Hausfriedensbruch, § 123 StGB Flashcards
1
Q
Wohnung
A
Räumlichkeiten, die, wenn auch nur vorübergehend, ihrer Bestimmung nach, zur Unterkunft von Menschen dienen.
- Privats- und Exkluivitätssphäre
- “offene Zubehörflächen” (+), wenn sich erkennbar räumlich und funktional mit geschützten Räumen verbunden sind
2
Q
Befriedetes Besitztum
A
Grundstücksflächen, die in äußerlich erkennbarer Weise mit zusammenhängenden Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert sind.
3
Q
Eindringen
A
Betreten gegen oder ohne Willen des Berechtigten.
- Möglichkeit eines tatbestandsausschließenden Einverständnisses