Betrug, § 263 StGB Flashcards
Tatsachen
Unter den Begriff Tatsachen fallen alle Umstände und Vorgänge der Gegenwart oder Vergangenheit, die einem Beweis zugänglich sind
Täuschungshandlung
Eine Täuschungshandlung ist eine Einwirkung auf das Vorstellungsbild einer anderen Person, durch die bei ihr eine Fehlvorstellung erzeugt wird.
Irrtum
Der Irrtum ist eine mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende positive Fehlvorstellung über Tatsachen.
Vermögensverfügung
Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar eine Vermögensminderung bei dem Getäuschten oder einem Dritten herbeiführt.
Verfügungshandlung
Eine Verfügung über einen Vermögensbestandteil liegt vor, wenn die (getäuschte) Person auf Grund freier Entschließung, Gewahrsam übertragen will und übertragt, sich daher wegen des überlegenden Wissens der täuschenden Person selbst schädigt.
Unmittelbarkeit
Ohne wesentliche Zwischenakte des Täuschenden