschenrechte respektieren etc.

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12
Q

Schweizer Gesetzesinitiative: Konzernverantwortungsinitiative

A

Alle Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz werden verpflichtet einzuhalten, auch im Ausland:
• Menschenrechte
• Internationale Umweltstandards

=> inkl. Tochtergesellschaften, abhängige Zulieferbetriebe

Bei Verstoß Haftung nach Schweizer Recht

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13
Q

Lieferkettengesetz (Dtl.)

A

Unternehmen sollen rechtlich verpflichtet werden, die im In- und Ausland beschafften Vorleistungen oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Wertschöpfungskette auf
• Umweltschädigungen
• Menschenrechtsverletzungen zurückzuverfolgen und ggf. Abhilfe zu schaffen.
Kontrollen, Sanktionen und Haftungsregeln sind bisher unklar; Gesetz noch nicht verabschiedet.

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14
Q

Institutionen- und Individualehtik

A

Institutionenethik sollte durch Individualethik ergänzt werden:
• Individualethik ist Voraussetzung für die Entstehung und Weiterentwicklung von Institutionen,
in denen Normen implementiert sind.
• Individualethik muss einspringen, wenn Institutionenethik versagt, z.B. bei Innovationen (z.B.
neue Finanzprodukte, neue Technologien) oder aufgrund von Politik(er)versagen.
• Politiker brauchen auch eine Individualethik, um ihre politischen Aufgaben zu erfüllen.
Ein HO-Politiker kann das nicht leisten.
• Individuen kann zugemutet werden, dass sie in Einzelfällen und in Teilbereichen ihres Lebens
gegen ihre eigenen Interessen handeln, wenn ihre moralische Überzeugung das erfordert.

=> Die individuelle moralische Verantwortung kann nie vollständig an Institutionen abgegeben werden.

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