§ 240 StGB Flashcards
1
Q
Empfindliches Übel
A
Jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügung von Nachteilen, sofern der drohende Verlust oder zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstebten Verhalten zu bestimmen.
2
Q
Stoffgleichheit
A
Der erstrebte Vermögensvorteil muss das genaue Spiegelbild des eingetretenden Vermögensschadens sein
3
Q
Unmittelbarkeit
A
Der erstrebte Vermögensvorteil muss die unmittelbare Folge der abgenötigten Handlung sein. Es darf nicht von einem weiteren deliktischen Akt des T abhängig sein.