Versuch, §§ 22, 23 StGB Flashcards

1
Q

Tatentschluss

A

Der Tatentschluss ist der entgültig gefasste Handlungswille und Vorsatz zur Verwirklichung aller den jeweiligen Tatbestand ausfüllenden Tatumstände bei gleichzeitigem Vorliegen deliktsspezifischer TB-Merkmale.

  1. entgültig gefasster Handlungswille und Vorsatz
    - Tatentschluss darf von keinen weiteren Bedingungen abhängig sein
    - Tatgeneigtheit (-)
    - es genügt dolus eventualis
  2. deliktsspezifische subjektive TB-Merkmale
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2
Q

Unmittelbares Ansetzen

A

Ein unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn T subjektiv die Schwelle zum “jetzt geht es los” überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die - nach seinem Tatplan - in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar zur TB-Erfüllung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen.

  1. Theorie der Feuerprobe
    - Hat T bereits die Schwelle zum “Jetzt gehts los” überschritten?
  2. Zwischenaktstheorie
    - Sind noch wesentliche Zwischenschritte zur TB-Verwirklichung erforderlich?
  3. Sphärentheorie
    - Ist der T bereits in die Sphäre des O eingedrungen, also besteht eine unmittelbare örtliche und zeitliche Nähe zum geschützten Rechtsgut?
  4. Gefährdungstheorie
    - Liegt bereits eine unmittelbare Gefährund des tatbestandlich geschützten Rechtsguts vor?
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