Versuch, §§ 22, 23 StGB Flashcards
1
Q
Tatentschluss
A
Der Tatentschluss ist der entgültig gefasste Handlungswille und Vorsatz zur Verwirklichung aller den jeweiligen Tatbestand ausfüllenden Tatumstände bei gleichzeitigem Vorliegen deliktsspezifischer TB-Merkmale.
- entgültig gefasster Handlungswille und Vorsatz
- Tatentschluss darf von keinen weiteren Bedingungen abhängig sein
- Tatgeneigtheit (-)
- es genügt dolus eventualis - deliktsspezifische subjektive TB-Merkmale
2
Q
Unmittelbares Ansetzen
A
Ein unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn T subjektiv die Schwelle zum “jetzt geht es los” überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die - nach seinem Tatplan - in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar zur TB-Erfüllung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
- Theorie der Feuerprobe
- Hat T bereits die Schwelle zum “Jetzt gehts los” überschritten? - Zwischenaktstheorie
- Sind noch wesentliche Zwischenschritte zur TB-Verwirklichung erforderlich? - Sphärentheorie
- Ist der T bereits in die Sphäre des O eingedrungen, also besteht eine unmittelbare örtliche und zeitliche Nähe zum geschützten Rechtsgut? - Gefährdungstheorie
- Liegt bereits eine unmittelbare Gefährund des tatbestandlich geschützten Rechtsguts vor?