besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB Flashcards
Umschlossener Raum
Jedes Raumgebilde, das (zumindest auch) zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen vorgesehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen.
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung durch Schaffung eines Zugangs oder einer Zugriffsmöglichkeit von außen mittels einer gewissen Kraftentfaltung.
Einsteigen
“Einsteigen” bedeutet das Hineingelangen in eine Räumlichkeit durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung.
Andere Schutzvorrichtungen (Nr. 2 Var. 2)
Schutzvorrichtungen sind Vorkehrungen und technische Mittel, die dazu bestimmt und geeignet sind, Sachen gegen Entwendung zu schützen, den ungehinderten Zugriff auf sie auszuschließen und ihre Wegnahme wenigstens zu erschweren.